Umsatzsteuer Voranmeldung: Leistung an schweizerische Unternehmen...??

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • burovik
    Neuer Benutzer
    • 10.10.2020
    • 3

    #1

    Umsatzsteuer Voranmeldung: Leistung an schweizerische Unternehmen...??

    Hallo an alle..
    Meine Frage: in welcher Zeile gebe ich Umsätze aus Leistungen an schweizerische Unternehmen bei Umsatzsteuer Voranmeldung?

    folgender Fall:
    KFZ Werkstatt in Deutschland repariert Auto aus der Schweiz, das auf eine Firma zugelassen ist.
    Also Leistungsort: Deutschland
    Rechnungsempfänger Firma in der Schweiz

    Danke und Gruß
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Z. Zt. sind die steuerpflichtigen Umsätze in Zeile 28 einzutragen.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45930

      #3
      Hier kannst du nachlesen, welcher Ort in solchen Fällen als Leistungsort im Sinne des Umsatzsteuerrechts gilt:

      Die zunehmende Internationalisierung des Wirtschaftsverkehrs bringt es mit sich, dass immer häufiger Dienstleistungen nicht nur im Inland, sondern grenzüberschreitend erbracht werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • mhanft
        Erfahrener Benutzer
        • 07.01.2006
        • 1695

        #4
        Zitat von burovik Beitrag anzeigen
        Also Leistungsort: Deutschland
        Da wäre ich mir nicht so sicher. Denn der Ort der Leistung ist nicht immer da, wo die Leistung ausgeführt wird, sondern da, wo in § 3 a UStG steht, dass der Ort der Leistung ist.

        Stamdardmäßig ist der Sitz des Leistungsempfängers der Ort der Leistung, wenn nicht in Abs. 3 eine Ausnahme erwähnt wird.. Für Autoreparaturen hab' ich auf die Schnelle keine derarrige Ausnahme gefunden, aber ihr könnt ja nochmal gucken...

        Ach ja, falls der Ort der Leistung tatsächlich die Schweiz ist, wäre die Leistung in Deutschland nicht steuerbar und käme in Kz 45 in die USt-VAM.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45930

          #5
          Ach ja, falls der Ort der Leistung tatsächlich die Schweiz ist, wäre die Leistung in Deutschland nicht steuerbar und käme in Kz 45 in die USt-VAM.
          Auch das steht unter 1.2.2. in dem von mir verlinkten Beitrag. Ich habe extra eine grenznahe IHK ausgewählt, weil dort die Schweiz mehrfach erwähnt wird.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          Lädt...