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Suche Hilfe:Abführen Umsatzsteuer an Finanzamt/unberechtigter Ausweis v. Umsatzsteuer

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    Suche Hilfe:Abführen Umsatzsteuer an Finanzamt/unberechtigter Ausweis v. Umsatzsteuer

    Hi Zusammen,
    ich suche Hilfe beim Abführen der Umsatzsteuer an das Finanzamt wegen unberechtigter Ausweis von Umsatzsteuer. Weil ich nämlich fälschlicherweise als Kleinunternehmen (kurze Nebentätigkeit aber als Gewerbe gemeldet) in meinen Rechnungen 19% MwSt. gerechnet habe. (Falsche Infos bekommen und zu spät wohl bemerkt.)
    Jetzt die Frage ist wie soll ich das Geld an das Finanzamt zurück. Geht es so, wenn ich in Anlage EÜR meine Einnahme als steuerpflichtig eingebe anstatt Kleinunternehmen laut §19 oder etwa nicht?
    Über das Geschehnis habe ich bereits dem Finanzamt informiert, nur bleibt das, dass ich die Schuld mit Finanzamt ausgleiche, aber ich weiß es nicht wie und in welcher Anlageformular und welcher Teil soll ich den Betrag für unberechtigten Ausweis eingebe?
    Weil es auch um Kleinigkeiten geht und kleiner Betrag (gesamter Umsatz 2019 Ca. 2800€), keinen Steuerberater akzeptiert mich und im Netz finde ich auch keine deutlich Lösung. Ich bin echt am Ende.
    Hat Jemand Erfahrung in dem Bereich Bzw. kann Jemand mir helfen?
    MFG

    #2
    Welche Software verwendest Du denn? Um welchen Zeitraum geht es?

    Bei ElsterFormular für 2019 kommt die unberechtigt ausgewiesene Steuer auf Seite 6 in Zeile 162 / Kennzahl 318 der Umsatzsteuererklärung.

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      #3
      Hi,
      danke für schnelle Antwort und die Hilfe.
      Ich benutze elstersmart für 2019 auf mein Handy und dann über QR Code auf mein Laptop.
      Ich habe jetzt nach Zeile 162 / Kennzahl 318 gesucht, aber vergeblich. Wo kann ich diese Formular finden? Welche Anlage ist es? EÜR oder was anderes? (Sorry ich bin ziemlich dumm)

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        #4
        Das Formular heißt Umsatzsteuererklärung, zu finden unter Alle Formulare > Umsatzsteuer

        https://www.elster.de/eportal/formul.../alleformulare
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Super,
          ich bedanke mich sehr für euere Hilfe. Ihr habt mir viel geholfen.
          Nochmals bestens Dank

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