Liebes Forum, mit einem Kollegen haben wir eine GbR gegründet, um ein Theaterprojekt durchzuführen. Wir haben daraus beide ein Honorar bezogen, was ja als Entnahme gewertet wird. Weil ich die Leitung des Projekt übernommen habe und andere Funktionen hatte, war mein Honorar doppelt so hoch wie seines.
In unserem Vertrag steht: Die Gesellschaftsanteile betragen
a. Gesellschafter 1 90% / b. Gesellschafter 2 10%
Die Gesellschafter_innen erbringen unentgeltliche Gesellschafterleistungen.
Nun bin ich unsicher, was ich in der Rubrik Beteiligter jeweils eintragen soll:
Beteiligte(r) ist
- Gesellschafter / Gemeinschafter, der nicht Mitunternehmer ist, mit Haftungsbeschränkung im Sinne des § 15a EStG
- Gesellschafter / Gemeinschafter, der nicht Mitunternehmer ist, ohne Haftungsbeschränkung
- Kommanditist
- Komplementär
- mittelbar beteiligter Gesellschafter im Sinne des § 15 Absatz 1 Nummer 2 EStG
- sonstiger Mitunternehmer mit Haftungsbeschränkung im Sinne des § 15a EStG
- sonstiger Mitunternehmer ohne Haftungsbeschränkung
Darüber hinaus habe ich eine Frage zur Aufteilungsquote:
wir haben eine Förderung sowie einen Koproduktionsbeitrag eines Festivals erhalten - zählt das als Kapital? Darüber hinaus haben wir natürlich Eintrittsgelder generiert - zählt das auch als Kapital? Keiner von uns hat privates Geld in die GbR eingezahlt.
Im Profil jedes Gesellschafters muss bei "Aufteilung des Gewinns nach Bruchteil" der Anteil der Entnahme als Bruchteil benannt werden im Verhältnis zu den o.g. Einnahmen = "Kapital"?
Für alle freundlich formulierten Antworten bin ich dankbar!
In unserem Vertrag steht: Die Gesellschaftsanteile betragen
a. Gesellschafter 1 90% / b. Gesellschafter 2 10%
Die Gesellschafter_innen erbringen unentgeltliche Gesellschafterleistungen.
Nun bin ich unsicher, was ich in der Rubrik Beteiligter jeweils eintragen soll:
Beteiligte(r) ist
- Gesellschafter / Gemeinschafter, der nicht Mitunternehmer ist, mit Haftungsbeschränkung im Sinne des § 15a EStG
- Gesellschafter / Gemeinschafter, der nicht Mitunternehmer ist, ohne Haftungsbeschränkung
- Kommanditist
- Komplementär
- mittelbar beteiligter Gesellschafter im Sinne des § 15 Absatz 1 Nummer 2 EStG
- sonstiger Mitunternehmer mit Haftungsbeschränkung im Sinne des § 15a EStG
- sonstiger Mitunternehmer ohne Haftungsbeschränkung
Darüber hinaus habe ich eine Frage zur Aufteilungsquote:
wir haben eine Förderung sowie einen Koproduktionsbeitrag eines Festivals erhalten - zählt das als Kapital? Darüber hinaus haben wir natürlich Eintrittsgelder generiert - zählt das auch als Kapital? Keiner von uns hat privates Geld in die GbR eingezahlt.
Im Profil jedes Gesellschafters muss bei "Aufteilung des Gewinns nach Bruchteil" der Anteil der Entnahme als Bruchteil benannt werden im Verhältnis zu den o.g. Einnahmen = "Kapital"?
Für alle freundlich formulierten Antworten bin ich dankbar!
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