Hallo,
kurz vorab, ich habe die Suchfunktion bemüht, aber leider nichts zu meiner kommenden Frage finden können. Vielleicht suche ich auch einfach falsch.
Ich bin seit kurzem Kassier eines eingetragenen Vereins der die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllt (Feuerwehr). Nun muss ich die Steuererklärung zur Körperschaftsteuer (KSt 1 + Gem) abgeben und bin gerade über ein paar (banale?) Fragen gestoßen. Leider bin ich erst sehr kurzfristig zu dem Amt gekommen und kann weder auf das Wissen des alten Kassiers, noch auf alte ausgefüllte Steuererklärungen zugreifen. Die Vordrucke hat sich ja seit 2017 etwas geändert.
Nun zu meinen Fragen:
1.
Laut Informationschreiben sind zusätzliche Unterlage wie Tatigkeitsnachweis, GuV, Bilanz etc einzureichen.
Aber wie mache ich das? Ich finde in "MeinElster" keine Möglichkeit zu den Formularen KSt 1 und Gem auch noch die gewünschten Unterlagen hochzuladen? Übersehe ich das irgendwo?
2.
Weiterhin auf der Startseite des Formulars zur Körperschaftsteuer gleich folgende Optionen gelistet.
a) Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens der Organgesellschaft und damit zusammenhängender anderer Besteuerungsgrundlagen (§ 14 Absatz 5 KStG)
b) Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos (§ 27 Absatz 2 KStG), des durch Umwandlung von Rücklagen entstandenen Nennkapitals (§ 28 Absatz 1 Satz 3 KStG) und in den Fällen des Antrags nach § 34 Absatz 14 KStG: des fortgeschriebenen Endbetrags im Sinne des § 36 Absatz 7 KStG aus dem Teilbetrag im Sinne des § 30 Absatz 2 Nummer 2 KStG 1999 (in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.04.1999 (BGBl. I Seite 817), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14.07.2000 (BGBl. I Seite 1034)) - EK 02 (§ 38 Absatz 1 Satz 1 und 2 KStG)
Ich habe leider keine Ahnung was damit gemeint ist. Ist das überhaupt für einen gemeinnützigen e.V. relevant?
Viele Dank schonmal
Michael
kurz vorab, ich habe die Suchfunktion bemüht, aber leider nichts zu meiner kommenden Frage finden können. Vielleicht suche ich auch einfach falsch.
Ich bin seit kurzem Kassier eines eingetragenen Vereins der die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllt (Feuerwehr). Nun muss ich die Steuererklärung zur Körperschaftsteuer (KSt 1 + Gem) abgeben und bin gerade über ein paar (banale?) Fragen gestoßen. Leider bin ich erst sehr kurzfristig zu dem Amt gekommen und kann weder auf das Wissen des alten Kassiers, noch auf alte ausgefüllte Steuererklärungen zugreifen. Die Vordrucke hat sich ja seit 2017 etwas geändert.
Nun zu meinen Fragen:
1.
Laut Informationschreiben sind zusätzliche Unterlage wie Tatigkeitsnachweis, GuV, Bilanz etc einzureichen.
Aber wie mache ich das? Ich finde in "MeinElster" keine Möglichkeit zu den Formularen KSt 1 und Gem auch noch die gewünschten Unterlagen hochzuladen? Übersehe ich das irgendwo?
2.
Weiterhin auf der Startseite des Formulars zur Körperschaftsteuer gleich folgende Optionen gelistet.
a) Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens der Organgesellschaft und damit zusammenhängender anderer Besteuerungsgrundlagen (§ 14 Absatz 5 KStG)
b) Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos (§ 27 Absatz 2 KStG), des durch Umwandlung von Rücklagen entstandenen Nennkapitals (§ 28 Absatz 1 Satz 3 KStG) und in den Fällen des Antrags nach § 34 Absatz 14 KStG: des fortgeschriebenen Endbetrags im Sinne des § 36 Absatz 7 KStG aus dem Teilbetrag im Sinne des § 30 Absatz 2 Nummer 2 KStG 1999 (in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.04.1999 (BGBl. I Seite 817), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14.07.2000 (BGBl. I Seite 1034)) - EK 02 (§ 38 Absatz 1 Satz 1 und 2 KStG)
Ich habe leider keine Ahnung was damit gemeint ist. Ist das überhaupt für einen gemeinnützigen e.V. relevant?
Viele Dank schonmal
Michael
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