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Nachträgliche Meldung Formular EÜR nach erfolgter Übermittlung der Steuererklärung

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    Nachträgliche Meldung Formular EÜR nach erfolgter Übermittlung der Steuererklärung

    Guten Tag,

    ich habe bereits vor zwei Monaten die Steuererklärung 2019 elektronisch übermittelt. Ich bin mit meiner Ehefrau gemeinsam veranlagt, und hatte in den Vorjahren immer die Anlage G erstellt, jedoch mit Einkünfte 0 und einer Zusatzerklärung, dass aus gesundheitlichen Gründen das Gewerbe ruhte. Nun wird diese Erklärung für 2019 nicht mehr akzeptiert und man fordert eine elektronische EÜR an. Wenn ich nun über den Punkt "Neues Formular erstellen" gehe, habe ich ja "nur" die Auswahl "Mein Profil" oder fremdes Profil. Bevor ich das jetzt aktiviere die Frage, ob ich dann nach dieser Auswahl weiterverzweigen kann auf meine mitveranlagte Ehefrau, oder ob ich für meine Frau ein komplett neues Profil erstellen muss. Wenn ja, wird dies der bereits hinterlegten Erklärung hinzugefügt? Ergänzung: Mit der Anforderung der EÜR-Meldung wurde für meine Frau eine separate Steuernummer, von meiner Nummer im Rahmen der Gesamtveranlagung abweichend, angegeben. Stellt dies ein Problem dar? Ich hoffe, mein Problem wurde verständlich...! Danke für die Mithilfe!!

    #2
    Geht es wirklich um ElsterFormular, der Windows-Software, die Du heruntergeladen und auf Deinem Computer installiert hast? Meiner Meinuing nach hört sich das alles ein bisschen nach Mein Elster an.

    Wer hat denn nun das Gewerbe? Warum hast Du für die Zusammenveranlagung eine eigene Steuernummer? Bei Zusammenveranlagung hat man doch eine gemeinsame Steuernummer!

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      #3
      Hallo,

      danke für die Antwort.

      Es ist vollkommen richtig, es geht um "Mein Elster". Mit Formular wollte ich nur ausdrücken, dass ich in diesem Rahmen das Formular für die EÜR (nach)erfassen kann/möchte.

      Ich kann nicht wirklich beantworten, warum das Finanzamt für meine Frau bzw. für die Anforderung dieser Erklärung eine separate Steuernummer ausgewiesen hat. In der Tat werden wir zusammenveranlagt! Auf meine Frage diesbezüglich anwortete man mir nur allgemein mit "eine Verknüpfung wurde nicht gesetzt"....!

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        #4
        ... für die Anforderung dieser Erklärung eine separate Steuernummer ausgewiesen hat
        Auf dem Zuweisungsschreiben steht doch, wofür die Steuernummer gilt, z. B. für die Gewinnermittlung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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