Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Einkommenssteuererklärung mit Anlage S sehr hoher Einkommenssteuersatz

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Einkommenssteuererklärung mit Anlage S sehr hoher Einkommenssteuersatz

    Guten Tag und einen schönen Sonntag wünsche ich,

    ich bin dabei eine Einkommenssteuererklärung zu machen, wo ich lediglich Angaben zu Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit habe. Dazu habe ich die Umsatzsteuererklärung, EÜR und Anlage S bereits ausgefüllt. Der Gewinn der sich aus dem EÜR Formular ermitteln ließ habe ich in Anlage S übertragen. Nun habe ich in der Einkommenssteuererklärung, wenn ich diese berechnen lasse eine sehr hohe Einkommenssteuerbelastung.

    Ich hatte für das Jahr bereits schon Umsatzsteuervoranmeldungen verrichtet und dieses in der Umsatzsteuererklärung vermerkt.

    Meine Frage ist nun, gibt es die Möglichkeit in der Anlage S zu vermerken, dass bereits Summe X an Umsatzsteuern an das Finanzamt entrichtet wurden? Sodass die Einkommenssteuerbelastung am Ende der Berechnung nicht so utopisch ausfällt? Oder wird vom Finanzamt dies automatisch ermittelt und berücksichtig?


    Ich bedanke mich für jede Antwort und jeden Tipp diesbezüglich und wünsche noch einen angenehmen Sonntag.

    #2
    Die Umsatzsteuer und die Einkommensteuer haben nichts miteinander zu tun, außerdem hast du die Umsatzsteuerzahlungen doch bereits in der EÜR

    berücksichtigt, vorausgesetzt, du hast die EÜR vollständig und richtig ausgefüllt.

    Die Anlage Vorsorgeaufwand musst du ebenfalls ausfüllen!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Beiträge für Pflege- und Krankenversicherung habe ich bei Sonderausgaben > Gezahlte Versorgungsleistungen eingetragen. Ich werde diese aber in Anlage Vorsorgeaufwand eintragen, vielen Dank.

      Das die Einkommenssteuer und die Umsatzsteuer separat zu betrachten sind verstehe ich. Jedoch wollte ich auf Nummer sicher gehen, da durch den Eintrag des Gewinns aus Anlage EÜR in Anlage S, mir das Ergebnis der Einkommenssteuer recht hoch erscheint, fast genau so viel wie die Umsatzsteuer, deshalb war ich nun etwas skeptisch. Ich gehe das nochmal durch.

      Viele Grüße,
      L. Klaudius

      Kommentar


        #4
        Die Beiträge für Pflege- und Krankenversicherung habe ich bei Sonderausgaben > Gezahlte Versorgungsleistungen eingetragen.
        Was sicher falsch ist!

        Wenn die Einkommensteuerbelastung in etwa der Umsatzsteuerbelastung entspricht, wäre das ein durchschnittlicher Steuersatz von rund 19%.

        Das ist keineswegs besonders hoch!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Was sicher falsch ist!

          Wenn die Einkommensteuerbelastung in etwa der Umsatzsteuerbelastung entspricht, wäre das ein durchschnittlicher Steuersatz von rund 19%.

          Das ist keineswegs besonders hoch!
          Hallo,

          das ist doch Unsinn.
          Du weisst doch gar nicht wie hoch sein Gewinn ist.
          Ihm kommt es zu hoch vor, deshalb vlt. falsche Eingaben.

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

          Kommentar


            #6
            Hallo,

            das ist doch Unsinn.
            Nee, das ist eine legitime Annahme.
            Der TS ist freiberuflich tätig, und da ist es doch häufig so, dass der Gewinn fast dem Umsatz entspricht.

            Du weisst doch gar nicht wie hoch sein Gewinn ist.
            Ebend, also muss man - wie so oft - spekulieren.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

            Kommentar


              #7
              Guten Abend,

              ich danke für die ganze Hilfe und Verbesserungsvorschläge. Die Anmerkungen von Charlie24 haben mich noch mal in Ruhe jede Zeile durchgehen lassen und dabei habe ich gesehen das ich die Angaben zur Zeile An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer (Die Regelung zum 10-Tageszeitraum nach § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG ist zu beachten) völlig außer acht gelassen hatte. Also meine Anlage EÜR war noch fehlerhaft.

              Vielleicht keine Steuererklärungen am Sonntag bearbeiten

              Ich danke euch allen und entschuldige die Unannehmlichkeiten.

              Kommentar


                #8
                das ist doch Unsinn.
                Du weisst doch gar nicht wie hoch sein Gewinn ist.
                Warum soll meine Aussage, dass ein durchschnittlicher Steuersatz von rund 19% bei der Einkommensteuer keineswegs besonders hoch ist,

                denn Unsinn sein? Da liege ich als Rentner kaum darunter und ein freiberuflich tätiger Angehöriger von mir liegt deutlich darüber.

                Es ist ja gut für L.Klaudius, wenn er einen Fehler in seiner EÜR gefunden hat, der seinen steuerpflichtigen Gewinn reduziert,

                das ändert aber nichts daran, dass durchschnittliche Steuerbelastungen bei der Einkommensteuer schnell die 20%-Marke erreichen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Hallo,

                  das wären bei einem ledigen AN ca.
                  zvstE von 33500.-
                  und du als verheirateter Rentner? der helle Wahnsinn.
                  Bei dir sind das Peanuts.
                  Was meinst du, wieviel Freiberufliche ich kenne, die davon nur träumen

                  Gruß FIGUL
                  Zuletzt geändert von FIGUL; 06.09.2020, 20:50. Grund: Denkfehler
                  Gruß FIGUL

                  Kommentar


                    #10
                    Was meinst du, wieviel Freiberufliche ich kenne, die davon nur träumen
                    Ich weiß selbst auch, dass es Freiberufler gibt, die davon nur träumen können und ich weiß auch, dass meine Altersbezüge überdurchschnittlich sind.

                    Mit einem zvE von 33.500 € ist es aber nicht leicht, bei heutigen Kosten für eine Wohnung z. B. in einer Stadt problemlos über die Runden zu kommen,

                    da bleibt wenig bis gar nichts übrig. Ich sehe das ja bei einem freiberuflich tätigen Angehörigen. Da reicht es inzwischen zwar gerade dafür, Beiträge zur

                    Rentenversicherung zu entrichten, aber der ist inzwischen bei einem zvE von rund 45.000 € angekommen, was mir nicht besonders hoch erscheint.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X