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    Umsätze eintragen ?

    Hallo ihr Lieben,

    ich scheitere schon direkt am Anfang bei den kleinsten Dingen, weil ich dieses Bürokratendeutsch nicht verstehe

    Ich hatte bis vor kurzem mit einem Freund zusammen eine mini kleine GbR und muss nun für 2020 die Umsatzsteuererklärung abgeben. Wir haben für dieses Jahr nur sehr wenige Einnahmen wie Ausgaben, so wie auch in den vorjahren, weil wir das eher als hobby betrieben haben. Wir sind also nicht Umsatzsteuerpflichtig.

    Wo trage ich diese Einnahmen und Ausgaben denn nun ein? viel mehr muss ich ja eigentlich gar nicht machen, aber hier stehen so viele merkwürdige Varianten, dass ich nicht weiß wohin mit den paar Dingern.
    Steuerpflichtige oder Steuerfreie Lieferungen? was soll das bedeuten?...

    Kann mir hier irgendwer helfen? Es geht vor allem um Waren die wir bestellt haben, dann veredelt und weiter verkauft haben, Handwerkskammer-Beitrag und Post

    Vielen Dank im Voraus


    #2
    Wenn ihr die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen könnt, ist da nicht viel auszufüllen.

    Geht es um die Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2019? Zeile 33 und 34 sowie eine 0,00 in Zeile 168 sollten ausreichen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die schnellen Antworten. Es geht um die Umsatzsteuererklärung von 2020, die man vier Wochen nach Abmeldung des Unternehmens für das laufende Jahr abgeben muss.
      Bei Punkt 33 und 34 habe ich bereits den Umsatz des vergangenen Jahres und den von diesem Jahr eingetragen, aber in den Vorjahren habe ich es immer so gemacht, dass ich Einnahmen und Ausgaben nochmal seperat aufgelistet habe und da weiß ich gerade nicht ob ich das hier auch machen muss, oder ob da einfach der Umsatz in Punkt 34 ausreicht.

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        #4
        Zitat von dananab Beitrag anzeigen
        Es geht um die Umsatzsteuererklärung von 2020
        Dann bist Du aber hier im falschen Unterforum! Die Umsatzsteuererklärung konnte für 2019 letztmals mit ElsterFormular erstellt werden. Welche Software verwendest Du dann also?

        Zitat von dananab Beitrag anzeigen
        in den Vorjahren habe ich es immer so gemacht, dass ich Einnahmen und Ausgaben nochmal seperat aufgelistet habe
        Wie denn? Da gab es doch auch in den Vorjahren keine Zeile die gepasst hätte!

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          #5
          ich habe es die letzten Jahre mit Smartsteuer gemacht, weil ich ELSTER noch nie verstanden habe, aber diese softwares sind noch nicht für 2020 freigeschaltet, deswegen muss ich es mit diesmal mit ELSTER machen.
          Es kann ja auch sein dass hier diese Auflistung gar nicht stattfinden muss, das wäre auch eine Information die mir weiterhelfen würde...

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            #6
            Zweifellos ist Smartsteuer eine Elster-Software.



            smartsteuer.JPG


            Also, mit was machst Du jetzt die Umsatzsteuererklärung?



            Zitat von dananab Beitrag anzeigen
            Es kann ja auch sein dass hier diese Auflistung gar nicht stattfinden muss, das wäre auch eine Information die mir weiterhelfen würde...
            Charlie hat sich doch eindeutige geäußert:


            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Wenn ihr die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen könnt ... Zeile 33 und 34 sowie eine 0,00 in Zeile 168 sollten ausreichen.
            Zuletzt geändert von L. E. Fant; 11.09.2020, 17:51.

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              #7
              Jetzt mache ich die Umsatzsteuererklärung bei ELSTER direkt, weil bei Smartsteuer das jahr 2020 noch nicht freigeschaltet ist.

              Ja wir können die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen. Also reichen quasi Zeile 33 und 34 sowie eine 0,00 in Zeile 168? Sonst nichts?

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                #8
                Ich verschieb halt mal nach Mein Elster.

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                  #9
                  Also reichen quasi Zeile 33 und 34 sowie eine 0,00 in Zeile 168? Sonst nichts?
                  Steuernummer und Firmenanschrift wirst du schon auch eintragen müssen, aber sonst reichen die 3 Zeilen
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Ok und Anlage FV brauche ich nicht?
                    Wo trage ich denn meinen Geschäftspartner ein? oder ist das bei der Steuernummer/ Steuer ID einfach mit gespeichert?

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                      #11
                      Was ist denn Anlage FV? Zur Umsatzsteuererklärung gibts nur die Anlage UN.

                      Du gibst doch auch Dich nicht an, warum Deinen Partner? Es wird nach dem Namen des Unternehmers (also der GbR) gefragt, nicht nach deren drei oder tausendfünfhundert oder zwei Beteiligten.

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                        #12
                        OK Top! Danke. dann schicke ich das jetzt einfach so ab. Vielen Dank.

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                          #13
                          Die GbR hat doch eine eigene Steuernummer, über die sie identifiziert wird und auch einen Firmennamen.

                          Euer Unternehmen hatte doch seinen Sitz im Inland, du bist doch kein Fiskalvertreter.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Was ist denn Anlage FV? Zur Umsatzsteuererklärung gibts nur die Anlage UN.
                            Die Anlage FV (Fiskalvertreter) gibt es ab 2020 sehr wohl! https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__22b.html
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Die Anlage FV (Fiskalvertreter) gibt es ab 2020 sehr wohl!
                              Hätt ich mal nicht das 2019er Formular angeguckt ...

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