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Komplett neu - erste Steuererklärung nach Studium (Job angefangen)

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    Komplett neu - erste Steuererklärung nach Studium (Job angefangen)

    Liebe Community,

    ich habe mich vor kurzem zum ersten Mal mit dem Thema Steuererklärung richtig auseinander gesetzt. Ich habe 2015 in den Niederlanden mit meinem Bachelor angefangen, ihn 2018 beendet. Ein Jahr gearbeitet (4 Monate 450euro Praktika und danach 6 Monate ein richtig vergütetes Praktikum), danach im September 2019 den Master wieder in den Niederlanden angefangen und ihn erfolgreich im August beendet und arbeite nun seit dem 01.09 Vollzeit.

    Ich habe mich mit dem Thema 'rückwirkend Steuern vom Studium absetzen' beschäftigt und komme jedoch nicht weiter. Es gibt wirklich tausend Seiten und Informationen, allerdings weiß ich gerade wirklich nicht, welches Tool ich am besten verwende, wie ich anfange und was ich überhaupt absetzen kann letztlich (Werbekosten/Sonderkosten..2tes Studium, etc.) und auch bis wann die Erklärung fertig sein muss und für welche Jahre ich sie rückwirkend machen kann.

    Als ersten Schritt habe ich mich nun bei Elster registriert und warte erst einmal auf meine Anmeldedaten für die Registrierung.

    Vielleicht meine Fragen einmal ein wenig konkretisiert:

    - sollte ich eine von diesen tausend Softwars benutzen oder reicht das offizielle Elster vollkommen?

    - Wie trägt man rückwirkend die Studien-Ausgaben ein? Es soll angeblich rückwirkend bis zu 4 Jahre gelten. Funktioniert das bei Elster? Also ich würde bis zum 31.12.2020 die Erklärung für 2016 bis 2020 machen?

    - Ich habe auch gelesen, dass man vom Studium nur im 2ten Studium die Kosten als Werbekosten absetzen kann und diese Frist von 4 Jahren gilt. Was bedeutet das nun für meine 3 Bachelor Jahre von 2015-2018, inkl. das Praktikums Jahr danach? Es würden eigentlich sehr viele Kosten dort anfallen (Studiengebühren im Ausland, mehrfache Umzüge, Pendlerkosten, Studienmaterial, ein neuer Laptop...). Wo und wie würde ich diese Punkte bei ELSTER eintragen?


    Ich freue mich über jede Rückmeldung. Ich bin wirklich ziemlich verloren in diesem Thema.

    Viele Grüße,
    Laura

    #2
    Hallo,

    Für den Bachelor kannst du nur Sonderausgaben geltend machen.
    Hst du in diesem Zeitraum nicht gearbeitet, kannst du dir die Erklärungen sparen.
    Beim Masterstudium sind die Studienkosten Werbungskosten

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Wenn ich im Bachelor nicht bzw. unter 450euro gearbeitet habe, könnte ich dann trotzdem Sonderausgaben geltend machen?
      Vielen Dank.

      Gruß,
      Laura

      Kommentar


        #4
        Und würde ich dann Ende diesen Jahres dann so gesehen 1. Erklärung für 2016; 1. Erklärung für 2017; 1. Erklärung für 2018; 1. Erklärung für 2019 machen? Oder wie läuft das?

        Kommentar


          #5
          Zitat von LauraPl Beitrag anzeigen
          Wenn ich im Bachelor nicht bzw. unter 450euro gearbeitet habe, könnte ich dann trotzdem Sonderausgaben geltend machen?
          Vielen Dank.

          Gruß,
          Laura
          Hallo,

          was willst du da angeben.
          Ein 450.- Job jommt auch nicht n ddie erklärung.
          bei Sonderausgaben gibt es keinen Verlust

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            Du musst für jedes Kalenderjahr eine Erklärung einreichen. Am besten fängst du mit 2016 an, dann kannst du die Datenübernahme aus dem Vorjahr nutzen.

            Für Jahre vor 2016 ist die Frist für die Antragsveranlagung bereits abgelaufen. Da kann nur noch eine Verlustfeststellung beantragt werden, die aber beim Erststudium

            nicht erfolgreich ist. Gründe für eine theoretisch noch mögliche Pflichtveranlagung für die Jahre vor 2016 sehe ich jetzt nicht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Hallo,

              Charlie24

              Warum soll sie für 2016, 17,18 eine Erklärung abgeben?
              Nicht gearbeitet, Bachelor

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

              Kommentar


                #8
                Warum soll sie für 2016, 17,18 eine Erklärung abgeben?
                Du hast recht, ich habe mich bei den Jahren vertan. Sinn macht das erst ab 2019.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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