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Anlage V 3 Ermittlung der Einkünfte

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    Anlage V 3 Ermittlung der Einkünfte

    Ich bin Teil einer Grundstücksgemeinschaft (Haus 160 qm) und vermiete ein Zimmer (12 qm). Meine Mieteinkünfte betrugen 2019 1260 Euro. Dies konnte ich auch bei 2 "Einnahmen" eingeben. Bei 3 "Ermittlung der Einkünfte" erscheint nun in Zeile 21 der Betrag 1340 und in Zeile 24 steht 944..
    Ich wäre sehr dankbar für einen Tipp (die Damen und Herren von der Hotline wussten nämlich nicht weiter).
    Füge auch im Anhang einen Screenshot ein.

    Viele Grüße und Dank für eine Antwort! -
    Marie

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    #2
    Dein Screenshot ist nicht aus ElsterFormular, sondern aus Mein Elster. Ich denke es sollte auch im ElsterForum - wie in anderen Foren im Netz - Standard sein, bevor man postet, dass man sich erstmal anguckt für was die einzelnen Unterforen gedacht sind.

    Ich werde die Frage jedenfalls verschieben.

    Zitat von Marie W. Beitrag anzeigen
    in Zeile 24 steht 944
    Nein, lt. Deinem Screenshot sind es 1.340.

    Warum sind bei Dir die Einkünfte höher als die Einnahmen? Hast Du negative Werbungskosten?

    Hast Du vielleicht die Zahlen aus der Vermietung des Zimmers und die aus der Grundstücksgemeinschaft miteinander vermengt?

    Handelt es sich hier um Deine eigene Steuererklärung, oder um die der Grundstücksgemeinschaft?

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      #3
      Danke für deinen Hinweis zur Einordnung, L.E. Fant! Das liegt halt daran, dass ich ein Greenhorn bin...-)
      Inzwischen konnte ich die richtige Einnahmen-Summe eingeben und bin jetzt mit V (hoffentlich) durch. Zum erfolgreichen Absenden fehlt allerdings noch die Anlage FE. Dort werden jetzt zwei Fehlerquellen angegeben: 1. der Schlüssel zur Aufteilung der Einnahmen (ich bin als 01 aufgeführt, bekomme alle Mieteinnahmen, mein Partner als 02 bekommt keine). 2. die Summe der Einkünfte (die in V nach Abzug der Werbungskosten mit 879 €) berechnet wurde. ich schicke mal drei Screenshots mit in der Hoffnung, dass du mir weiterhelfen kannst. lieben Gruß von Marie W.
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        #4
        In der FE 1 hast du unter 4 - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angegeben, dass 879,00 € nach Schlüssel verteilt werden sollen, was dem.

        Beteiligungsschlüssel der Anlage FB entspricht Wenn du den Überschuss aber allein erhältst, ist das ja falsch!

        Wenn alles abweichend vom allgemeinen Schlüssel verteilt werden soll, muss der Betrag in die Zeile 5 und dann

        unter 5 - Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen erneut betragsmäßig aufgeteilt werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke schon mal für deinen Hinweis, Charlie24! Ich habe den Betrag nun unter 4 - Einkünfte in Zeile 5 ergänzt. Aber wie kann ich unter 5 -Aufteilung das Ganze betragsmäßig aufteilen? Das sieht aus wie bei meinem zweiten Screenshot und dort sehe ich keine Möglichkeit dafür. viele Grüße von Marie W

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            #6
            Aber wie kann ich unter 5 -Aufteilung das Ganze betragsmäßig aufteilen?
            Nachdem du du die Nummern der Beteiligten unter 5 - Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen erfasst hast, stehen dir doch dann darunter

            wieder unter 5 - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung die entsprechenden Eintragungsmöglichkeiten zur Verfügung. Siehe Screenshots:

            FE1_Aufteilung_1.JPGFE1_Aufteilung_2.JPG

            Da musst du deinen Anteil eben bei dir eintragen und bei dem anderen Beteiligten dann folgerichtig 0,00, falls es für diese Aufteilung vernünftige Gründe gibt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Herzlichen Dank, Charlie! Ich konnte das Ganze nun wirklich losschicken,- der Tag ist gerettet!
              viele Grüße von Marie W.

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