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Fahrtkosten zur Uni als Sonderausgaben?

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    Fahrtkosten zur Uni als Sonderausgaben?

    Hallo zusammen!

    Ich habe schon versucht, mit der Suchfunktion eine Antwort zu finden, aber war dabei nicht wirklich erfolgreich. Daher hier meine Frage:

    Mein Mann ist Student und pendelt mit dem ÖPNV zur Uni. Ich habe schon in Erfahrung bringen können, dass er für jeden Tag, den er in der Uni war, Fahrtkosten iHv. 0,30 Euro pro km geltend machen kann. Es handelt sich allerdings um sein Erststudium, sodass diese Kosten keine Werbungskosten sein können, sondern Sonderausgaben sein müssten.
    Ich habe bislang vor, das in der Anlage Sonderausgaben auf S.3 unter Berufsausbildungskosten wie folgt anzugeben: "Fahrtkosten Uni X an ca. 100 Tagen in 2019 x 13 km x 0,30 Euro/km".

    Kann ich das so machen? Muss ich es anders bezeichnen? Muss ich es woanders eintragen? Es kommt mir an der Stelle irgendwie so "verloren" vor, aber bei den Werbungskosten unter "Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte" wäre es ja falsch (oder?).

    Danke schon mal und viele Grüße
    An

    #2
    Wenn vor dem Erststudium keine Berufsausbildung abgeschlossen wurde, ist das mit den Sonderausgaben schon richtig.

    Was Fahrtkosten angeht, steht einem bei einem Vollzeitstudium nur die Entfernungspauschale zu, auch das stimmt.

    Circa-Angaben sollte man bei den Tagen aber nicht machen, wenn es 101 Tage waren, dann gibt man die eben an.

    Die Abgrenzung Sonderausgaben zu Werbungskosten findet man auch in der Hilfe zu Seite 3 der Anlage Sonderausgaben !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für deine Antwort, Charlie!

      Also ist der Ort, an dem ich das eintragen möchte, schon einmal richtig?

      Das Problem ist, dass wir die Tage nicht genau dokumentiert haben (weil ich da noch nicht wusste, dass man das geltend machen kann). Er war auch nicht an jedem Tag da, an dem Uni gewesen wäre. Um die 100 Tage sollten es aber mindestens gewesen sein. Können wir das dann mangels exakter Angabe gar nicht geltend machen? Oder sollte ich noch eine Art "Sicherheitsabschlag" machen und z.B. 80 Tage angeben?

      Kommentar


        #4
        Natürlich kannst du die Tage geltend machen, du sollst in der Erläuterung nur nicht kenntlich machen, dass du sie geschätzt hast, das führt nur

        zu unnötigen Nachfragen. Wenn du dir sicher bist, dass es mindestens 100 Tage waren, dann gib den Wert 100 einfach unkommentiert an.

        Künftig besser im Kalender vermerken!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Alles klar, dann werde ich das so machen. Vielen Dank und ein schönes Wochenende!

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