Keine Anlage ‘Haushaltsnahe Aufwendungen’ verfügbar in Festellungserklärung ESt 1 B

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  • chris_hd
    Neuer Benutzer
    • 15.10.2012
    • 16

    #1

    Keine Anlage ‘Haushaltsnahe Aufwendungen’ verfügbar in Festellungserklärung ESt 1 B

    Eine Erbengemeinschaft, welche eine Eigentumswohnung in einer Wohnanlage vermietet, füllt Formular ESt 1 B (Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung) aus.


    Die Hausverwaltung weist in ihrer Jahresabrechnung die Beträge für Handwerkerleistungen gemäss EStG § 35a, 2 (2) et al. für die Eigentümer separat aus.


    Problem:
    Die Anlage ‘Haushaltsnahe Aufwendungen’ ist in ESt 1 B nicht verfügbar.


    Was tun?
    Danke für jeden Tipp, Aufklärung oder auch workaround (über Anlage N (?) oder anteilig über die individuelle Steuererklärungen der beteiligten Personen).
  • holzgoe
    Erfahrener Benutzer
    • 19.01.2009
    • 12107

    #2
    Hallo chris_hd,

    das trägt jeder in seiner eigenen Est.-Erklärung in die Anlage Haushaltnahe Aufwendungen (ab 2019 eigene Anlage) ein.

    Tschüß

    P.S. Da es die Feststellungserklärung im Elsterformular nicht gibt, verschiebe ich mal ins passende Unterforum Mein Elster
    Zuletzt geändert von holzgoe; 04.09.2020, 10:28. Grund: Korrektur Rechtschreibung

    Kommentar

    • multi
      Erfahrener Benutzer
      • 03.01.2018
      • 4266

      #3
      Die haushaltsnahen Dienstleistungen trägt doch der Mieter in seiner Erklärung ein. Denn er hat den Haushalt und zahlt diese über die Nebenkosten.

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      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45928

        #4
        Zitat von multi Beitrag anzeigen
        Die haushaltsnahen Dienstleistungen trägt doch der Mieter in seiner Erklärung ein. Denn er hat den Haushalt und zahlt diese über die Nebenkosten.
        Außerdem: Beim Vermieter sind Handwerkerleistungen doch ganz normale Werbungskosten, die an passender Stelle der Anlage V zu erklären sind.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • chris_hd
          Neuer Benutzer
          • 15.10.2012
          • 16

          #5
          Charlie24 : danke!

          Kommentar

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