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Hinweismeldung Kirchensteuer

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    Hinweismeldung Kirchensteuer

    Hallo,

    ich bin völlig genervt von dem Programm, welches mir folgende Meldung bei einer ESt 2019 zeigt:

    Auf den Anlagen N, KAP und / oder KAP-BET wurden Kirchensteuerzahlungen angegeben, bei den Sonderausgaben wurden jedoch keine Angaben zur gezahlten Kirchensteuer gemacht oder die bei den Sonderausgaben angegebene gezahlte Kirchensteuer ist kleiner als die Kirchensteuer laut Lohnsteuerbescheinigung(en) und die Kirchensteuer auf tariflich zu besteuernde Kapitalerträge.

    Fakten:

    beide Ehegatten sind aus der Kirche ausgetreten, hatten nur in 2019 noch eine Kirchensteuererstattung in Höhe von 83,00 €, die ich auch korrekt in den Sonderausgaben eingetragen habe.
    Auf beiden LSt-Bescheinigungen 2019 wurde logischerweise auch keine KiSt mehr ausgewiesen.
    Aber beide Ehegatten hatten auf jeweils einer Steuerbescheinigung noch KiSt-Abzug. Er in Höhe von 0,81 € und Sie in Höhe von 0,24 €.
    Diese beiden Beträge gehören ja nicht ins Formular Sonderausgaben. Also woran stört sich das verflixte Programm. Nicht mal die Steuerberechnung klappt durch diesen oben genannten Hinweis.
    Wer kann mir hier weiterhelfen ? Vielen Dank.

    #2
    Diese beiden Beträge gehören ja nicht ins Formular Sonderausgaben.
    Warum wurde die Anlage KAP überhaupt beigefügt bzw. ein Antrag auf Günstigerprüfung gestellt? Bringt doch zumeist nichts!

    Welches Programm ist es denn? Du schreibst nämlich hier im Unterforum für das Anwenderforum
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie, ich nutze ganz normal das "Elster.de" Programm. Habe jetzt beide Anlagen KAP entfernt und immer noch kommt die Meldung obwohl auf Anlage N nichts eingetragen ist und keine Anlagen KAP mehr existieren. Nur die KiSt-Erstattung für das Jahr 2018 (in 2019 erhalten) ist auf dem Sonderausgaben Formular.
      Die 1,05 Euro gehen dann aber schlichtweg verloren oder nicht ? Sprich, diese werden nicht erstattet.
      Nochmals danke.

      Kommentar


        #4
        Zitat von Isabelk80 Beitrag anzeigen
        ich nutze ganz normal das "Elster.de" Programm
        Also Mein Elster? Ich verschieb mal dahin. Im Forum selbst gibt es solche Hinweismeldungen nämlich nicht.

        Kommentar


          #5
          Das hier kommt nun:

          AHW Abbruch-Hinweise Hauptvordruck: Es wurde einbehaltene Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer eingegeben, der Steuerpflichtige/Ehemann bzw. die Ehefrau ist jedoch nicht kirchensteuerpflichtig. DHW Dokumentations-Hinweise Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen! Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt. Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden.

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            #6
            Zitat von Isabelk80 Beitrag anzeigen
            Aber beide Ehegatten hatten auf jeweils einer Steuerbescheinigung noch KiSt-Abzug. Er in Höhe von 0,81 € und Sie in Höhe von 0,24 &#8364
            Steuerbescheinigungen zu Kapitalerträgen? Wo hast Du die denn im Formular eingetragen? Was hast Du auf Seite 1 der Anlage KAP angekreuzt?

            Beträgt die Summe bei den Sonderausgaben wirklich mindestens soviel wie tatsächlich Kirchensteuer bezahlt wurden? Nicht dass Du den Betrag versehentlich abgerundet hast.

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              #7
              Zitat von Isabelk80 Beitrag anzeigen
              Es wurde einbehaltene Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer eingegeben, der Steuerpflichtige/Ehemann bzw. die Ehefrau ist jedoch nicht kirchensteuerpflichtig
              Ich würde die Einträge vielleicht mal entfernen um eine Steuerberechnung durchzuführen. Absenden kannst Du die Erklärung ja mit den Einträgen.

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                #8
                Hallo,

                Kirchensteuer zu Kapitalertragssteuer gehören doch nicht zu den Sonerausgaben.
                Da wird doch extra darauf hingewiesen

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  Hallo,

                  ich habe beide Haken bei "Anträge" gesetzt. Genau, wie FIGUL schreibt, darf ich die Kirchensteuerbeträge, die auf der Abgeltung beruhen nicht in die Anlage SA packen.

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                    #10
                    Kann es jetzt nicht ausprobieren, daher nur eine triviale Idee:Trage bei den Sonderausgaben bei den gezahlten Kirchensteuern den Wert "0" ein. Vielleicht stört sich das Programm aufgrund der Eintragung bei den erstatteten Kirchensteuern und der Kirchensteuern daran, dass bei den gezahlten Kirchensteuern gar nichts steht. Die fehlermeldung ließe sich nämlich auch so interpretieren.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      Trage bei den Sonderausgaben bei den gezahlten Kirchensteuern den Wert "0" ein.
                      Hoffentlich führt das nicht zu einer weiteren Fehlermeldung. Ich würde für die Steuerberechnung, wie von dir vorgeschlagen, die einbehaltene Kirchensteuer

                      in der Anlage KAP entfernen. Im Übrigen ist die Fehlermeldung in Mein ELSTER meines Wissens nur ein Hinweis.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Ich drucke mir die Steuerberechnung ohne Anlagen KAP aus, füge die Anlagen KAP wieder bei und übermittle. Denn wie Charlie24 richtig schreibt, ist die Übermittlung problemlos möglich, da bei der Prüfung keine Fehler mehr auftauchen. Soll sich das FA damit rumschlagen.
                        Danke an euch!

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