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Umsatzsteuervoranmeldung Dreiecksgeschäfte

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    Umsatzsteuervoranmeldung Dreiecksgeschäfte

    Hallo zusammen,

    Ich habe gerade mit meinem neuen Importgeschäft begonnen, und ich muss jetzt meine erste Umsatzsteuer-Voranmeldung machen.
    Ich habe ein Treffen mit meinem Steuerberater geplant, aber wegen Krankheit hat er es verschoben, und diesmal muss ich Mein ELSTER selbst ausfüllen.
    Ich habe Gewerbe gemeldet und gelte nicht als Kleinunternehmer.

    Wenn mir also jemand bei meiner ersten Anmeldung helfen könnte, was sollte ich für welchen Kennzahl verwenden?

    Es ist natürlich auch direkt extra kompliziert geworden, da ich auch direkt Bestellungen mit Export bekommen haben, sogar mit einen Dreiecksgeschäfte.

    Fall 1) Ich importiere Werkzeuge aus einem anderen EU-Land (Land A) . Wie soll ich mit der Mehrwertsteuer in Elster verfahren?

    Fall 2) Ich verkaufe ein Werkzeug an einen deutschen Kunden. Welcher Kennzahl?

    Fall 3) Ich habe ein importiertes Werkzeug auch in ein anderes EU-Land (Land B) verkauft.

    Fall 4) Ich habe ein Werkzeug in ein anderes EU-Land (Land C) verkauft, aber es wurde direkt von meinem Lieferanten geliefert. (Land A) an meinen Kunden. Das heißt, ich erhielt eine Rechnung von Land A in der EU und stellte meine eigene Rechnung an meinen Kunden in Land C.

    Nicht der beste Start für einen ELSTER-Neuling. :-)

    Ich freue mich über jede Unterstützung!








    #2
    Verkaufst du deine Werkzeuge an Endkunden oder an Firmenkunden oder mal so mal so?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      nur an Firmenkunden.

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        #4
        Fall 1: steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb zum Steuersatz von 19% (aktuell 16%) Kennzahl 89 bzw. aktuell Kennzahlen 95 und 98

        Vorsteuer Kennzahl 61

        Fall 2: Verkauf in Deutschland: Aktuell bei 16% Kennzahlen 35 (Umsatz) und 36 (Steuerbetrag), bei 19% Kennzahl 81 (Umsatz)

        Fall 3: Verkauf ins EU-Ausland: Innergemeinschaftliche Lieferung Umsatz Kennzahl 41

        Fall 4: Dreiecksgeschäft Umsatz Kennzahl 42, Vorsteuer Kennzahl 66, Umsatzsteuer des letzten Abnehmers Kennzahl 69.

        Die Zeilen musst du dir selbst suchen. Ob alles wirklich richtig ist, kann ich dir nicht garantieren. Je später der Abend, desto höher die Fehlerquote.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Super, das war schnell!
          Vielen Dank!

          Das werde ich Morgen im Angriff nehmen.

          Eine Frage doch:
          "Fall 4: Dreiecksgeschäft Umsatz Kennzahl 42, Vorsteuer Kennzahl 66, Umsatzsteuer des letzten Abnehmers Kennzahl 69."

          Welche Umsatzsteuer sollte ich beim Kennzahl 69 machen?
          Ich habe die Rechnung ohne Umsatzsteuer nach Land C geschickt. War das falsch?

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            #6
            Hallo Charlie24,

            noch Einmal vielen Dank für Gestern.

            Um sicher zu sein, habe ich mich bezüglich Fall 4 an das Finanzamt gewandt. Die dritte Person, mit der ich sprach, glaubte, er könne mir helfen, es scheint, dass die Dreiecksgeschäfte auch für sie nicht einfach zu handhaben sind.

            Er sagte mir dann aber schließlich, ich solle den Umsatz in Kennzahl 42 eintragen, wie Sie es auch vorgeschlagen hatten. Aber nach seinen Worten brauchte ich in Bezug auf Fall 4 nichts weiter zu tun. Ich werde es bei mein Steuerberatertermin später nochmal abstimmen.

            Nun habe ich den Bericht eingeschickt und werde sehen, ob es weitere Fragen geben wird.
            Und ich werde nicht vergessen, die Zusammenfassende Meldung zu machen.

