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Kinderfreibetrag nicht übertragbar

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    Kinderfreibetrag nicht übertragbar

    Hi ich habe auch eine Frage zu Kinderfreibeträgen. Ich bin Verheiratet und wir haben 4 Kinder davon hat meine Frau 3 Kinder mit in die Ehe gebracht und eins ist von mir. Der Kindsvater kümmert sich nicht und zahlt auch nichts, wir haben die Steuerklasse 4/4 und haben beide 3 Kinderfreibeträge auf dem elektronischen Lohnsteuerausdruck stehen, da mir vor Jahren die Freibeträge übertragen wurden. Nun muss ich rückwirkend gemeinsan Steuer machen für 2018 und habe das nie selber gemacht. Bei der Eingabe bei Elster kommt das Problem das ich bei der steuerberechnung nur 1 Kinderfreibetrag erhalte, in den letzten jahren mit dem Steuerberater aber alle 4 bekam. Beantragt habe ich den vollen Kinderfreibetrag zu erhalten, aber in der Prüfung steht immer nur einer drin. Selbst wenn es das das Finanzamt prufen muss, müsste meine Frau doch die angerechnet bekommen da wir die Steuer gemeinsam machen?

    #2
    Hallo nicjan10,
    was meinst du genau damit ?

    Wenn in der Steuerberechnung ein Kinderfreibetrag ausgewiesen wird ist bei den drei anderen Kindern das Kindergeld günstiger.
    Es wird geprüft Kindergeld gegen Kinderfreibetrag.

    Tschüß

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      #3
      Wurden denn in den jeweiligen Anlagen KIND Angaben zur Übertragung der KFB wegen fehlendem Unterhalt gemacht?
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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        #4
        Nein hab dazu keine Angaben gemacht weil er auch nix gezahlt hat. Wenn man alle notwendigen Angaben gemacht hat online Elster dann kann man es doch sofort Prüfen lassen, und da sind nur ein Freibetrag angenommen anstatt 3 oder 4 wie sonst

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          #5
          Hm wirklich seltsam. Wer hat denn davor die Steuer für dich/euch gemacht? Ist es dir möglich dort nachzufragen?

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            #6
            Die anderen Jahre ging es ja auch! komisch ist das schon

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              #7
              Nein leider nicht. War ein Steuerberater. Vermute fast er hat die Kinder leiblich angegeben.
              ​​​​​​

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                #8
                Zitat von nicjan10 Beitrag anzeigen
                Nein leider nicht. War ein Steuerberater. Vermute fast er hat die Kinder leiblich angegeben.
                ​​​​​​
                Hm ok schade. Weiß leider auch nicht wie du weiter vorgehen kannst

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                  #9
                  Zitat von nicjan10 Beitrag anzeigen
                  Nein hab dazu keine Angaben gemacht weil er auch nix gezahlt hat. Wenn man alle notwendigen Angaben gemacht hat online Elster dann kann man es doch sofort Prüfen lassen, und da sind nur ein Freibetrag angenommen anstatt 3 oder 4 wie sonst
                  Es wurde bereits gefragt, wo nur ein Freibetrag auftaucht, bei der Einkommensteuer oder beim Soli, Stichwort Günstigerprüfung.
                  Dann wurde auch schon gefragt, ob die notwendigen Angaben in der Anlage Kind gemacht wurden, dass der andere Elternteil keinen Unterhalt leistet.
                  Beide Fragen sollten beantwortet werden.

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                    #10
                    Der schnellrecher ist doch nicht bindend oder? Und wenn man den Übertrag beantragt ist das doch da sicher nicht mit in der Rechnung? Also könnte es normal sein daß es nicht aufgeführt ist?

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                      #11
                      und haben beide 3 Kinderfreibeträge auf dem elektronischen Lohnsteuerausdruck stehen, da mir vor Jahren die Freibeträge übertragen wurden.
                      Wenn dir als Stiefvater die Kinderfreibeträge übertragen wurden, musst du das auch so erklären!
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Zitat von nicjan10 Beitrag anzeigen
                        Der schnellrecher ist doch nicht bindend oder? Und wenn man den Übertrag beantragt ist das doch da sicher nicht mit in der Rechnung? Also könnte es normal sein daß es nicht aufgeführt ist?
                        Die Berechnung ist nicht verbindlich, aber im Allgemeinen korrekt. Sprich, wenn sie die Realität nicht abbildet, sollte man sich fragen, ob man die Realität bei der Eingabe korrekt erfasst hat.
                        Deswegen wurden dir diverse Fragen gestellt, die du mit Gegenfragen beantwortest, die dich nicht wirklich weiter bringen.

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                          #13
                          Hallo,

                          wieso 3 Kinderfreibeträge bei 4 Kindern auf der Lohnsteuerbescheinigung (lt TE)?

                          Gruß FIGUL
                          Gruß FIGUL

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                            #14
                            Zitat von nicjan10 Beitrag anzeigen
                            Nein hab dazu keine Angaben gemacht weil er auch nix gezahlt hat.
                            Wenn ihr keine Angaben dazu macht, dass ihr die vollen KFBs wollt, da der Kindsvater keinen Unterhalt zahlt, dann bekommt ihr auch keine vollen KFBs.

                            Mit freundlichen Grüßen

                            Beamtenschweiß
                            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                              #15
                              Habe es hinbekommen! Es war der Haken in übertragen des des Kinderfreibetrag laut Anlage k. Den nicht gesetzt da ich die auch nicht habe. Habe aber die Kinderfreibeträge in Zeile 40 und 42 beantragt sowie Zeile 45 Übertragung Stiefelfernteil angekreuzt.

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