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Student, Freiberufler, Kleingewerbe - Was muss alles in meine Steuererklärung?

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    Student, Freiberufler, Kleingewerbe - Was muss alles in meine Steuererklärung?

    Hallo Leute,

    ich sitze gerade an meiner ersten Steuererklärung und bin etwas überfordert.

    1) Ich bin Student (habe noch keine abgeschlossene Ausbildung bzw. Studium davor gemacht) und verstehe nicht, ob ich jetzt die Möglichkeit habe meine Studienkosten als Verlustvortrag geltend zu machen oder nicht. Da sagt irgendwie jeder was anderes.

    2) Zusammen mit 3 anderen Personen habe ich ein Kleingewerbe (GbR). Außerdem bin ich noch als Freiberufler angemeldet. Jetzt verstehe ich nicht, ob das beides in einer Anlage bearbeitet wird, oder ob ich einmal die Anlage S und einmal die Anlage G ausfüllen muss.

    3) In Anlage G gibt es mehrer Möglichkeiten zur Auswahl. Bin ich als eine von drei Personen einer GbR ein Mitunternehmer oder wähle ich die Zeile mit "Gesellschaft..." aus?

    4) Muss ich die Gewinne aus Freiberuf und GbR auch in Anlage N oder so vermerken oder nur in den entsprechenden Anlagen?


    Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
    Danke schon mal!

    #2
    Hallo,

    Punkt 1 keine WK sondern Sonderausgaben
    zu 2 Anlage G und Anlage S dazu 2x EÜR
    zu 3 keine Ahnung
    zu 4 Anlage N ist für AN oder weitere Berufsausbildung (zwecks Erklärung der WK)

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Welche Software verwendest Du denn? Allgemein und Projekt ist vielleicht ein bisschen allgemein.

      Zitat von MaBohn Beitrag anzeigen
      1)
      Nein, für die Erstausbildung gibt es keinen Verlustvortrag.

      Zitat von MaBohn Beitrag anzeigen
      2)
      Anlage G ist für gewerbliche Einkünfte, Anlage S für selbständige (freiberufliche). Das sollte doch aus den verschiedenen Softwareprodukten zu erkennen sein, oder?

      Zitat von MaBohn Beitrag anzeigen
      3)
      Was meinst Du mit

      Zitat von MaBohn Beitrag anzeigen
      die Zeile mit "Gesellschaft..."
      ?

      Die Gesellschaft nach § 15b? Kennst Du Dich mit Steuerstundungsmodellen aus?

      Zitat von MaBohn Beitrag anzeigen
      4)
      Bei mir ist die Anlage N überschrieben mit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Ist das bei Dir anders?

      Kommentar


        #4
        Vielen Dank schon mal für die Antworten bisher, damit komme ich schon mal weiter


        Welche Software verwendest Du denn? Allgemein und Projekt ist vielleicht ein bisschen allgemein.
        Ich benutze "Mein Elster". Keine gesonderte Software


        Anlage G ist für gewerbliche Einkünfte, Anlage S für selbständige (freiberufliche). Das sollte doch aus den verschiedenen Softwareprodukten zu erkennen sein, oder?
        Genau, so steht das bei mir auch. Hab aber schon Beiträge gelesen, wo Leute ihre gewerblichen Einkünfte einfach bei Anlage S mit reinpacken. Darum war ich mir unsicher, ob das einfach ein alternativer Weg ist.


        Die Gesellschaft nach § 15b? Kennst Du Dich mit Steuerstundungsmodellen aus?
        Also in Anlage G muss ich ja den gewerblichen Gewinn eintragen. Muss dabei aber entscheiden ob als "Einzelunternehmer" - "Weitere Betriebe" - "... laut gesonderter Feststellung" - "als Mitunternehmer" - "Gesellschaften / Gemeinschaften / ähnliche Modelle im Sinne des §15b EStG". Da ist mir der Unterschied zwischen Mitunternehmer und ähnliche Modelle im Sinne des §15b nicht wirklich klar.


        Bei mir ist die Anlage N überschrieben mit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Ist das bei Dir anders?
        Das ist bei mir auch so überschrieben. Aber Anfang 2019 habe ich ein Pflichtpraktikum gemacht und dabei demnach Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gehabt. Und logischerweise würde ich sagen, das ist dann ja was anderes. Aber auch hier habe ich einen Foreneintrag gesehen, wo zur Debatte stand den Gewinn aus selbstständiger Arbeit auch in diese Anlage mit einzutragen.

        Danke auch fürs weiterhelfen

        Kommentar


          #5
          Zitat von MaBohn Beitrag anzeigen
          Ich benutze "Mein Elster"
          Ok, hab's verschoben.

          Zitat von MaBohn Beitrag anzeigen
          Da ist mir der Unterschied zwischen Mitunternehmer und ähnliche Modelle im Sinne des §15b nicht wirklich klar
          Also, ich selber kenn mich mit den Steuerstundungsmodellen auch nicht aus. Denkst Du wirklich dass Ihr so ein Konstrukt gegründet haben könntet? Frag mal die anderen Mitunternehmer !

          Zitat von MaBohn Beitrag anzeigen
          Aber auch hier habe ich einen Foreneintrag gesehen, wo zur Debatte stand den Gewinn aus selbstständiger Arbeit auch in diese Anlage mit einzutragen
          Das möcht ich gern sehen .

          Kommentar


            #6
            Frag mal die anderen Mitunternehmer
            perfekt danke schön

            Das möcht ich gern sehen
            Jetzt komm ich ja hoffentlich mit meiner Steuererklärung voran, dann schau ich danach mal, wo ich das gefunden habe

            Vielen Dank noch mal! Hilft mir enorm!

            Kommentar


              #7
              Hallo,

              nur so nebenbei: Für die GbR braucht es noch eine Feststellungserklärung.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

              Kommentar


                #8
                Für die GbR braucht es noch eine Feststellungserklärung.
                Und natürlich eine eigene EÜR, aber das wisst ihr ja!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Und natürlich eine eigene EÜR, aber das wisst ihr ja!
                  Hallo,
                  aber natürlich, weil man ja bevor man sich in die Selbstständigkeit stürzt ein Existenzgründerseminar besucht oder einen Termin im Finanzamt mit dem Ansprechpartner für Existenzgründer macht, um allen steuerlichen Pflichten nachzukommen.

                  Tschüß

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