Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Umsatzsteuer bei Vermietung von Garagen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Umsatzsteuer bei Vermietung von Garagen

    Hallo,
    wenn man eine Garage vermietet hat und dafür Umsatzsteuerpflichtig ist. Wo muss man die Umsatzsteuer eintragen?
    1. In Anlage V bei Kennzahl 209 ist relativ klar...
    2. Auch in die Umsatzsteuererklärung? In welche Kennzahl? 177?

    #2
    Zitat von Rene48 Beitrag anzeigen
    .....Auch in die Umsatzsteuererklärung? In welche Kennzahl? 177?
    Hallo Rene48,

    genauso ist es.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      Nein, Bei Kennzahl 177 trägst Du den Umsatz ein. Die Steuer selbst wird automatisch berechnet und erscheint dann in der rechten Spalte.

      Kommentar


        #4
        Wenn es nicht weitere umsatzsteuerpflichtige Einnahmen aus Gewerbe oder selbstständiger Arbeit gibt, könnte man auch die Kleinunternehmerregelung

        in Anspruch nehmen. Das wäre allemal einfacher.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Nein, Bei Kennzahl 177 trägst Du den Umsatz ein. Die Steuer selbst wird automatisch berechnet und erscheint dann in der rechten Spalte.
          Hallo,
          das habe ich natürlich vorausgesetzt, wenn er sich die Kennzahl 177 schon angeguckt hat, das er lesen kann und den Netto Umsatz sieht und die nicht beschreibbare Spalte für die Steuer.
          Grundsätzlich hast du natürlich recht. ......und an alle stillen Mitleser gedacht, die dann vielleicht auf die Idee kommen, dort die Steuer einzutragen.

          Tschüß

          Kommentar


            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Kleinunternehmerregelung ... wäre allemal einfacher.
            Vielleicht ist ja der Mieter zum Vorsteuerabzug berechtigt. Und der Vermieter ist das ja jetzt auch.

            Kommentar

            Lädt...
            X