Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Körperschaftsteuer - Einreichen von zusätzlichen Unterlagen und weitere Fragen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Körperschaftsteuer - Einreichen von zusätzlichen Unterlagen und weitere Fragen

    Hallo,

    kurz vorab, ich habe die Suchfunktion bemüht, aber leider nichts zu meiner kommenden Frage finden können. Vielleicht suche ich auch einfach falsch.

    Ich bin seit kurzem Kassier eines eingetragenen Vereins der die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllt (Feuerwehr). Nun muss ich die Steuererklärung zur Körperschaftsteuer (KSt 1 + Gem) abgeben und bin gerade über ein paar (banale?) Fragen gestoßen. Leider bin ich erst sehr kurzfristig zu dem Amt gekommen und kann weder auf das Wissen des alten Kassiers, noch auf alte ausgefüllte Steuererklärungen zugreifen. Die Vordrucke hat sich ja seit 2017 etwas geändert.
    Nun zu meinen Fragen:

    1.
    Laut Informationschreiben sind zusätzliche Unterlage wie Tatigkeitsnachweis, GuV, Bilanz etc einzureichen.
    Aber wie mache ich das? Ich finde in "MeinElster" keine Möglichkeit zu den Formularen KSt 1 und Gem auch noch die gewünschten Unterlagen hochzuladen? Übersehe ich das irgendwo?

    2.
    Weiterhin auf der Startseite des Formulars zur Körperschaftsteuer gleich folgende Optionen gelistet.

    a) Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens der Organgesellschaft und damit zusammenhängender anderer Besteuerungsgrundlagen (§ 14 Absatz 5 KStG)

    b) Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos (§ 27 Absatz 2 KStG), des durch Umwandlung von Rücklagen entstandenen Nennkapitals (§ 28 Absatz 1 Satz 3 KStG) und in den Fällen des Antrags nach § 34 Absatz 14 KStG: des fortgeschriebenen Endbetrags im Sinne des § 36 Absatz 7 KStG aus dem Teilbetrag im Sinne des § 30 Absatz 2 Nummer 2 KStG 1999 (in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.04.1999 (BGBl. I Seite 817), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14.07.2000 (BGBl. I Seite 1034)) - EK 02 (§ 38 Absatz 1 Satz 1 und 2 KStG)

    Ich habe leider keine Ahnung was damit gemeint ist. Ist das überhaupt für einen gemeinnützigen e.V. relevant?

    Viele Dank schonmal
    Michael

    #2
    Hallo Grubi,

    zu 1. -> nein übersiehst du nicht, dass soll wahrscheinlich noch kommen dieses Jahr. Nachzureichende Unterlagen musst du also herkömmlich versenden per Post oder als Mail.

    zu 2. ->einfach dort nichts eintragen.
    Das ist eben das Problem, dass es für alle Körperschaften ob Gmbh oder Verein und was es sonst noch so gibt nur noch einen einheitlichen Vordruck ab 2017 gibt.
    Ich hänge mal eine kleine Ausfüllhilfe für einen gemeinnützigen Verein an, wo du siehst was alles ausgefüllt werden muss.
    Gemeinnütziger Verein_KSt.png
    Dort müssen auf alle Fälle Angaben sein.
    Vielleicht hilft dir das für den Einstieg.

    Tschüß
    Angehängte Dateien

    Kommentar


      #3
      Guten Morgen holzgoe .
      Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das hätte ich jetzt nicht erwartet, meist wird man ja nur ganz liebenswert auf die SuFu verwiesen

      Zu 1): Bemerkenswert wie schnell die Digitalisierung fortschreitet! Aber gut, dann bekommt das FA eben sämtliche Unterlagen per Post.

      2): Das hilft auf jeden Fall, vielen Dank! Am meisten haben mich die Optionen auf der Startseite verwirrt. Den Rest konnte ich mit meinem profanen Verständnis teilweise schon (richtig) ausfüllen. Deine Anleitung bestätigt mich aber und hilft vielleicht auch anderen hier im Forum.

      Falls noch weitere Fragen aufkommen weiß ich ja wen ich hier im Forum markieren kann ;-)

      Einen schönen Tag noch
      Michael

      Kommentar


        #4
        Hallo Grubi,

        ich bin auch kein Körperschaftssteuer-Experte, aber bis 2017 war es wesentlich einfacher, da gab es einen gesonderten Vordruck für Vereine, aber man wollte es eben vereinfachen und bietet nur noch einen Vordruck an.
        Da habe ich mir mal einen Musterfall in Mein Elster angelegt und Ausfüllhilfe ist ja erlaubt.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          Hallo zusammen,
          ich hoffe, ihr könnt mir helfen - das FA erreicht man ja nicht.
          Ich habe mich an oben beschriebene Auflistung gehalten, aber die Software möchte ein Land haben (Nr. 6 und 7), obwohl der Ort in Deutschland ist. Ich erhalte bei der Prüfung auch eine entsprechende Fehlermeldung ...
          @holzgoe: Da stimme ich dir zu. Bisher habe ich drei Seiten mit wenigen Zeilen befallen müssen, meine Ausdrucke beigefügt, unterschrieben und das war es. Jetzt sitze ich stundenlang vor einer Software, die mir ständig Anlagen anfügt, die ich nicht benötige und mich dazu nötigt, Felder auszufüllen, die ich nicht brauche (siehe oben: Sitz in Deutschland) - es ist ätzend!

          Kommentar


            #6
            Hallo,

            Zeile 6,7 -keine Angaben-

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

            Kommentar

            Lädt...
            X