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Annex EÜR - Umsatzsteuerliche Regelbesteuerung Problem

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    Annex EÜR - Umsatzsteuerliche Regelbesteuerung Problem

    ----Entschuldigen Sie mein schlechtes Deutsch---

    Bei EÜR Seite 3 (Betriebseinnahmen) Zeile 14 "Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen", muss ich hier den Betrag ohne Umsatzsteuer eingeben?

    Wenn ich den Betrag der Umsatzsteuer in Zeile 16 eingebe, wird dieser Betrag zu mein "Summe Betriebseinnahmen" addiert.

    Das kann doch nicht richtig sein oder? Warum sollte elster mein erhaltene Steuer als ein Einkommen betrachten, das besteuert werden soll?



    #2
    Bei EÜR Seite 3 (Betriebseinnahmen) Zeile 14 "Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen", muss ich hier den Betrag ohne Umsatzsteuer eingeben?
    Richtig, hier sind die Nettoeinnahmen ohne Umsatzsteuer einzutragen !

    Wenn ich den Betrag der Umsatzsteuer in Zeile 16 eingebe, wird dieser Betrag zu mein "Summe Betriebseinnahmen" addiert.
    Auch das ist richtig, denn es egalisiert sich durch die weiteren Einträge in der EÜR. Du erklärst nämlich bei den Betriebsausgaben in Zeile 63 der EÜR die

    von dir an andere Unternehmen gezahlten Vorsteuerbeträge und in Zeile 64 der EÜR die an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke Charlie.

      Aber ich denke, die Zahlen, die Sie zitieren, sind für EÜR 2017 falsch.



      63 ist Mindestens abziehbare Fahrtkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte (Entfernungspauschale); Familienheimfahrten
      64 ist "Nicht abziehbare Beträge (Beispiele siehe Anleitung)(Euro, Cent)"



      48 ist "Gezahlte Vorsteuerbeträge(Euro, Cent)"
      49 ist "An das Finanzamt gezahlte und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer (Die Regelung zum 10-Tageszeitraum nach § 11 Absatz 2 Satz 2 EStG ist zu beachten)(Euro, Cent)"


      Aber Ihre Antwort klärt den Geist meiner Frage




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        #4
        Zitat von jmfhart Beitrag anzeigen
        Aber ich denke, die Zahlen, die Sie zitieren, sind für EÜR 2017 falsch.
        Für 2019 sind sie richtig.Man muss nicht immer erst alles abfragen bevor man eine Frage beantwortet, und Du hast ja die richtigen Zeilen gefunden.

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          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

          Für 2019 sind sie richtig.Man muss nicht immer erst alles abfragen bevor man eine Frage beantwortet, und Du hast ja die richtigen Zeilen gefunden.
          wirklich nur mit deiner Hilfe. Wenn meine Antwort unhöflich rüberkommt, ist sie einfach ein Ergebnis von Google Übersetzer und schlechtem Deutsch

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            #6
            Aber ich denke, die Zahlen, die Sie zitieren, sind für EÜR 2017 falsch.
            Die EÜR 2017 sollte ja längst abgegeben sein. Die Zeilennummern sind die für das Jahr 2019. Die Zeilen haben aber auch Kennzahlen,

            über die sich die richtigen Zeilennummern für frühere Jahre leicht finden lassen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von jmfhart Beitrag anzeigen
              wirklich nur mit deiner Hilfe
              Danke

              Ich denke Du hast nicht auf die Namen geguckt. Das Lob gebührt Charlie.

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                #8
                Hallo,
                bei EÜR Seite 3 (Betriebseinnahmen) Zeile 14 "Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen": was ist denn da mit "Bezeichnung" gemeint? Das Formular akzeptiert meine Bezeichnungen nicht (habe jeweils meine Rechnungsnummer eingegeben). Früher hat man ja einfach den gesamten Betrag eingegeben ohne Bezeichnung. Muss jetzt jede Einnahme einzeln aufgelistet werden?
                Vielen Dank im Voraus
                Maj

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                  #9
                  Muss jetzt jede Einnahme einzeln aufgelistet werden?
                  Nein, schreib bei Bezeichnung einfach Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen und gib wie bisher die Gesamtsumme ein.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Danke! Der Tag ist gerettet

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