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Probleme bei Umsatzsteuervoranmeldung

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    Probleme bei Umsatzsteuervoranmeldung

    Morgen zusammen,

    bisher wurde ich unter der Klengewerberegelung geführt, nach dem letzten Jahr jedoch muss ich eine Voranmeldung machen. Nachdem ich im Netz geschaut habe, wo ich was eintragen muss (was gar nicht so einfach war), bin ich auf diese Anleitung gestoßen und habe es auch danach gemacht. Dort stand es so erklärt:


    Das hier sind die wichtigsten Zeilen im Umsatzsteuervoranmeldung Formular:
    • Zeilen 1 bis 16: Hier trägst du sozusagen die Basics ein, also deinen Namen, deine Adresse, E-Mail-Adresse, Steuernummer (wichtig: Nicht die Umsatzsteuer-ID!) und Telefonnummer.
    • Zeilen 19 bis 20: Hier trägst du alle steuerfreien Umsätze bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ein. Gemeint sind damit die Dienstleistungen und Produkte, die du innerhalb der EU verkauft hast und auf die in der Regel keine Umsatzsteuer erhoben wird.
    • Zeilen 25 bis 28: Hier trägst du deine steuerpflichtigen (Netto-) Beträge ein. Beachte hierbei den Unterschied zwischen sieben Prozent Umsatzsteuer (beispielsweise für Lebensmittel und kreative Leistungen) und 19 Prozent Umsatzsteuer (dieser Satz gilt in den meisten Fällen).
    • Zeile 56: Hier trägst du den Umsatzsteuerbetrag ein, den du für betriebliche Ausgaben gezahlt hast – und nicht (!) wie bei deinen Umsätzen den Netto-Betrag.
    So bin ich vorgegangen. Dabeihabe ich meine Einkünfte unter "4 - Lieferungen und sonstige Leistungen (steuerpflichtige Umsätze)" eingetragen - da ich "zweigleisig" unterwegs bin, die Netto-Einkünfte aus meiner journalistischen Tätigkeit bei 7%, die aus meiner Web-Agentur bei 19%. Meine Ausgaben habe ich wie oben beschrieben unter "8 - Abziehbare Vorsteuerbeträge" eingetragen.

    Das hat auch alles soweit funktioniert, MEIN ELSTER hat das Formular ohne Fehlermeldung übertragen, die Erstattung folgte ein paar Tage später. Die Beträge ergeben sich genau aus der Differenz zwischen meinen Einkünften und den Ausgaben - die Einkünfte müssen also berücksichtigt worden sein.

    Jetzt habe ich gestern eine Schreiben von meinem Finanzamt bekommen, aus dem ich und meine Frau nicht wirklich schlau werden.

    Sie haben über die Kennzahl 67 "Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13b Umsatzsteuergesetz (UStG)" in Höhe XXX € und XXX € erklärt. Die dazu gehörenden Umsätze (KZ 46,73,84) und die darauf zu zahlende Umsatzsteuer (KZ 47,74,85) die Sie als Leistungsempfänger eines Umsatzes oder einer sonstigen Leistung nach § 13b UStG übernehmen sollten, haben Sie jedoch nicht erklärt
    Ich hab mittlerweile herausgefunden, dass es um den Bereich "7 - Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" geht. Nur weder ich noch meine Frau wissen, was da eingetragen werden muss. Wir haben im Netz geschaut, aber richtig schlau werden wir nicht daraus. Auch beim Gesetzestext bildet sich ein großes Fragezeichen über unseren Köpfen. Dort tauchen Begriffe wie Bauleistungen, Lieferungen, Reinigung von Gebäuden oder Personenbeförderung auf - mit denen ich gar nichts zu tun habe.

    Weiß zufällig jemand was ich dort eintragen muss?


    Besten Dank schon mal für die Mühe!

    Lapje

    #2
    Das Finanzamt hat dich angeschrieben, weil du in der Voranmeldung Vorsteuer aus Leistungen im Sinne des § 13b UStG geltend gemacht hast.

