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Probleme mit "Bescheinigungen abrufen"

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    #16
    Was bei den Papierformularen tatsächlich eine Vereinfachung ist, bringt bei der Steuererklärung in elektronischer Form keinen Vorteil.

    eher ist das Gegenteil der Fall. Einer der Hauptvorteile der elektronischen Steuererklärung ist die (unverbindliche) Vorabberechnung.

    Dafür werden aber alle steuerrelevanten Daten benötigt, sonst stimmt einfach die Steuerberechnung nicht und die Möglichkeit,

    die Bescheiddaten mit den Erklärungsdaten zu vergleichen, ist nicht wirklich gegeben.

    Wenn jemand hier die Auffassung vertritt, man solle bei der elektronischen Erklärung die Angaben auf das reduzieren, was bei der

    Papiererklärung ab 2019 verlangt wird, kann ich nur sagen, dass das ein Irrweg ist!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      Zitat von multi Beitrag anzeigen
      Aber du hast letztes Jahr schon nicht begriffen, was der Bescheinigungsabruf und der Abrufcode sind und wozu du ihn beantragt hast, und ich bin nicht optimistisch, dass es dieses Jahr anders ist.
      Ich auch nicht. Es stört mich aber auch nicht, wenn ich Verfahren, die bewusst verkompliziert werden, nicht durchschaue.

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        #18
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Einer der Hauptvorteile der elektronischen Steuererklärung ist die (unverbindliche) Vorabberechnung.
        Die juckt mich nicht. Ich kapiere weder die Vorabberechnung noch den späteren Bescheid. Da könnten die auch Hausnummern hineinschreiben und ich würde es abnicken müssen (solange sich die Nachzahlung auf Vorjahresniveau bewegt), da für mich undurchschaubar.

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

        Dafür werden aber alle steuerrelevanten Daten benötigt, sonst stimmt einfach die Steuerberechnung nicht und die Möglichkeit,

        die Bescheiddaten mit den Erklärungsdaten zu vergleichen, ist nicht wirklich gegeben.
        Ja, aber wenn steuerrelevante Daten bei A schon vorliegen, B aber sie nur mit Abrufcode erhält, dann sie an A zurück übermitteln soll, dann scheint es mir einfacher, wenn A sie gleich benutzt. A hat sie ja offensichtlich schon (siehe beginnenden Konditionalsatz "aber wenn").

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Wenn jemand hier die Auffassung vertritt, man solle bei der elektronischen Erklärung die Angaben auf das reduzieren, was bei der Papiererklärung ab 2019 verlangt wird, kann ich nur sagen, dass das ein Irrweg ist!
        Ich ging weitergehend davon aus, dass die elektronische Erklärung einfacher ist als die Papiererklärung. Zumindest wurde mir das bei der Werbung für ELSTER immer suggeriert. Und sie ist sogar einfacher, wenn auch nur mäßig. Es wurden zu viele neue Hürden eingebaut.

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          #19
          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
          aber das Du das als Superidee verkaufen möchtest, auf die vor Dir noch nie Jemand gekommen ist und dass das deswegen nicht gewollt ist, ist dann doch etwas anmaßend :-)
          Wo steht bei mir was von Superidee? Diese Idee könnte jedem Grundschüler kommen. Sicher sind auf diese Idee auch schon sehr viele gekommen, aber sie wurde bislang nicht realisiert. Ich kann/muss von A die Daten (noch dazu per Abrufcode) abrufen um sie dann an A zurück zu übermitteln.

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            #20
            Es wurden zu viele neue Hürden eingebaut.
            Wenn die einmaligen Hürden, wie Registrierung, Abrufcode und Freischaltung für andere Personen (Ehegatte) mal überwunden sind, beschränkt sich

            der Verwaltungsaufwand auf die Zertifikatsverlängerung, die jeweils nach drei Jahren ansteht. So schlimm ist das jetzt auch nicht!

            Der Arbeitsaufwand für die Erklärung selbst ist dank Datenübernahme aus dem Vorjahr und Bescheinigungsabruf deutlich geringer als auf Papier.

            Ich brauche für unsere Erklärung einschließlich der Einkünfte aus Vermietung und der haushaltsnahen Aufwendungen, die jeweils manuell aktualisiert werden

            müssen, nicht mal eine Stunde. Die Erklärung erstelle ich Anfang März und übermittle sie im Fall einer Nachzahlung im Juli, sollte es ausnahmsweise zu einer

            Erstattung kommen, übermittle ich bereits im März. Sich jährlich erinnern zu lassen, bringt nichts, noch dazu, als inzwischen automatisch Verspätungszuschläge

            festgesetzt werden können, wovon auch zunehmend Gebrauch gemacht wird.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #21
              Hallo gavagai_der_dritte,

              es heißt nun mal Steuererklärung, das heißt der Steuerpflichtige muss sich erklären und das Finanzamt prüft die Angaben und dass die elektronische Steuererklärung mit den bereits erläuterten Möglichkeiten eine Erleichterung gegenüber dem Papier ist, wurde ja schon mehrfach erwähnt.

              Tschüß

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