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GbR - Feststellung / Bezeichnung Beteiligte und Aufteilungsquote

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    GbR - Feststellung / Bezeichnung Beteiligte und Aufteilungsquote

    Liebes Forum, mit einem Kollegen haben wir eine GbR gegründet, um ein Theaterprojekt durchzuführen. Wir haben daraus beide ein Honorar bezogen, was ja als Entnahme gewertet wird. Weil ich die Leitung des Projekt übernommen habe und andere Funktionen hatte, war mein Honorar doppelt so hoch wie seines.

    In unserem Vertrag steht: Die Gesellschaftsanteile betragen
    a. Gesellschafter 1 90% / b. Gesellschafter 2 10%
    Die Gesellschafter_innen erbringen unentgeltliche Gesellschafterleistungen.

    Nun bin ich unsicher, was ich in der Rubrik Beteiligter jeweils eintragen soll:
    Beteiligte(r) ist
    - Gesellschafter / Gemeinschafter, der nicht Mitunternehmer ist, mit Haftungsbeschränkung im Sinne des § 15a EStG
    - Gesellschafter / Gemeinschafter, der nicht Mitunternehmer ist, ohne Haftungsbeschränkung
    - Kommanditist
    - Komplementär
    - mittelbar beteiligter Gesellschafter im Sinne des § 15 Absatz 1 Nummer 2 EStG
    - sonstiger Mitunternehmer mit Haftungsbeschränkung im Sinne des § 15a EStG
    - sonstiger Mitunternehmer ohne Haftungsbeschränkung

    Darüber hinaus habe ich eine Frage zur Aufteilungsquote:
    wir haben eine Förderung sowie einen Koproduktionsbeitrag eines Festivals erhalten - zählt das als Kapital? Darüber hinaus haben wir natürlich Eintrittsgelder generiert - zählt das auch als Kapital? Keiner von uns hat privates Geld in die GbR eingezahlt.
    Im Profil jedes Gesellschafters muss bei "Aufteilung des Gewinns nach Bruchteil" der Anteil der Entnahme als Bruchteil benannt werden im Verhältnis zu den o.g. Einnahmen = "Kapital"?

    Für alle freundlich formulierten Antworten bin ich dankbar!

    #2
    Im Unterforum für ElsterFormular bist du sicher falsch. Die gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung wird nur bei Mein ELSTER angeboten.

    Bei Beteiligter ist meines Erachtens sonstiger Mitunternehmer ohne Haftungsbeschränkung zutreffend. Eine Alternative wäre vielleicht noch:

    Gesellschafter / Gemeinschafter, der nicht Mitunternehmer ist, ohne Haftungsbeschränkung, falls ihr für das Projekt keinerlei unternehmerische

    Verantwortung hattet

    Da der Gewinn nicht 90 zu 10 verteilt wurde, sondern 2/3 zu 1/3, musst du den Gewinn abweichend vom allgemeinen Schlüssel verteilen oder du

    gibst gleich die Beteiligungsverhältnisse nach der tatsächlichen Gewinnverteilung an.

    Was die Gewinnermittlung angeht, wirst du für die GbR eine EÜR erstellen müssen, dort gehören Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben erklärt.

    Ein festes Honorar war euch ja nicht garantiert, so verstehe ich das jedenfalls.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für diese hilfreiche Antwort!
      Bezüglich des Honorars war es schon so, dass wir ja mit Beginn des Projekts wussten, welche Förder- und Kooperationsgelder zur Verfügung stehen. Insofern haben wir nach diesen Zusagen die GbR gegründet und dann auch gewusst, wie hoch jeweils unser Honorar ist.
      Macht das einen Unterschied oder soll ich es so eintragen wie oben von dir beschrieben?

      Eine Frage habe ich noch: da ja nicht die GbR, sondern die einzelnen Beteiligten besteuert werden und ich ja die Entnahmen auch in meiner persönlichen Est. angegeben habe, frage ich mich, ob das Risiko der Doppelbesteuerung besteht und wie ich das vermeiden kann. Ist die Sache schon dadurch klar, dass ich das Honorar aus dem GbR-projekt nicht in die übrigen Einnahmen aus Selbstständigkeit hineingerechnet habe, sondern als Entnahme aus GbR eigetragen habe (wäre ja logisch...)?
      Danke sehr!

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        #4
        Der Feststellungsbescheid führt ja nicht unmittelbar zu einer Steuerfestsetzung, sondern nur zu einer Feststellung der Gewinnanteile. Deinen Gewinnanteil

        aus der GbR gibst du in deiner Einkommensteuererklärung in Zeile 7 der Anlage S an. Wo willst du den Gewinn sonst noch eintragen?

        In deine eigene EÜR gehört er jedenfalls nicht!

        Die Art der Beteiligung würde ich so eintragen, wie in meinem ersten Vorschlag. Letztlich interessiert das ja niemand.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke! Mir hatte ein Freund nur erzählt, dass er da offenbar etwas nicht beachtet hatte und dann doppelt zahlen sollte. Daher wollte ich mich absichern.
          Genau, ich habe in meiner ANlage S die Entnahmen angegeben, nicht in meine eigene EÜR.
          Danke wg. der Beteiligungs-Antwort - beim ersten Mal Ausfüllen ist es schwer abzuschätzen, was wen interessiert..!

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            #6
            Guten Abend, ich würde hier gerne anknüpfen da wir ein ähnliches Problem haben.


            Wir sind 7 Gesellschafter und würden gerne alles in 7 Teilen, ergo in Bruchteilen 1/7.

            Aber wir erhalten eine Fehlermeldung.Wir haben aktuell kein Kapital, aber ich habe mir sagen lassen, dass man dennoch symbolisch 1€ reinschreiben soll.

            Fehler: Da die Gewinnverteilung nach Bruchteilen erfolgt, ist eine Eingabe zum anteiligen Kapital nicht zulässig.

            Diesbezüglich bin ich auf eure Hilfe angewiesen. Danke


            Screenshot 2023-11-28 182330.png

            Kommentar


              #7
              Was ist das für ein Formular? Welche Anlage? Welche Seite?

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                #8
                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                Was ist das für ein Formular? Welche Anlage? Welche Seite?
                FSEPersG 12 - Angaben zum voraussichtlichen Gewinn und zur Gewinnermittlung

                Screenshot 2023-11-28 212550.png

                Screenshot 2023-11-28 212743.png Screenshot 2023-11-28 212647.png


                Wenn ich jedoch "Anderer Aufteilungsschlüssel" wähle, dann funktioniert es.Was ich jedoch nicht verstehe ist , warum die Option " nach Bruchteilen" nicht funktioniert? Wir sind 7 Gesellschafter , ergo 1/7.

                Notfalls muss ich eine gesonderte Erläuterung hinzufügen.

                Danke
                Angehängte Dateien

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                  #9
                  Warum schreibst Du dann unter der Überschrift Feststellung?

                  Ihr wollt ja nach Bruchteilen verteilen, also sind die Angaben zur Aufteilung nach Kapital meiner Meinung nach nicht erlaubt. So steht's ja auch mehrmals in den Fehlermeldungen.

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