Hallo zusammen!
Ich habe schon versucht, mit der Suchfunktion eine Antwort zu finden, aber war dabei nicht wirklich erfolgreich. Daher hier meine Frage:
Mein Mann ist Student und pendelt mit dem ÖPNV zur Uni. Ich habe schon in Erfahrung bringen können, dass er für jeden Tag, den er in der Uni war, Fahrtkosten iHv. 0,30 Euro pro km geltend machen kann. Es handelt sich allerdings um sein Erststudium, sodass diese Kosten keine Werbungskosten sein können, sondern Sonderausgaben sein müssten.
Ich habe bislang vor, das in der Anlage Sonderausgaben auf S.3 unter Berufsausbildungskosten wie folgt anzugeben: "Fahrtkosten Uni X an ca. 100 Tagen in 2019 x 13 km x 0,30 Euro/km".
Kann ich das so machen? Muss ich es anders bezeichnen? Muss ich es woanders eintragen? Es kommt mir an der Stelle irgendwie so "verloren" vor, aber bei den Werbungskosten unter "Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte" wäre es ja falsch (oder?).
Danke schon mal und viele Grüße
An
Ich habe schon versucht, mit der Suchfunktion eine Antwort zu finden, aber war dabei nicht wirklich erfolgreich. Daher hier meine Frage:
Mein Mann ist Student und pendelt mit dem ÖPNV zur Uni. Ich habe schon in Erfahrung bringen können, dass er für jeden Tag, den er in der Uni war, Fahrtkosten iHv. 0,30 Euro pro km geltend machen kann. Es handelt sich allerdings um sein Erststudium, sodass diese Kosten keine Werbungskosten sein können, sondern Sonderausgaben sein müssten.
Ich habe bislang vor, das in der Anlage Sonderausgaben auf S.3 unter Berufsausbildungskosten wie folgt anzugeben: "Fahrtkosten Uni X an ca. 100 Tagen in 2019 x 13 km x 0,30 Euro/km".
Kann ich das so machen? Muss ich es anders bezeichnen? Muss ich es woanders eintragen? Es kommt mir an der Stelle irgendwie so "verloren" vor, aber bei den Werbungskosten unter "Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte" wäre es ja falsch (oder?).
Danke schon mal und viele Grüße
An
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