Liebe Forengemeinschaft,
ich habe nochmal ein neues Anliegen, in diesem Fall in Zusammenhang mit meiner selbsständigen Tätigkeit im letzten Jahr. Ich habe damals für vier Aufträge (es ging um das Verfassen von Berichten) vier Honorare gleicher Höhe erhalten.
Nun muss ich noch ein EÜR-Anlage nachreichen und bin über den Punkt "Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen (private Telefonnutzung)" gestolpert. Ich habe für das Erstellen mein privates Equipment (ich würde sagen: PC, Internetverbindung und Telefon) verwendet. Nun habe ich im Prinzip drei Fragen:
1) Wie berechne ich den Anteil der Privatentnahme?
Meine Intuition wäre, dass die Grundlage für die Privatentnahme die Angabe der Betriebskosten ist. Für meine Tätigkeit habe ich insgesamt 80 Arbeitsstunden aufgewendet, also 10 Arbeitstage.
Könnte man nicht sagen: Jährlich zahle ich für Internet und Telefon 300 € (Beispielbetrag), d.h. pro Stunde zahle ich ca 0,03425 ... € (denn das Jahr hat 8.760 Stunden). Für meine Tätigkeit habe ich also insgesamt 2,74 € Internet- und Telefonkosten gehabt, die ich dann als Aufwendung für Telekommunikation bei den Betriebsausgaben absetzen könnte. Oder muss ich mit dem gesamten Zeitraum denken, in dem ich Aufträge angenommen habe? Wenn ich z.B. meine Tätigkeit zum 1.7.2019 aufgenommen und zum 31.12.2019 beendet habe (also 6 Monate), müsste ich dann den kompletten Betrag meines privaten Internetanschluss für diese Zeit (150 €) angeben, nur um dann bei der Privatentnahme anzugeben, dass 80 oder 90 Prozent der Nutzung privat war?
Oder gibt es sogar noch eine andere Variante, die ich jetzt nicht erkenne?
2) Wie berechne ich die Kosten für bereits gekaufte Gegenstände ohne laufende Kosten?
Wie gesagt habe ich einen privaten PC benutzt. Muss ich jetzt dessen Anschaffungskosten irgendwie mit reinbringen? Wie kann ich da eine Grundlage schaffen, um den PC zu integrieren?
3) Was gilt alles als Privatentnahme?
Muss ich neben den drei genannten (Telefon, Internet, PC) noch weitere angeben? Z.B. Stromkosten oder Mietkosten, die privat genutzt wurden? Muss ich alle diese Sachen als Betriebsausgabe angeben und entsprechen dann angeben, inwieweit ich diese Sachen privat genutzt habe?
Viele Grüße und danke schon Mal für eure Hilfe
Samba02
ich habe nochmal ein neues Anliegen, in diesem Fall in Zusammenhang mit meiner selbsständigen Tätigkeit im letzten Jahr. Ich habe damals für vier Aufträge (es ging um das Verfassen von Berichten) vier Honorare gleicher Höhe erhalten.
Nun muss ich noch ein EÜR-Anlage nachreichen und bin über den Punkt "Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen (private Telefonnutzung)" gestolpert. Ich habe für das Erstellen mein privates Equipment (ich würde sagen: PC, Internetverbindung und Telefon) verwendet. Nun habe ich im Prinzip drei Fragen:
1) Wie berechne ich den Anteil der Privatentnahme?
Meine Intuition wäre, dass die Grundlage für die Privatentnahme die Angabe der Betriebskosten ist. Für meine Tätigkeit habe ich insgesamt 80 Arbeitsstunden aufgewendet, also 10 Arbeitstage.
Könnte man nicht sagen: Jährlich zahle ich für Internet und Telefon 300 € (Beispielbetrag), d.h. pro Stunde zahle ich ca 0,03425 ... € (denn das Jahr hat 8.760 Stunden). Für meine Tätigkeit habe ich also insgesamt 2,74 € Internet- und Telefonkosten gehabt, die ich dann als Aufwendung für Telekommunikation bei den Betriebsausgaben absetzen könnte. Oder muss ich mit dem gesamten Zeitraum denken, in dem ich Aufträge angenommen habe? Wenn ich z.B. meine Tätigkeit zum 1.7.2019 aufgenommen und zum 31.12.2019 beendet habe (also 6 Monate), müsste ich dann den kompletten Betrag meines privaten Internetanschluss für diese Zeit (150 €) angeben, nur um dann bei der Privatentnahme anzugeben, dass 80 oder 90 Prozent der Nutzung privat war?
Oder gibt es sogar noch eine andere Variante, die ich jetzt nicht erkenne?
2) Wie berechne ich die Kosten für bereits gekaufte Gegenstände ohne laufende Kosten?
Wie gesagt habe ich einen privaten PC benutzt. Muss ich jetzt dessen Anschaffungskosten irgendwie mit reinbringen? Wie kann ich da eine Grundlage schaffen, um den PC zu integrieren?
3) Was gilt alles als Privatentnahme?
Muss ich neben den drei genannten (Telefon, Internet, PC) noch weitere angeben? Z.B. Stromkosten oder Mietkosten, die privat genutzt wurden? Muss ich alle diese Sachen als Betriebsausgabe angeben und entsprechen dann angeben, inwieweit ich diese Sachen privat genutzt habe?
Viele Grüße und danke schon Mal für eure Hilfe
Samba02
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