Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

EÜR in Excel, wie genau aufschlüsseln?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    EÜR in Excel, wie genau aufschlüsseln?

    Hallo,

    ich habe die EÜR wie jedes Jahr "kurz & bündig" abgegeben, sprich nur die Werte Einnahmen und Ausgaben rein.

    Das FA hat meine EÜR zwar per Elster übermittelt bekommen, mir aber per Brief mitgeteilt es wäre nichts eingegangen.

    Ich vermute daher die Erklärung war einfach "zu einfach" :-D Aber 2019 muss ja anscheinend alles aufgeschlüsselt werden...

    Ich werde die EÜR also nochmals einreichen müssen :-/ Problem: Ich habe alle Posten in Excel eingegeben und in einer Spalte nur Einnahme bzw. Ausgabe dazu und weiterhin um was es grob ging (BGA, Werbung, Software, Domains, Ausgangsrechnung, Porto).

    Wer weiß die genauen Kategorien des Formulars, je nach Einnahme bzw. Ausgabe?

    Danke!

    #2
    Ich bin mir jetzt nicht sicher ob ich Dich wirklich richtig verstanden hab

    Ich geh davon aus, dass Du nicht die Einnahmenüberschussrechnung gesendet hast, sondern nur eine Excel-Tabelle. Die EÜR muss aber zwingend per Elster abgegeben werden, und zwar ganz genau das elektronische Formular, das von den Finanzbehörden zur Verfügung gestellt wird.

    Die einzelnen Positionen kannst Du also in Mein Elster oder in der von Dir verwendeten Elster-Software ablesen.

    Kommentar


      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Ich bin mir jetzt nicht sicher ob ich Dich wirklich richtig verstanden hab

      Ich geh davon aus, dass Du nicht die Einnahmenüberschussrechnung gesendet hast, sondern nur eine Excel-Tabelle. Die EÜR muss aber zwingend per Elster abgegeben werden, und zwar ganz genau das elektronische Formular, das von den Finanzbehörden zur Verfügung gestellt wird.
      Ich habe das Formular im Browser ausgefüllt und abgeschickt, wurde auch erfolgreich übertragen. Keine Excel-Liste hingeschickt oder so...

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Die einzelnen Positionen kannst Du also in Mein Elster oder in der von Dir verwendeten Elster-Software ablesen.
      Ach nee?! Es muss doch aber schon für Excel etwas geben...

      Kommentar


        #4
        Aber 2019 muss ja anscheinend alles aufgeschlüsselt werden...
        Nein, es müssen keine Einzelpositionen erklärt, die Aufschlüsselung gemäß den Zeilenerläuterungen genügt. Weil ein Mehrfachzeilenindex

        eingeführt wurde, ist es bei Mein ELSTER leider erforderlich, immer auch einen Text einzugeben. Wenn du über Mein ELSTER übermittelt hast,

        kannst du die Übermittlung doch belegen, du hast bekanntlich ein Transferticket als Quittung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Steuerbar Beitrag anzeigen
          Ich habe das Formular im Browser ausgefüllt und abgeschickt
          Ok. Dann hast Du also, wie Charlie schon gesagt hat, ein Transferticket.

          Das Finanzamt behauptet eher nicht, eine Steuererklärung nicht bekommen zu haben, wenn es der Meinung ist, diese wäre unvollständig ausgefüllt. Wenn die Behauptung im Raum steht, dass die EÜR nicht angekommen ist, dann solltest Du prüfen, ob bei der übermittelten Datei die Steuernummer und das Jahr richtig sind.

          Kommentar


            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Nein, es müssen keine Einzelpositionen erklärt, die Aufschlüsselung gemäß den Zeilenerläuterungen genügt. Weil ein Mehrfachzeilenindex

            eingeführt wurde, ist es bei Mein ELSTER leider erforderlich, immer auch einen Text einzugeben.
            Das meine ich ja mit "aufschlüsseln". Also nicht jede Position einzeln, aber eben gruppiert nach "BGA", "Porto" usw.

            Ein einfaches + - wie bisher reicht nicht mehr aus...

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Wenn du über Mein ELSTER übermittelt hast, kannst du die Übermittlung doch belegen, du hast bekanntlich ein Transferticket als Quittung.
            Ja, aber anscheinend ist das ja aus obigen Gründen "ungültig" und wird einfach nicht gewertet weil die Details fehlen.

            Kommentar


              #7
              Wann hast Du denn die Erklärung übermittelt? Die Übermittlung dauert zwei bis drei Arbeitstage.

              Kommentar


                #8
                Wenn ich den TE richtig verstanden habe, dann hat er nur 3 Zahlen in der EÜR:

                - Summe der Einnahmen
                - Summe der Ausgaben
                - Gewinn/Verlust

                Wenn dem so ist, dann kann ich durchaus verstehen, dass die übermittelte EÜR als nicht abgegeben gewertet wurde.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                Kommentar


                  #9
                  Hallo, ich mache nun das erste Mal meine EÜR online und habe Fragen zu, unter was ich bestimmte Posten eintragen muss: Mitgliedsbeitrag Verein, Schufagebühren, Anschaffung Laptop, Kosten Domain? Berufshaftpflichtvers. und Zusatzbeiträge KV unter Anlage Vorsorgeaufwand?
                  Vielen Dank für die Hilfe MFG Ursula

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo, ich mache nun das erste Mal meine EÜR online und habe Fragen zu, unter was ich bestimmte Posten eintragen muss
                    Es gibt eine amtliche Anleitung, die auch in der Online-Version als Hilfe zur Verfügung steht (Weißes Fragezeichen im blauen Button) Da erhält man Hinweise,

                    wo was hingehört. Die EÜR ist eine Gewinnermittlung und darf nicht mit der Einkommensteuererklärung vermengt werden. Eine Berufshaftpflicht gehört in die EÜR,

                    eine Zusatzversicherung zur KV in die Anlage Vorsorgeaufwand zur Einkommensteuererklärung, das hast du richtig erkannt. Den Rest musst du dir selbst anhand

                    der Zeilenerläuterungen und der Hilfe erarbeiten, so schwierig ist das nicht.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X