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Anlage N Zeilen 9 und 30

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    Anlage N Zeilen 9 und 30

    Laut Lohnsteuerbescheinigung 2019, Zeile 9 habe ich "Ermäßigt besteuerte Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre" in Höhe von ca. 60.000 € bekommen. Das stimmt auch und war einmalig. In Zeile 30 "Maßgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbeginns" steht 2018. Wenn ich beides so eingebe, oder auch 2019 eintrage, wird immer ein Bruttoarbeitslohn von ca. 120.000 € mit ca. 25.000 € Steuer errechnet. Bei welcher Eingabe kann ein Fehler vorliegen?

    #2
    Bekommst du denn auch laufende Versorgungsbezüge, die unter den Nummern 3 und 8 der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt wurden?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie, In der Lohnsteuerbescheinigung ist bei 3 - 6 und bei 17 sowie 18 lediglich 0,00 angegeben. In der Anlage R habe ich aber die Höhe der Rente, ca. 25.000 € und die laufenden Leistungen aus dem Altersvorsorgevertrag, ca. 2.000 € angegeben. Diese sind als solches auch im Berechnungsblatt korrekt aufgelistet. Danke schon jetzt für Deine Hilfe.

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        #4
        Wenn du mit ElsterFormular arbeitest, beginnt die Anlage N ja mit einer Kopie der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung, die du einfach

        abtippst, jedenfalls was die Nummern 3 bis 6 angeht, ebenso die Nummern 9 und 11 bis 13. Die Nulleinträge unter den 17 und 18 kannst du

        ignorieren. Wenn dort 2018 als Jahr des Versorgungsbeginns angegeben ist, gibst du das unter Nummer 30 ein. Da kann kein Bruttoarbeitslohn

        von 120.000,00 € herauskommen. Wenn du die Webanwendung Mein ELSTER verwendest, ist das alles etwas komplizierter.

        Hast du eventuell Daten aus dem Vorjahr übernommen ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Ja, aber wenn dort tatsächlich noch der Bruttolohn drin stand, habe ich den gelöscht. Zumindest ist jetzt das Feld leer. Sollte ich eventuell dort eine 0,00 eintragen oder wo kann man Daten aus dem Vorjahr sehen bzw. löschen, wenn die jetzt in die berechnung einfließen?

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            #6
            Hallo Charlie, sehe gerade, daß ich das Thema vielleicht im falschen Bereich geöffnet habe. Im vergangenen Jahr war das möglicherweise noch das ElsterFormular. Jetzt ist es das Mein ELSTER.

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              #7
              Jetzt ist es das Mein ELSTER.
              Dort ist das alles etwas unübersichtlicher, weil es keine Nachbildung der Lohnsteuerbescheinigung zum Abtippen gibt.

              Da musst du vorab die Einträge auf Seite 2 der Anlage N - Angaben zum Arbeitslohn überprüfen. Wenn du nur eine Lohnsteuerbescheinigung

              für 2019 erhalten hast und dort unter Nummer 3 bis 6 nur Nullwerte stehen, dürfen auf Seite 2 ebenfalls nur diese Nullwerte eingetragen werden.

              Der ermäßigt besteuerte Versorgungsbezug unter Nummer 9 muss auf Seite 3 in der Zeile 16 erfasst werden. Der Eintrag muss übernommen werden.

              Die einbehaltenen Steuern von dem Versorgungsbezug sind ziemlich weit unten auf der Seite 3 in die Zeilen 19 und 20 einzutragen. Auch dieser

              Eintrag muss mit dem blauen Übernahmebutton darunter bestätigt werden.

              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Hallo Charlie, besten Dank, daß Du mir nicht nur am späten Freitagabend, sondern auch am Sonnabend bei meinem (aus jetziger Sicht) simplen Problem hilfst.
                Hatte bei 3 "Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 1 bis 3" nicht gesehen, daß in der Zeile 1. nur die Jahreszahl steht und sich dahinter ein komplettes Fenster analog dem beim Versorgungsbezug 4 (darunter), mit den Zeilen 11 - 16 befindet. In dem Bereich sind zwar Spalten für Einträge laut Zeile 6, 29 und 30 vorhanden, aber ein Betrag laut Zeile 9 ist nicht sichtbar.
                Zwischenzeitlich habe ich auch mal alle Einträge gelöscht, aber da war korrekt auch kein Lohn mehr berechnet worden.
                Deshalb habe ich immer nach dem Ausfüllen des 1. Fensters den vermeintlich fehlenden Eintrag in Zeile 16 des 4. Versorgungsbezuges nochmals eingetragen. Dummerweise hatte ich mir an der Stelle den Ausdruck des kompletten Formulars auch nicht angesehen, sonst wäre mir vielleicht aufgefallen, was da doppelt steht.
                Nochmals vielen herzlichen Dank für Deine Bemühungen und ich wünsche Dir noch ein schönes Wochenende.

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                  #9
                  Deshalb habe ich immer nach dem Ausfüllen des 1. Fensters den vermeintlich fehlenden Eintrag in Zeile 16 des 4. Versorgungsbezuges nochmals eingetragen.
                  An den Fehler hätte ich jetzt nicht gedacht, aber es stimmt natürlich, dass nach Übernahme der Einträge zum 1. Versorgungsbezug nur noch eine Zeile

                  sichtbar bleibt, in der man aber auch nur noch einen Teil der Einträge sieht. Ich sehe bei mir etwas mehr, weil ich laufende Versorgungsbezüge erhalte.

                  Immerhin hast du den Fehler selbst gefunden, der im Übrigen bei ElsterFormular so nicht passieren hätte können. Aber da konnte man ohnehin nur

                  3 Versorgungsbezüge eintragen, was aber auch ausreicht. Ebenfalls ein schönes Wochenende!
                  Zuletzt geändert von Charlie24; 26.09.2020, 19:43.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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