    Hast du denn derartige Leistungen überhaupt bezogen oder bist du nur über die veraltete Anleitung mit der Zeile 56 gestolpert?

    Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmen sind unter der Kennzahl 66 zu erklären, das ist aktuell die Zeile 53 !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Moin,

      Besten Dank erst mal für die Erläuterung.

      Erkenne ich das jetzt also richtig, dass ich die Einnahmen richtig eingetragen habe, lediglich meine Ausgaben statt unter 56 wie in der Anleitung angegeben unter 53 hätte eintragen müssen?

      Dann wäre der Fehler ja schnell behoben und ich kann dem Finanzamt eine korrigierte Fassung schicken.

      Danke noch mal für die Klarstellung!

      Lapje

      Kommentar


        #4
        NEIN, nicht richtig.

        Zitat von Lapje Beitrag anzeigen
        Morgen zusammen,
        Meine Ausgaben habe ich wie oben beschrieben unter "8 - Abziehbare Vorsteuerbeträge" eingetragen.
        (...) die Erstattung folgte ein paar Tage später. Die Beträge ergeben sich genau aus der Differenz zwischen meinen Einkünften und den Ausgaben - die Einkünfte müssen also berücksichtigt worden sein.
        Zitat von Lapje
        Erkenne ich das jetzt also richtig, dass ich die Einnahmen richtig eingetragen habe, lediglich meine Ausgaben statt unter 56 wie in der Anleitung angegeben unter 53 hätte eintragen müssen?
        Ich habe dabei noch Bauchschmerzen. Wie Charlie24 richtig schrieb, darf dort nur die abziehbare Vorsteuer aus Deinen Ausgaben eingetragen werden. Die Ausgaben selbst dürfen dort NICHT auftauchen.

        Gruß
        Lisa

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          #5
          Erkenne ich das jetzt also richtig, dass ich die Einnahmen richtig eingetragen habe,
          Bezüglich der Zeilennummern 25 ff. stimmt die Anleitung jedenfalls noch.

          In Zeile 53 (Kennzahl 66) sind nur die von anderen Unternehmen in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge (Vorsteuern) zu erklären.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            LisaD
            Ja, sorry, ich habe mich falsch ausgedrückt. Natürlich werden dort nur die Vorsteuerbeträge eingetragen, nicht die kompletten Ausgaben - das Finanzamt kann daran ja nicht erkennen, welche Steuersätze diesen zugrunde liegen. Wenn die Rechnung 119 Euro Beträgt, trage ich bei meinen Ausgaben die 19 Euro der Steuer ein.

            Bei der Differenz meinte ich auch die Steuerbeträge der Ein- und Ausgaben.

            Sorry für die Verwirrung. Wenn das aber jetzt auch nicht richtig ist weiß ich auch nicht mehr weiter...;-)

            Charlie24
            Sorry wenn ich jetzt noch mal frage (je mehr ich lese, desto größer wird die Verwirrung). Fallen denn darunter auch die MwSt-Beträge, wenn ich etwas gekauft habe? Bei meinem Software-Leasing und meinem I-Net-Anschluss steht auf der Rechnung z.B. Umsatzsteuer, bei meinem Mobilfunkanbieter aber MwSt?

            Tante Google spuckt zu aus

            Die Umsatzsteuer nennt man im Sprachgebrauch auch Mehrwertsteuer
            Also dürfte beides für die Vorsteuer doch das gleiche sein, oder?

            Denkt bitte nicht das ich mich extra doof stelle, aber ich möchte eben mit dem Finanzamt so wenig wie möglich zu tun haben...;-)
            Zuletzt geändert von Lapje; 15.08.2020, 11:39.

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              #7
              Also dürfte beides für die Vorsteuer doch das gleiche sein, oder?
              Richtig! Ob da jetzt MwSt steht oder USt., spielt keine Rolle.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Super. Dann habe ich dank euch mein Problem schnell geklärt und brauche mir keinen großen Kopf darum zu machen.

                Vielen Dank für eure Zeit!

                Lapje

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