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verteilte Werbungskosten in Anlage V

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    verteilte Werbungskosten in Anlage V

    ich kämpfe mit den Werbungskosten in Anlage V
    Ich habe verteilte Ausgaben berechnet, eine Gesamtsumme berechnet, den Prozentsatz festgelegt und daraus die abzugsfähigen Werbungskosten ermittelt. In dem Programm das ich bisher verwendet hatte - Formularmanagemen vom Bundesfinanzminsterium - hat das Programm die abzugsfähige Summe selbst berechnet. Hier in ElsterOnline rechnet das nicht
    Wenn ich also - fiktives Bespiel - 1000 € als Gesamtbetrag angebe, 0,50 als Verteilungsschlüssel angebe und 500 € in der nächsten Zeile angebe, ist alles falsch. Es ändert sich nichts, wenn ich irgendeine Zeile angebe oder freilasse. Vollabzugsfähige Werbungskosten hat übrigens funktioniert.
    Also was mache ich falsch?
    Ich möchte das Programm verstehen, weil ich ja nächstes Jahr nicht auf ElsterFormular ausweichen kann.
    Danke für jede Antwort. Es nützt ja nichts, wenn ich es immer wieder auf die gleiche Weise probiere.

    #2
    0,50 als Verteilungsschlüssel angebe
    Du meinst unter ermittelt verhältnismäig in Prozent? Die Anwendung erwartet den Prozentwert der Eigennutzung, also in deinem Beispiel 50,00.

    Dann stimmen auch die 500 Euro bei Abzugsfähige Werbungskosten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      wenn das die Lösung ist - der Prozentsatz wird als 50,00 und nicht mit 0,50 zum Malnehmen mit dem Gesamtbetrag, dann muss ich wirklich lachen. So ein Denkfehler!
      Kommt davon, weil ich in meinen Datenblatt zur Berechnung 0,5 zum Multiplizieren mit dem Gesamtbetrag verwendet habe.
      Ich werde es morgen ausprobieren.

      es könnte aber sein, dass da noch eine weitere Frage zu den Erhaltungsaufwendungen aus vorherigen Jahren kommt.
      Wenn ich das insgesamt aber betrachte: ich sollte die Steuererklärungen der letzten Jahre in Papierform anschauen und es müsste doch mit dem Teufel zugehen, wenn da nicht erkennbar ist, welche Daten Elsteronline verlangt.

      Wirklich vielen Dank für den Tipp!

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        #4
        wenn das die Lösung ist
        Steht doch auch so in der der Zeilenbeschriftung. 0,50 wäre ein halbes Prozent ! Der häufigste Fehler bei dieser Angabe ist allerdings,

        dass der Prozentwert des vermieteten Teils eingetragen wird, was -außer bei 50 : 50- ebenfalls zu einer Fehlermeldung führt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          also das ist verrückt - eben nicht so wie in der papierform über das Formularmanagement
          Das hat mir bei Nebenkosten sehr geholfen! Anscheinend rechnen EsterOnline doch.
          Vielen vielen Dank für diese Voraussicht!

          Jetzt habe ich noch eine Frage - vielleicht wissen Sie das auch:
          Ich habe Werbungskosten, die sich über mehr als 5 Jahre verteilen. Zum Beispiel eine Küche = 10 Jahre für die Mietwohnung und ein Gerätehaus = 13 Jahre
          In meinen bisherigen Steuererklärungen habe ich diese Werbungkosten zusammengefasst und in ein Jahr gesteckt, in dem ich keine auf mehrere Jahre zu verteilende Werbungskosten hatte. Das hat bisher in der Papierform keine Probleme gegeben. Ich gehe eigentlich davon aus, dass das Finanzamt die bisher auf mehrere Jahre zu verteilenden Werbungskosten kennt und automatisch berücksicht.
          Wissen Sie einen anderen vielleicht korrekteren Weg?
          Danke für eine Antwort

          [QUOTE][Werbungskosten aus früheren Jahren/QUOTE]

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            #6
            Die AfA für eine Einbauküche erklärt man richtigerweise in Zeile 36 der Anlage V, zu "Gerätehaus" muss ich mich erst schlau machen,

            bzw. muss man wissen, ob das eher ein Container ist, dann kann man die Zeile 36 einfach duplizieren
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Also es ist ein echtes Gerätehaus auch Schuppen genannt ist das.Es hatte eine Abschreibung über 13 Jahre - das war die Auskunft des zuständigen Finanzamts bei der Anschaffung.
              Könnte es deswegen evtl unter Abschreibungen eingetragen werden?
              freundliche Grüße 11reicht

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                #8
                Hallo,

                @11reicht,

                Zitat: also das ist verrückt - eben nicht so wie in der papierform über das Formularmanagement
                Formularmanagemen vom Bundesfinanzminsterium - hat das Programm die abzugsfähige Summe selbst berechnet. Hier in ElsterOnline rechnet das nicht
                Kannst du mir mal erklären, wie ein Papiervordruck selbst errechnet?
                Wunder über Wunder

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  Zitat: Wunder über Wunder
                  Ja das kann ich erklären. Es ist ganz einfach: das Programm rechnet und nach dem Speichern kann ich die Datei ausdrucken.
                  Ich gebe zu, dass es etwas wirr formuliert ist.
                  Das ist den Anstrengungen mit ElsterOnline geschuldet. Ich war ziemlich neben den Kappe, bis ich auf die Idee kam, im Forum zu fragen und so nette Antworten von Charlie24 bekommen habe.
                  Ich werde die Frage mit dem Geräteschuppen dem Finanzamt stellen. Wenn ich etwas herauskriege, schreibe ich ins Forum.
                  Ich bin jetzt fast fertig aber ziemlich durch den Wind.

                  Aber eine Rückfrage:
                  Gibt es die Möglichkeit, die Steuererklärung auszudrucken? Evtl. nach dem senden?

                  Gruß 11reicht

                  Kommentar


                    #10
                    Gibt es die Möglichkeit, die Steuererklärung auszudrucken? Evtl. nach dem senden?
                    Man kann die Vorschau der Erklärung vor dem Versand ausdrucken, das sieht aber nicht sehr schön aus.

                    Nach dem Versand lässt sich das Übertragungsprotokoll als PDF downloaden und natürlich auch ausdrucken.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Hallo
                      ich habe mein Finanzamt angerufen und das mit der Küche bestätigt bekommen.
                      Das Gerätehaus habe ich dann auch dahin gepackt.
                      Die Mitarbeiterin des Finanzamt schlug das vor.
                      in der Webseite https://www.haufe.de/steuern/steuer-...4746_2016.html

                      habe ich folgendes gefunden
                      ......Bei Gartenanlagen, die die Mieter mitbenutzen dürfen, und bei Vorgärten sind die HK der gärtnerischen Anlage gleichmäßig auf eine Nutzungsdauer von zehn Jahren zu verteilen (AfA) und als Werbungskosten abzuziehen .....
                      jetzt ist für mich immer noch unklar ob die Abschreibung 10, 13 oder 15 Jahre sind. Ich nehme einfach 13 Jahre so wie ein Finanzbeamter mir vor Jahren gesagt hatte.
                      Das Finanzamt wird schon meckern, wenn was falsch ist
                      Jetzt beende ich das Thema
                      Danke für die Hilfe
                      Gruß Elfriede

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