Hi ich habe auch eine Frage zu Kinderfreibeträgen. Ich bin Verheiratet und wir haben 4 Kinder davon hat meine Frau 3 Kinder mit in die Ehe gebracht und eins ist von mir. Der Kindsvater kümmert sich nicht und zahlt auch nichts, wir haben die Steuerklasse 4/4 und haben beide 3 Kinderfreibeträge auf dem elektronischen Lohnsteuerausdruck stehen, da mir vor Jahren die Freibeträge übertragen wurden. Nun muss ich rückwirkend gemeinsan Steuer machen für 2018 und habe das nie selber gemacht. Bei der Eingabe bei Elster kommt das Problem das ich bei der steuerberechnung nur 1 Kinderfreibetrag erhalte, in den letzten jahren mit dem Steuerberater aber alle 4 bekam. Beantragt habe ich den vollen Kinderfreibetrag zu erhalten, aber in der Prüfung steht immer nur einer drin. Selbst wenn es das das Finanzamt prufen muss, müsste meine Frau doch die angerechnet bekommen da wir die Steuer gemeinsam machen?
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Kinderfreibetrag nicht übertragbar
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Hm ok schade. Weiß leider auch nicht wie du weiter vorgehen kannstZitat von nicjan10 Beitrag anzeigenNein leider nicht. War ein Steuerberater. Vermute fast er hat die Kinder leiblich angegeben.
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Es wurde bereits gefragt, wo nur ein Freibetrag auftaucht, bei der Einkommensteuer oder beim Soli, Stichwort Günstigerprüfung.Zitat von nicjan10 Beitrag anzeigenNein hab dazu keine Angaben gemacht weil er auch nix gezahlt hat. Wenn man alle notwendigen Angaben gemacht hat online Elster dann kann man es doch sofort Prüfen lassen, und da sind nur ein Freibetrag angenommen anstatt 3 oder 4 wie sonst
Dann wurde auch schon gefragt, ob die notwendigen Angaben in der Anlage Kind gemacht wurden, dass der andere Elternteil keinen Unterhalt leistet.
Beide Fragen sollten beantwortet werden.
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Wenn dir als Stiefvater die Kinderfreibeträge übertragen wurden, musst du das auch so erklären!und haben beide 3 Kinderfreibeträge auf dem elektronischen Lohnsteuerausdruck stehen, da mir vor Jahren die Freibeträge übertragen wurden.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Die Berechnung ist nicht verbindlich, aber im Allgemeinen korrekt. Sprich, wenn sie die Realität nicht abbildet, sollte man sich fragen, ob man die Realität bei der Eingabe korrekt erfasst hat.Zitat von nicjan10 Beitrag anzeigenDer schnellrecher ist doch nicht bindend oder? Und wenn man den Übertrag beantragt ist das doch da sicher nicht mit in der Rechnung? Also könnte es normal sein daß es nicht aufgeführt ist?
Deswegen wurden dir diverse Fragen gestellt, die du mit Gegenfragen beantwortest, die dich nicht wirklich weiter bringen.
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Wenn ihr keine Angaben dazu macht, dass ihr die vollen KFBs wollt, da der Kindsvater keinen Unterhalt zahlt, dann bekommt ihr auch keine vollen KFBs.Zitat von nicjan10 Beitrag anzeigenNein hab dazu keine Angaben gemacht weil er auch nix gezahlt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
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! Es war der Haken in übertragen des des Kinderfreibetrag laut Anlage k. Den nicht gesetzt da ich die auch nicht habe. Habe aber die Kinderfreibeträge in Zeile 40 und 42 beantragt sowie Zeile 45 Übertragung Stiefelfernteil angekreuzt.
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