            Schönes Wochenende wünsche ich.

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              #7
              Ich habe auch keine praktische Erfahrung mit Dreiecksgeschäften. Ich habe mich an der Eingabehilfe zu Kennzahl 42 (Zeile 38) orientiert:

              Die Steuer, die der letzte Abnehmer nach § 25b Abs. 2 UStG für die Lieferung des ersten Abnehmers schuldet, ist in Zeile 63 (Kennzahl 69) einzutragen.

              Der Vorsteuerabzug für diese Lieferung ist in der
              Zeile 53 (Kennzahl 66) einzutragen.


              Meines Erachtens gleichen sich die Einträge unter den Kennzahlen 66 und 69 aus, wenn man davon ausgeht, dass die deutsche Umsatzsteuer gemeint ist.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Ich habe mich jetzt nochmal ausführlicher mit dem Thema Dreiecksgeschäft befasst. Man kann den Hinweis in der Eingabehilfe auch so interpretieren,

                dass er nur für den Fall gilt, dass man selbst der letzte Abnehmer ist. So hat das wohl auch der Sachbearbeiter des Finanzamts gesehen.

                Dass der Hinweis so gemeint ist, wird auch hier bestätigt: https://www.dreiecksgeschaeft.de/index.html
                Zuletzt geändert von Charlie24; 11.09.2020, 18:38. Grund: Ergänzt!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Hallo,

                  ja, ich habe es auch noch einmal gelesen, das könnte die Erklärung sein.

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                    #10
                    Hallo zusammen,
                    ich denke ich habe meine Antwort im Verlauf zwar schon gefunden, aber trotzdem möchte ich noch einmal zur Sicherheit kurz nachfragen.
                    Ich hatte bisher noch keine Berührungspunkte mit Erwerb von Unternehmen aus dem EU-Land bzw. Verkauf an Unternehmen im EU-Land. Letzten Monat haben wir erstmalig unser Holz an ein Unternehmen in den Niederlanden verkauft. Gehe ich richtig in der Annahme dass ich diesen Verkauf in meiner Umsatzsteuervoranmeldung in Zeile 20 (KZ 41 - Innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nummer 1 Buchstabe b UStG) an Abnehmer mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) eintragen muss? Oder kommt es in die Zeile 39 (KZ 60 - Steuerpflichtige Umsätze des leistenden Unternehmers, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Absatz 5 UStG schuldet)? Die Lieferung ging wie erwähnt an ein Unternehmen in den Niederlanden mit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und vermerkt ist auf der Rechnung dass es eine innergemeinschaftliche Lieferung nach § 4 Nr 1 b i.V. mit § 6a USTG ist. Für eure Hilfe vielen Dank!

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                      #11
                      Um Dreiecksgeschäfte geht es jetzt nicht, oder?

                      Wenn Du in Zeile 39 auf das weiße Fragezeichen im blauen Kreis klickst, dann siehst Du ja, was hier einzutragen ist:

                      Einzutragen sind die im Inland ausgeführten steuerpflichtigen Umsätze nach § 13b Absatz 1 und 2 UStG ...

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                        #12
                        Hallo trucki,
                        das ist eine klassische innergemeinschaftliche Lieferung Kz 41.

                        Tschüß

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                          #13
                          super, ganz lieben Dank

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                            #14
                            Was würde man denn dann bei den ergänzenden Angaben in Zeile 39 (KZ 60) Steuerpflichtige Umsätze des leistenden Unternehmers, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Absatz 5 UStG schuldet eintragen? Wäre das dann wenn ich einen Erwerb im EU-Land tätige?

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                              #15
                              Hallo trucki,
                              @L.E.Fant hat um 9:32 Uhr folgendes geschrieben ->Wenn Du in Zeile 39 auf das weiße Fragezeichen im blauen Kreis klickst, dann siehst Du ja, was hier einzutragen ist:

                              Einzutragen sind die im Inland ausgeführten steuerpflichtigen Umsätze nach § 13b Absatz 1 und 2 UStG



                              Einen Erwerb aus der EU trägst du als innergemeinschaftlichen Erwerb ein.

                              Tschüß

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