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Pauschalbeträge EST & UST

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    Pauschalbeträge EST & UST

    Hallo zusammen, hab tolle Antworten zu Beträgen gelesen. Sehr bereichert und voll auf den Punkt.
    Ich habe eine (vielleicht) unspektakuläre Frage, leider finde ich keine Antwort drauf.

    Es gibt ja die Möglichkeit
    • Pauschalbeträge für Arbeitsplatzmittel (120 Euro/Jahr),
    • Telefonkosten (20 Euro/Monat)
    • Übernachtungspauschalen (20 Eur/Nacht) anzugeben.

    Ich werde diese in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten angeben. Kann ich das aber auch in der Umsatzsteuervoranmeldung auf Seite 8 Ziffer 66 ebenfalls eintragen? Bin mir da recht unsicher, weil es ja ein Pauschalbetrag ist und ich keine Rechnung mit UST erhalten hab.


    Ich bin selbständig und muss die Einkommens sowie Umsatzsteuerrechnung abgeben.

    Viele Grüsse
    Kevin

    #2
    Lese ich da die Frage heraus, ob man auf Pauschalbeträge für Werbungskosten eine Umsatzsteuer berechnen und diese als Vorsteuer anrechnen darf?
    Abgesehen davon dass es sich bei den genannten Zahlen nicht um Pauschalen sondern maximal um Nichtaufgriffsgrenzen handeln dürfte, so sie nicht ein Fantasieprodukt von Steuertipseiten sind.

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      #3
      Ja, meine Frage hast du richtig verstanden. Danke dir. Aber leider verstehe deine Antwort nicht so ganz. Das sind festgelegte Pauschalbeträge für 2020, die absetzbar sind. Das sind keine Fantasieprodukte, ich möchte aber die Pauschalbetrag in Anspruch nehmen, statt die Quittungen zu sammeln.

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        #4
        Wenn überhaupt, dann wären es Pauschbeträge bei der Einkommensteuer, bei der Umsatzsteuer gibt es die nicht.

        Es gibt keinen Pauschalbetrag für Arbeitsplatzmittel, insbesondere nicht 120 €, auch wenn das Finanzamt ggf. interne Nichtaufgriffsgrenzen hat.
        Bei den Telefonkosten -sofern überhaupt beruflich veranlasst ! - sind es 20 % der Rechnung, begrenzt auf höchstens 20 € pro Monat. Damit Du auf die vollen 12x 20 € = 240 € kommst, brauchst Du also Telefonkosten im Jahr von mindestens 1.200 € !
        Übernachtungspauschalen für die Einkommensteuererklärung sind mir unbekannt. Es gibt zwar Tabellen, die gelten aber ausschließlich für den steuerfreien Arbeitgeberersatz und da habe ich auch keine 20 € gefunden.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          Die Antwort auf deine Frage lautet natürlich Nein. Wenn du Vorsteuer anrechnen willst, musst du Belege sammeln.

          Und nein, es gibt keine Arbeitsmittel- oder Telefonpauschale bei Werbungskosten.
          Und die Pauschale von 20€ je Übernachtung darf ein AG seinem AN ohne Belege steuerfrei zahlen, dies dann aber nicht als Betriebsausgabe absetzen.

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            #6
            Danke Picard777,
            das hilft mir schon weiter. Beider UST gebe ich also keine Pauschalbeträge an. Habs mir auch schon gedacht weil ich ja keine Rechnung hab.
            Dann gebe ich das in der Einkommenssteuererklärung an.

            Okay, ich sehe halt bei mehreren Webseiten, dass man Reisekosten abrechnen kann. ich bin im Ausland und muss wegen meinem Unternehmen 2-3 Mal im Jahr nach Deutschland.
            Ich telefoniere von meinem Auslandshandy in Deutschland, was mich 50 Cent pro Minute kostet. Daher dachte ich, dass es Pauschaltelefonkosten anrechnen kann. Es macht keinen Sinn jetzt rechnungen für Telefonkosten herauszusuchen. das wäre mir zu aufwendig. Deswegen der "sinnvolle" Anspruch VON Pauschalbeträgen.


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              #7
              Kein Finanzamt dürfte etwas gegen sinnvolle Schätzungen glaubhaft gemachter Kosten haben. Aber das hat immer noch nicht mit Pauschalen i.S.d. Steuerrechts zu tun. Gäbe es eine Telefonpauschale, könnte jeder diese absetzen, egal, ob er überhaupt beruflich telefoniert hat oder nicht.

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                #8
                also wenn du ein Unternehmer bist und zwischen 2 Ländern reist, dann ist es wohl bestimmt keine Frage, ob du wegen lächerlichen 20 Euro schwindelst. Das ist hier auch überhaupt nicht das Thema. Es ging schlicht darum, wo das eingetragen sein sollte. Alles andere sind nur Spekulationen und muss an dieser Stelle nicht diskutiert oder entscheiden werden. Ich rufe lieber mal beim Amt an, da bekomme ich Fakten. Danke.

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                  #9
                  Zitat von Kevinb1979 Beitrag anzeigen
                  Ich rufe lieber mal beim Amt an, da bekomme ich Fakten. Danke.
                  Wenn Dich die Antworten stören, warum hast Du dann nicht gleich beim Finanzamt angerufen, wenn das hier ein Elsterforum ist und Deine Fragen damit nichts zu tun haben ?
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    Kevinb1979

                    Du hast doch in Posting Nr. 4 Fakten bekommen. Die von dir genannten Pauschalen gibt es nicht.

                    Hinweis zur Übernachtungspauschale:
                    Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten sind ausschließlich in den Fällen der Arbeitgebererstattung anwendbar (R 9.7 Abs. 3 LStR und Rz. 123 des BMF-Schreibens vom 24. Oktober 2014, BStBl I 2014, 1412). Für den Werbungskostenabzug sind nur die tatsächlichen Übernachtungskosten maßgebend (R 9.7 Abs. 2 LStR und Rz. 112 des BMF-Schreibens vom 24. Oktober 2014, BStBl I 2014, 1412); dies gilt entsprechend für den Betriebsausgabenabzug (R 4.12 Abs. 2 und 3 EStR).
                    Mit freundlichen Grüßen

                    Beamtenschweiß
                    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                    Kommentar


                      #11
                      Picard777 du bist mir zu negativ und deine Kommentare sind nicht hilfreich. Ich begebe mich jetzt sicherlich nicht in solch eine Kindergarten-Diskussion ein. Kein Kommentar. Danke euch. bye

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                        #12
                        Hallo,

                        Kevinb1979 Zitat:
                        dann ist es wohl bestimmt keine Frage, ob du wegen lächerlichen 20 Euro schwindelst.
                        Da geb ich dir recht wegen 20 lächerlichen Euro.
                        Aber du widersprichst dich doch selbst, weil du hier eine Riesennummer abziehst wegen lächerlichen 20.-
                        Geh doch zum Steuerberater

                        Gruß FIGUL
                        Gruß FIGUL

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                          #13
                          Zitat von Kevinb1979 Beitrag anzeigen
                          [USER="31134"].. Ich begebe mich jetzt sicherlich nicht in solch eine Kindergarten-Diskussion ein....
                          Hallo,
                          wo ist hier eine Kindergarten-Diskussion ? Du hast nach Pauschalen gefragt, die es so nicht gibt. Das wurde als klarer Fakt doch bezeichnet.
                          Nur weil dir die Antworten nicht gefallen, werden doch die Aussagen der Antwortenden nicht falsch oder negativ.

                          Tschüß

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