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Anlage N: Werbungskosten wg. Umzug

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    Anlage N: Werbungskosten wg. Umzug

    Hallo liebe Community,

    wir werden zum Ende des Monats umziehen - unsere beiden Arbeitgeber haben Homeoffice ermöglicht, da unsere Stadtwohnung dafür aber zu klein ist wir nun beide viel von zuhause arbeiten, geht es für uns aufs Land (jeder bekommt sein Arbeitszimmer).

    Frage an die Community:
    Werden die Umzugskosten für die Spedition als Gesamtsumme in der Anlage unter den Werbungskosten erfasst oder davon nur ein Prozentanteil?


    Viele Grüße

    #2
    Das ist keine Frage zur elektronischen Steuererklärung sondern eine zum Steuerrecht. Davon abgesehen, wie die Anlage N für das Jahr 2020 aussieht, das wissen wir hier auch nocht nicht.

    Kommentar


      #3
      Hallo L.E. Fant,

      mir geht es nicht um die Frage im Steuerrecht. Sondern einzig und allein ob die Gesamtsumme später in eine Zeile übernommen wird
      oder nur ein Prozentsatz wie in der 20%-Regelung aus privaten Gründen.


      Viele Grüße

      Kommentar


        #4
        Wenn der Umzug beruflich veranlasst ist, sind immer die Gesamtkosten zu erklären. Bei Handwerkerkosten im Haushalt sind doch auch die gesamten

        Arbeitskosten zu erklären und nicht die Steuerermäßigung von 20% nach § 35a EStG.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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