Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Mindestvorsorgepauschale in ELSTER eingeben

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Mindestvorsorgepauschale in ELSTER eingeben

    Hallo,

    ich habe soeben versucht, über ELSTER meine Steuererklärung 2019 zu machen.
    In meiner Lohnsteuerbescheinigung findet sich in Zeile 28 nur der Wert der Mindestvorsorgepauschale i.H.v. 1.900€. Tatsächliche Krankenversicherungsbeiträge wurden im Jahr 2019 jedoch nicht geleistet. Wenn ich aber keine Beitragszahlungen angebe, kommt ja eine Steuernachzahlung heraus.
    Kann ich die Mindestvorsorgepauschale in ELSTER eintragen und falls ja, in welchem Feld?

    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    Der Betrag in Zeile 28 bedeutet ja nichts anderes als dass dieser Betrag vom Arbeitgeber beim Steuereinbehalt als Sonderausgabe berücksichtigt wurde. Tatsächlich hast Du aber keine Sozialversicherung gezahlt und auch keine anderen abziehbaren Versicherungsbeiträge. Warum eigentlich?

    Also, natürlich ist es normal, wenn beim Lohnsteuerabzug 1.900 Euro Versicherungsbeiträge berücksichtigt wurden, aber tatsächlich keine bezahlt wurden, dann kommt es zu einer Nachzahlung.

    Kommentar


      #3
      Ich bin davon ausgegangen, dass dieser Betrag immer angesetzt und abgezogen wird, und man nur gegebenenfalls eben höhere Beiträge noch nachträglich angeben kann...

      Ich war durch einen Fehler der Versicherung noch in der Familienversicherung meiner Eltern mitversichert, obwohl das eigentlich gar nicht möglich ist, wie ich im Nachhinein erfahren habe. Daher habe ich selbst keine Beiträge geleistet.

      Kommentar


        #4
        Ich war durch einen Fehler der Versicherung noch in der Familienversicherung meiner Eltern mitversichert, obwohl das eigentlich gar nicht möglich ist, wie ich im Nachhinein erfahren habe. Daher habe ich selbst keine Beiträge geleistet.
        Wenn du, aus welchen Gründen auch immer, keine Beiträge geleistet hast, kannst du auch keine Vorsorgeaufwendungen geltend machen.
        Das führt ab einem Bruttoarbeitslohn von 11.900 € zur Steuererklärungspflicht nach § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG und in der Regel zu einer Nachzahlung.

        https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von SteuerElster99 Beitrag anzeigen
          ....
          ich habe soeben versucht, über ELSTER meine Steuererklärung 2019 zu machen...
          Hallo SteuerElster99,

          wenn du noch verrätst womit du deine Steuererklärung machst, kann man dich ins passende Unterforum verschieben ->ELSTER Anwenderforum
          Alles rund um dieses Forum. Anleitungen - Was kann verbessert werden - welche Foren sollten eingerichtet werden.


          Elsterformular, Mein Elster , kommerzielle Software ???

          Tschüß

          Kommentar


            #6
            Um es noch einmal klar zu sagen: Die Vorsorgepauschale gibt es nur beim Lohnsteuerabzug, im Rahmen der Veranlagung gelten nur die tatsächlichen Aufwendungen. Deswegen darfst Du die Vorsorgepauschale (= nicht reale Aufwendungen) auch nicht in der Einkommensteuererklärung angeben und genau deswegen ist das ein gesetzlicher Grund zur Pflichtabgabe einer Einkommensteuererklärung bei Überschreiten bestimmter Arbeitslohngrenzen und genau deswegen kann es zu Nachzahlungen kommen.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar


              #7
              Vielen Dank für die Antworten, dann weiß ich jetzt bescheid.

              Ich mache meine Steuererklärung mit Mein ELSTER.

              Kommentar

              Lädt...
              X