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    Anlage R

    Guten Tag, ich habe in der Anlage R meine Angaben genau in die Spalten eingetragen, die die Rentenversicherungen angegeben haben. Bei der Prüfung ist meine gesamte Steuererklärung durchgegangen. Die Berechnung wurde allerdings nicht gemacht werden, mit folgender Hinweisbegründung: Anlage R: Jede Eintragung zu Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen oder kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung muss in Fällen mit Nachzahlungen für mehrere Jahre in einer eigenen Spalte eingetragen werden. Ich habe alles 10 mal kontrolliert, alles war richtig eingetragen. Kennt jemand dieses Problem?

    #2
    Das Problem ist hier im Forum schon mehrfach berichtet worden. Man muss wohl den Eintragungsbereich duplizieren und die Nachzahlung

    getrennt von der laufenden Zahlung im duplizierten Bereich erfassen. In Mein ELSTER habe ich das noch nicht nachgestellt, da bräuchte ich

    mehr Input.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die Antwort. Wie verdoppele ich den Eintragungsbereich? Ich habe alle Beträge genau in die Spalten eingetragen, die die Rentenversicherungen angegeben haben. Anlage Vorsorgeaufwand habe ich gemacht. Ich konnte die Erklärung ja auch abschicken, nur die Berechnung ging nicht. Bei der Elster Hotline konnte man mir auch nicht helfen. Bekommt man eigentlich im nächsten Jahr eine neue Zertifikatsdatei?

      Freundliche Grüße
      Oliven

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        #4
        Bekommt man eigentlich im nächsten Jahr eine neue Zertifikatsdatei?
        Das Zertifikat gilt jeweils drei Jahre, dann musst du es verlängern.

        Duplizieren lässt sich der Eintragungsbereich, wenn du auf Seite 5 - Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus der betrieblichen Altersversorgung

        den blauen Button + Weitere Daten hinzufügen betätigst. Dann müsste die Nachzahlung getrennt erfassbar sein.


        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Vielen Dank, aber ich komme irgendwie nicht klar mit dem Programm. Die Steuererklärung ist ja nun ohne Berechnung abgeschickt. Da komme ich nicht mehr ran für Eintragungen. Ich hatte noch einen Entwurf, aber nur mit Hauptdaten. Da wollte ich die Anlage R hinzufügen, um es auszuprobieren, ging nicht, da kein Kästchen da war zum anklicken. Dann hatte ich nur noch die Offline Version, da hat die Anlage R aber nur 2 Seiten und ich finde keinen Button und weitere Dateien. Auf der Seite 2 stehen die Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus der betrieblichen Altersversorgung, einzutragen in Zeile 31. Das hatte ich ja gemacht, wie von der Rentenversicherung beschrieben. Scheint aber nicht richtig zu sein. Wie gesagt, Button finde ich nicht. Ich glaube, ich gebe es auf.
          Grüße Ilona

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            #6
            Man kommt recht einfach an die Eintragungen. Du startest eine neue Erklärung für 2019, dann werden dir die gesendeten Daten zur Übernahme angeboten.

            Danach hast du die übermittelte Erklärung wieder als Entwurf und kannst die Einträge anpassen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Vielen Dank, ich werde den Versuch noch mal starten!

              Schöne Grüße Oliven

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                #8
                Tausend Dank, es hat geklappt! Ein Jahr Ruhe!!
                Bis zum nächsten Jahr :-) beste Grüße Oliven

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                  #9
                  Bis zum nächsten Jahr
                  Es wird ja sicher nicht jedes Jahr Nachzahlungen geben, die gesondert erfasst werden müssen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Nächstes Jahr gibt es sicher neue Themen, die ich nicht kapiere ;-)

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