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Eür Gewinnermittlung umsatzsteuerbefreit

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    Eür Gewinnermittlung umsatzsteuerbefreit

    Hallo liebes Forum!
    habe mich hier schon durchgelesen im Forum und noch keine konkrete Antwort auf meine wahrscheinlich einfache Frage gefunden-
    ich bin umsatzbefreite Freiberuflerin ( keine Kleinunternehmerin ) - wo im EÜR Formular Gewinnermittlung muss der Umsatz rein? Zeile 12 oder 15?
    Ich tendiere zu 15- bin aber verunsichert wegen der dazugehörigen Paragraphen /Kommentarre, die ich dazu im Internet finde....
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 12.08.2020, 00:12. Grund: 'umsatzbesteuerte Freiberuflerin' zu 'umsatzbefreite Freiberuflerin', siehe Posting #5

    #2
    Ich tendiere zu 15- bin aber verunsichert wegen der dazugehörigen Paragraphen /Kommentare,
    Zeile 15 passt schon, die Zeilen 11 und 12 verwendet man nur, wenn man neben den steuerbefreiten Umsätzen nach § 4 UStG zusätzlich auch

    nicht steuerbefreite Umsätze als Kleinunternehmer erzielt. Man liest manchmal auch andere Meinungen, aber von der Systematik erscheint mir

    der Eintrag in die Zeile 15 in einem Fall ohne Einnahmen als Kleinunternehmer richtiger.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Habe noch Zusatzfrage:
      Habe Zeugengeld vom Gericht bekommen- dieses muss ja versteuert werden- habe es jetzt schlicht zu den Einnahmen gezählt - oder gibt es da eine besondere Stelle, wo dieses angeführt werden sollte?

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        #4
        Danke Charlie24 ! :-)

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          #5
          oh ich lese gerade oben, dass sich der Fehlerteufel eingeschlichen hat -> "ich bin umsatzbesteuerte Freiberuflerin" das sollte : ich bin umsatzbefreite (!!) Freiberuflerin heißen....
          sorry ! trotzdem Zeile 15?

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