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AN-Beiträge zur Zusatzversorgung

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    AN-Beiträge zur Zusatzversorgung

    Es werden seit dem 01.08.2016 Arbeitnehmer-Beiträge an die Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands (KZVK) gezahlt, um im Rentenalter eine KZVK-Betriebsrente zu erhalten.
    Können diese steuerlich abgesetzt werden.
    Falls ja, wo sind die entsprechende Beträge in der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen?
    VG U.v.H.

    #2
    Hallo,

    nein

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Liegt das daran, dass diese Zusatzversorgung erst seit 2016 besteht?

      Kommentar


        #4
        Zitat von bblbg Beitrag anzeigen
        Liegt das daran, dass diese Zusatzversorgung erst seit 2016 besteht?
        Prinzipiell ja! Geltend gemacht werden können nur Beiträge für vor 2005 abgeschlossene Versicherungen. Allerdings wirken sich auch solche

        Beiträge steuerlich zumeist nicht aus, da die Höchstbeiträge in der Regel bereits durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

        ausgeschöpft werden. Du kannst deinen Beitrag ja mal testweise in die Zeile 50 der Anlage Vorsorgeaufwand eingeben, dann siehst du in

        der Steuerberechnung, ob der überhaupt steuerliche Auswirkungen hätte.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Danke für die Hinweise.
          Viele Grüße
          bblbg

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