Handwerkerleistung bei Vermietung ansetzen?

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • pummelchen
    Neuer Benutzer
    • 03.08.2006
    • 23

    #1

    Handwerkerleistung bei Vermietung ansetzen?

    Hallo zusammen

    in den Nebenkosten der Vermieterabrechnung vom Verwalter werden immer die Handwerkerleistungen nach 35a ausgewiesen
    darf diese nur der Mieter absetzen oder auch nur der Vermieter?
    Alles ist nur noch kompliziert!
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45929

    #2
    Der Vermieter setzt nicht die Arbeitskosten ab, sondern die Gesamtkosten der Handwerkerleistung und zwar als Werbungskosten in der Anlage V.

    Kosten für Arbeitsleistungen, die auf den Mieter überwälzt wurden, kann dieser als Haushaltsnahe Aufwendungen geltend machen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • L. E. Fant
      Erfahrener Benutzer
      • 20.09.2013
      • 15381

      #3
      Außerdem muss natürlich der Vermieter alle Einnahmen aus der Vermietung angeben, also auch die Nebenkosten.

      Kommentar

      • pummelchen
        Neuer Benutzer
        • 03.08.2006
        • 23

        #4
        Alles klar,danke
        d.h. das Ausweisen der Haushaltsnahen Aufwendungen nach §35 ist rein für den Mieter gedacht bzw. wenn man nicht vermietet für sich selber
        Alles ist nur noch kompliziert!

        Kommentar

        • L. E. Fant
          Erfahrener Benutzer
          • 20.09.2013
          • 15381

          #5
          Haushaltsnahe Aufwendungen betreffen den eigenen Haushalt.

          Kommentar

          Lädt...