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Loss of License Versicherungsbeiträge steuerlich geltend machen, an welcher Stelle?

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    Loss of License Versicherungsbeiträge steuerlich geltend machen, an welcher Stelle?

    Hallo zusammen,

    ich arbeite als Pilot und zahle monatlich für eine sogenannte Loss of License Versicherung, die im Falle eines Lizenzverlustes (Pilotenlizenz notwendig um als solcher arbeiten zu dürfen) und dadurch bedingter Arbeitsunfähigkeit, als Pilot bzw. daraus folgender Arbeitslosigkeit eine monatliche Zahlung auslösen würde. Letzendlich also wie eine allgemeine Berufsunfähigkeitsversicherung.

    Jetzt meine Frage, inwiefern ich die monatlichen Zahlungen für diese private Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich geltend machen kann:

    a) als Werbungskosten
    b) unter 7-Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen- Feld 47- Beiträge (abzüglich steuerfreier Zuschüsse und erstatteter Beiträge) zu freiwilligen eigenständigen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen
    c) ganz woanders
    d) gar nicht steuerlich geltend zu machen?

    Weiß jemand u.U. Bescheid und kann mir weiterhelfen?

    In jedem Fall vielen Dank schonmal im Voraus für mögliche Antworten

    Simon



    #2
    Da du offensichtlich Mein ELSTER verwendest und nicht ElsterFormular, verschiebe ich das Thema in das richtige Unterforum.

    Zu der Möglichkeit a) Werbungskosten musst du einen Steuerberater fragen, hier im Forum gibt es keine Steuerberatung!

    Die Möglichkeit b) Zeile 47 geht natürlich, wirkt sich aber zumeist steuerlich nicht aus, da die Höchstbeiträge in der Regel

    bereits durch die Beiträge zur KV und PV ausgeschöpft werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Möglichkeit b. dürfte zutreffen, BFH vom 13.04.1976, VI R 87/73
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar

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