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Lohnsteuerklasse 6 und 1 vollständige Erstattung durch Steuererklärung

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    Lohnsteuerklasse 6 und 1 vollständige Erstattung durch Steuererklärung

    Hallo,

    ich habe eine Frage und zwar habe ich einen Job bei Arbeitgeber 1 den ich zum 31.10. beenden werde, ab dem 1.11. arbeite ich bei Arbeitgeber 2.
    Normalerweise würde ich beim Arbeitgeber 2 weiter mit der Lohnsteuerklasse 1 arbeiten.
    Da im November aber Arbeitgeber noch ein restliches Gehalt bezahlen wird, habe ich im November ja zwei Einkommen und der Betrag von Arbeitgeber 1 (oder zwei), würde nicht in die Lohnsteuerklasse 1 mehr fallen, sondern Lohnsteuerklasse 6.
    Die ist ja (bekannterweise) mit noch höheren Abzügen belegt.
    Die Frage ist jetzt, bekomme ich durch die Steuererklärung alles wieder oder ist das gar nicht möglich?
    Besten Dank.


    #2
    Die Frage ist jetzt, bekomme ich durch die Steuererklärung alles wieder oder ist das gar nicht möglich?
    Bei der Einkommensteuererklärung erfolgt insoweit ein Ausgleich, als die Einkommensteuer für die Gesamteinkünfte des Jahres ermittelt wird.

    Ob es unterm Strich zu einer Erstattung kommt oder nicht, hängt deshalb allein von deinem zu versteuernden Einkommen im Jahr 2020 und der

    darauf zu zahlenden Einkommensteuer im Verhältnis zu der 2020 insgesamt eingehaltenen Lohnsteuer ab. Es ist auch eine Nachzahlung denkbar.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Okay, das ist generell klar.

      Aber es ist relativ egal, wann in dem Jahr mir der Betrag bezahlt wird. Sprich wenn Arbeitgeber 1 mir noch im Oktober alles bezahlen würde oder eben im November. Nach der Steuererklärung habe ich ja den selben Betrag an Steuern bezahlt, richtig?

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        #4
        Sprich wenn Arbeitgeber 1 mir noch im Oktober alles bezahlen würde oder eben im November.
        Für die Lohnsteuer ist es nicht egal, weil bei Zahlung im Oktober ja noch die Steuerklasse 1 gelten würde, also weniger Lohnsteuer einbehalten würde!

        Für die Einkommensteuer ist der Zahlungszeitpunkt innerhalb eines Jahres bedeutungslos, das ist eine Jahressteuer, für die die Lohnsteuerklasse keine Rolle spielt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ja, aber das ist ja in der Summe identisch am Ende.
          In Summe habe ich im Jahr 2020 immer Betrag X an Steuern bezahlt.
          Bei Fall A, gehe ich zunächst in Vorleistung (weil einmal Lohnsteuerklasse 6) und hole es mir durch die Steuerklärung wieder. Bei Fall B, muss ich nicht in Vorleistung gehen.

          Aber wie auch immer, in Summe zahl ich den gleichen Betrag an Lohnsteuer in 2020.

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            #6
            Aber wie auch immer, in Summe zahl ich den gleichen Betrag an Lohnsteuer in 2020.
            Richtig muss es heißen: In Summe zahle ich letztendlich immer den gleichen Betrag an Einkommensteuer für 2020.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Dass der gleichzeitigeBezug von Arbeitslohn das Ganze zu einer Pflichtveranlagung macht (= Abgabetermin 02.08.2021), weil es in diesen Fällen zu Nachzahlungen kommen könnte, aber nicht muss, sei nur ergänzt erwähnt, ändert aber nichts an den schon getroffenen Aussagen meiner Vorredner.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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