Hallo Ihr Guten,
bin ja gespannt ob mich hier jemand liest? Also ca. einen ganzen Tag habe ich schon in die Elsteranlage V (Vermietung) investiert. Zweifle dabei dann immer öfter an mir selbst, nun aber Schluß mit dem Gejammer, habe sogar selbst schon eine Notlösung gefunden!!!
Also ich bin ein "kleiner" Vermieter, der im selbstgenutzten Eigenheim eine kleine Wohnung vermietet!
In der Anlage V darf ich dann u.A. die Abschreibung (2%) der vermieteten Wohnung angeben und damit von der Steuer absetzten. Hierzu gibt es ein Eingabefeld! Dort wird nach der Abschreibung für das komplette Objekt , nach dem Prozentsatz der Abschreibung (2%) und nach dem Anteil des vermieteten Teiles gefragt (27,46 %). Das ist eigentlich alles easy und selbsterklärend. Auch in der Steuer des Vorjahres habe ich an dieser Stelle meine Angaben gemacht, aber aber aber dieses Jahr verweigert die Elster die Annahme dieser Daten sehr hartnäckig mit einer Fehlermeldung. Diese heißt wörtlich:
"Bei den Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück entspricht der als abzugsfähige Werbungskosten angegebene Betrag nicht dem Gesamtbetrag für Absetzung für Abnutzung für Gebäude abzüglich des verhältnismäßig ermittelten Anteils, der nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängt (1. Angabemöglichkeit) (1. Anlage V).Ende der Meldung"
Wie auch immer dieser Satz zu verstehen ist, im letzten Jahre hat das mit den gleichen Angaben problemlos funktioniert?
Zusätzlich habe ich das gleiche Problem bei den Kreditzinsen! Hier bekomme ich die gleiche Fehlermeldung.
Habe alles ausprobiert, und dabei folgendes festgestellt: Gibt man als Anteil 50% ein, so als ob man das halbe Eigenheim vermieten würde, dann schluckt das die Elster, alles andere nimmt sie aber nicht?????
Als Lösung aus diesem Dilemma habe ich folgenden "Trick" : Ich schreibe die richtigen Zahlen in das Formular, klicke dann aber auf "direkte Ermittlung" dann nimmt es die Elster,
Das stimmt dann zwar nicht, aber die Steuer stimmt!
Danke für jeden Tip Ulrich Schweikart
bin ja gespannt ob mich hier jemand liest? Also ca. einen ganzen Tag habe ich schon in die Elsteranlage V (Vermietung) investiert. Zweifle dabei dann immer öfter an mir selbst, nun aber Schluß mit dem Gejammer, habe sogar selbst schon eine Notlösung gefunden!!!
Also ich bin ein "kleiner" Vermieter, der im selbstgenutzten Eigenheim eine kleine Wohnung vermietet!
In der Anlage V darf ich dann u.A. die Abschreibung (2%) der vermieteten Wohnung angeben und damit von der Steuer absetzten. Hierzu gibt es ein Eingabefeld! Dort wird nach der Abschreibung für das komplette Objekt , nach dem Prozentsatz der Abschreibung (2%) und nach dem Anteil des vermieteten Teiles gefragt (27,46 %). Das ist eigentlich alles easy und selbsterklärend. Auch in der Steuer des Vorjahres habe ich an dieser Stelle meine Angaben gemacht, aber aber aber dieses Jahr verweigert die Elster die Annahme dieser Daten sehr hartnäckig mit einer Fehlermeldung. Diese heißt wörtlich:
"Bei den Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück entspricht der als abzugsfähige Werbungskosten angegebene Betrag nicht dem Gesamtbetrag für Absetzung für Abnutzung für Gebäude abzüglich des verhältnismäßig ermittelten Anteils, der nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängt (1. Angabemöglichkeit) (1. Anlage V).Ende der Meldung"
Wie auch immer dieser Satz zu verstehen ist, im letzten Jahre hat das mit den gleichen Angaben problemlos funktioniert?
Zusätzlich habe ich das gleiche Problem bei den Kreditzinsen! Hier bekomme ich die gleiche Fehlermeldung.
Habe alles ausprobiert, und dabei folgendes festgestellt: Gibt man als Anteil 50% ein, so als ob man das halbe Eigenheim vermieten würde, dann schluckt das die Elster, alles andere nimmt sie aber nicht?????
Als Lösung aus diesem Dilemma habe ich folgenden "Trick" : Ich schreibe die richtigen Zahlen in das Formular, klicke dann aber auf "direkte Ermittlung" dann nimmt es die Elster,
Das stimmt dann zwar nicht, aber die Steuer stimmt!
Danke für jeden Tip Ulrich Schweikart
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