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Anlage Versorgungsaufwand

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    Anlage Versorgungsaufwand

    Hallo, ich bin einer der vielen die zum ersten mal mit Elster den Steuerausgleich machen, habe diesen auch soweit fertig nur meckert das Programm bei der Anlage zu den Beiträgen zur Altersvorsorge. Bei mir (Rentner) brauche ich nichts eintragen, aber bei der Frau muss ich 2 Beträge eintragen bei der Nr 5 den Betrag vom Rentenversicherungsbeitrag und bei der Nr 9 den Arbeitgeberanteil, bei der Nr 6-7-8-10 habe ich 0000 eingegeben, aber jedes mal kommt der Hinweis, bitte prüfen, aber was??? Bei der Lohnsteuerbescheinigung lässt sich bei der Nr 17 der Steuerfreie Arbeitgeberleistung für Fahrten zur Arbeit nicht eintragen, es sind knapp 200€ wo diesen Betrag eintragen, das Programm sagt bei Nr 39 aber wo? Vielen Dank für jede Hilfe

    #2
    Du bist hier nicht im richtigen Unterforum unterwegs, das macht aber nichts. Mit Elster meinst du die Webanwendung Mein ELSTER?

    Zunächst: Nulleinträge mag die Anwendung nur dann, wenn das ausdrücklich verlangt wird, deshalb die Nullwerte in den Zeilen 6,7,8 und 10 löschen !

    Der Rentenversicherungsbeitrag der Ehefrau gehört in die Zeile 4 (Nicht Zeile 5!), der AG-Anteil in die Zeile 9 der Anlage Vorsorgeaufwand, das ist richtig.

    Die steuerfreie AG-Leistung für die Fahrten zu Arbeit musst du in die Zeile 39 der Anlage N deiner Frau eintragen, du musst auch die Angaben zur

    Entfernungspauschale in den Zeilen 31 ff. der Anlage N (Seite 9) erfassen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      vielen Dank für die umfangreiche Antwort, werde es gleich morgen früh in angriff nehmen schönes Wochenende noch
      Gruß Heinz

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        #4
        Auch wenn meine Frage nach der Anwendung unbeantwortet blieb, verschiebe ich das Thema nach Mein ELSTER
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Charlie24 habe den Steuerausgleich fertig, leider stellt sich nun erstmals heraus das ich eine Nachzahlung habe das ist der Nachteil wenn man eine einigermaßen gute Rente erhält, dazu auch noch eine Betriebsrente, das gefällt dem Finanzamt nicht vielleicht find ich bis Freitag noch etwas zum absetzen was ich vergessen habe.

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            #6
            Von einer Rente wurde halt keine Lohnsteuer einbehalten. Wenn bisher noch keine Einkommensteuer-Vorauszahlungen festgesetzt waren dann kommt es ja fast zwangsläufig zu einer Nachzahlung.

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              #7
              Von einer Rente wurde halt keine Lohnsteuer einbehalten.
              So ist das nun mal. Ich bin ebenfalls Rentner, zahle aber deshalb auch seit Jahren Vorauszahlungen und lege dafür monatlich ausreichend Geld beiseite.

              Als Rentner kann man nicht die Welt absetzen, damit muss man sich abfinden.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                So ist das nun mal. Ich bin ebenfalls Rentner, zahle aber deshalb auch seit Jahren Vorauszahlungen und lege dafür monatlich ausreichend Geld beiseite.

                Als Rentner kann man nicht die Welt absetzen, damit muss man sich abfinden.
                Ich finde es unter aller Würde wie unser Staat mit den Rentnern verfährt. Ich gehe Anfang 2021 in den Ruhestand, nach 47Arbeitsjahren.
                Ich bekomme jetzt schon "einen dicken Hals" wenn ich an die Steuerklärung für 2021 und danach denke.

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                  #9
                  es wird alles besser vor der nächsten Wahl, da werden die Rentner wieder von der ein oder anderen Partei geködert mit Versprechungen, die Parteien können aber ihre leeren Versprechungen nach der Wahl nicht mehr einhalten

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                    #10
                    Und wo ist das Problem ? Wer Einkünfte hat, bezahlt darauf steuern, fertig. Ob das jetzt Renteneinkünfte oder gewerbliche Einkünfte sind, ist doch egal. Wieso soll der Rentner denn eine Sonderlocke bekommen, ist der ein besserer Mensch als die Anderen ? Der Rentner wird nicht benachteiligt, sondern "nur" genauso behandelt wie alle Anderen, sogar ggf. mit zusätzlichen Vergünstigungen wie Altersentlastungsbetrag auf bestimmte Einkünfte.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      ... sogar ggf. mit zusätzlichen Vergünstigungen wie Altersentlastungsbetrag auf bestimmte Einkünfte.
                      Noch gibt es den Altersentlastungsbetrag, er wird aber seit 2006 Jahr für Jahr abgeschmolzen und man braucht dafür die passenden Einkünfte,

                      die bekanntlich nicht jeder hat. Mit dem Status Rentner hat diese Vergünstigung allerdings nichts zu tun, die stellt allein auf das Alter ab.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                        Und wo ist das Problem ? Wer Einkünfte hat, bezahlt darauf steuern, fertig. Ob das jetzt Renteneinkünfte oder gewerbliche Einkünfte sind, ist doch egal. Wieso soll der Rentner denn eine Sonderlocke bekommen, ist der ein besserer Mensch als die Anderen ? Der Rentner wird nicht benachteiligt, sondern "nur" genauso behandelt wie alle Anderen, sogar ggf. mit zusätzlichen Vergünstigungen wie Altersentlastungsbetrag auf bestimmte Einkünfte.
                        "Bis 2004 war der sogenannte Ertragsanteil der Rente einkommensteuerpflichtig. Abhängig vom Alter des Bezugsberechtigten bei Rentenbeginn wurde ein Satz von etwa 27 % bis 35 % der Rentenzahlung der Einkommensteuer unterworfen."
                        Warum ist man nicht dabei geblieben?

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                          #13
                          Zitat von Bernd1957 Beitrag anzeigen
                          Warum ist man nicht dabei geblieben?
                          Die Zeiten ändern sich. Und wir diskutieren im Internet, statt uns irgendwo zu treffen.

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                            #14
                            Zitat von Bernd1957 Beitrag anzeigen
                            Warum ist man nicht dabei geblieben?
                            Hallo,
                            da ist doch dieses Anwenderforum der falsche Ort für diese Frage.

                            Tschüß

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                              #15
                              Warum ist man nicht dabei geblieben?
                              Weil das Bundesverfassungsgericht die unterschiedliche Besteuerung von Versorgungsbezügen und Leibrenten mehrfach als verfassungswidrig eingestuft hatte.

                              Die Versorgungsempfänger, die erfolgreich geklagt hatten, haben allerdings durch die Reform auch nichts gewonnen. Eigentlich gibt es nur Verlierer, vom Fiskus

                              mal abgesehen. Nachtarocken bringt aber nichts!
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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