Hallo zusammen,
ich bin ganz neu hier und hoffe, dass ich mit meinem Problem hier richtig bin.
Ich fertige gerade die Körperschaftssteuererklärung für unseren Verein.
In der Anlage Gem habe ich bei Punkt 3 "Wirtschaftliche Betätigung", Zeile 10 "Die Einnahmen des Jahres 2019 [...] betragen mehr als 35.000 €" NEIN angegeben. In den Zeilen 11 bis 24 habe ich dann nichts angegeben (weiter ab Zeile 25). In der Prüfung steht dann, dass, wenn die Einnahmen nicht über 35.000 € liegen, ich in Zeile 10 (!) bis 24 keine Eintragungen machen darf. In Zeile 10 wird aber ja die Grundabfrage gestellt. Ich habe also nun Zeile 10 geändert zu KEINE ANGABE und könnte das Formular nun versenden.
Meint Ihr, das ist so in Ordnung? Oder soll ich noch mal beim Finanzamt anrufen?
Danke Euch!
ich bin ganz neu hier und hoffe, dass ich mit meinem Problem hier richtig bin.
Ich fertige gerade die Körperschaftssteuererklärung für unseren Verein.
In der Anlage Gem habe ich bei Punkt 3 "Wirtschaftliche Betätigung", Zeile 10 "Die Einnahmen des Jahres 2019 [...] betragen mehr als 35.000 €" NEIN angegeben. In den Zeilen 11 bis 24 habe ich dann nichts angegeben (weiter ab Zeile 25). In der Prüfung steht dann, dass, wenn die Einnahmen nicht über 35.000 € liegen, ich in Zeile 10 (!) bis 24 keine Eintragungen machen darf. In Zeile 10 wird aber ja die Grundabfrage gestellt. Ich habe also nun Zeile 10 geändert zu KEINE ANGABE und könnte das Formular nun versenden.
Meint Ihr, das ist so in Ordnung? Oder soll ich noch mal beim Finanzamt anrufen?
Danke Euch!
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