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wundersame Nachzahlung bei der Steuerberechnung

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    wundersame Nachzahlung bei der Steuerberechnung

    Guten Tag,

    seit gestern sitze ich an meiner Einkommenssteuererklärung für 2019 und wundere mich, wieso die Elster-Berechnung eine Nachzahlung von 2670€ in Aussicht stellt.
    Anfang Februar 2019 wechselte ich den Arbeitgeber, was ich in Anlage "N" berücksichtigte. Meine Steuerklasse für Januar/Februar = 4.
    Anfang März 2019 verstarb meine Ehefrau, die Steuerklasse ist seitdem die 3.
    Als Veranlagungsart wählte ich getrennt veranlagt.
    Mein Lohn als Angestellter für das Jahr 2019 betrug etwa 45.000€, abgeführte Einkommenssteuer liegt bei etwa 4700€ aber Elster meint, sie hätte bei fast 7300€ liegen müssen, als würde mein Status "verwitwet" nicht zählen, obwohl ich das entsprechende Datum eintrug und Lohnsteuerklasse 3 wählte.
    Die Anlage Vorsorgeaufwand habe ich ausgefüllt.

    Jemand eine Idee, warum Elster meint, ich müsse so eine hohe Nachzahlung tätigen?

    Vielen Dank schon einmal für den Input.
    Zuletzt geändert von Picard777; 21.09.2020, 23:29. Grund: "Björn" ist jetzt nicht soooo aussagekräftig als Thema ...

    #2
    Hallo Björn,
    du kannst doch die Zusammenveranlagung wählen, wie sieht das Ergebnis dann aus ?

    Tschüß

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      #3
      Hast du "getrennt" gewählt, weil du verwitwet bist? Das könnte / dürfte / müsste der Grund für die Nachzahlung sein. Bei 45.000,- Euro brutto "alleine" kommt das mit 7.300,- Euro ganz gut hin. Aber "getrennt" im steuerlichen Sinne bist du 2019 / 2020 nicht zwingend.
      Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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        #4
        Getrennt wählte ich, um aus der Vermietungsangelegenheit meiner Frau sowie ihrer Mutter raus zu bleiben. Ich habe nicht erwartet, dass ich dann nicht nach Steuerklasse 3 bewertet werde. Dann gucke ich mal, was nach der Zusammenveranlagung raus kommt. Aber erst nach dem Urlaub, damit ich noch schön darüber nachgrübeln kann....

        Danke schon einmal für die Antworten.

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          #5
          Vermietung? Dann hätte die Steuererklärung natürlich bis Ende Juli abgegeben werden müssen.

          Wer kümmert sich denn um die Steuererklärung Deiner Frau, wenn Du selber die getrennte beantragst?

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            #6
            Im Sterbejahr des Ehegatten ist man steuerlich noch nicht verwitwet, da gilt man ganz normal als verheiratet. Wenn man dann Einzelveranlagung wählt,

            kommt der Grundtarif zur Anwendung, das führt natürlich im Normalfall zu einer erheblichen Nachzahlung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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