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EÜR als Einzelunternehmer

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    EÜR als Einzelunternehmer

    Hallo in die Runde!

    Seit kurzem bin ich Einzelunternehmerin und möchte gerne meinen ersten Jahresabschluss inkl. EÜR für 2019 über ELSTER online selber erledigen.
    Ich bin im Bereich Eventmanagement tätig, habe also keine "klassischen" Lieferanten für Rohstoffe und stelle meine Rechnungen nur an Firmen, keine Privatpersonen.

    Dazu habe ich ein drei konkrete Fragen im Bereich "Gewinnermittlung", was denn bei den Feldern einzutragen ist:
    • 3 - Betriebseinnahmen / (Zeile 17, Feld 141): vom Finanzamt erstattete und ggf. verrechnete USt
    • 4 - Betriebsausgaben / (Zeile 63, Feld 185): gezahlte Vorsteuerbeträge
    • 4 - Betriebsausgaben / (Zeile 64, Feld 186): an das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete USt

    Vielen Dank für eure Hilfe! Bin schon gespannt auf die Antworten! :-)

    #2
    Hallo,

    die Beschriftungen der Felder sind eindeutig.
    Was soll man da noch dazu sagen
    Umsatzsteuer, Vorsteuer sind dir geläufig?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      • 3 - Betriebseinnahmen / (Zeile 17, Feld 141): vom Finanzamt erstattete und ggf. verrechnete USt
      In Zeile 17 ist nur dann etwas einzutragen, wenn der Saldo bei der Umsatzsteuer für dich positiv ist, sog. Vorsteuerüberhang, ansonsten erfolgt
      der Eintrag hier:
      • 4 - Betriebsausgaben / (Zeile 64, Feld 186): an das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete USt
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        In Zeile 17 ist nur dann etwas einzutragen, wenn der Saldo bei der Umsatzsteuer für dich positiv ist, sog. Vorsteuerüberhang, ansonsten erfolgt
        der Eintrag hier:
        Hallo,

        genau, so steht es dort

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          Danke Charlie 24 für die Erklärung.

          Im Jahr 2019 hatte ich in zwei Monaten mehr Ausgaben als Einnahmen, also diesen Vorsteuerüberhang. Kann ich diese zusammen rechnen und gemeinsam eintragen, oder muss ich hierfür zwei Einträge machen?

          Dasselbe gilt für die Ausgaben in Zeile 64 - kann ich hier die 10 Monate zusammen rechnen oder muss ich getrennte Einträge machen?

          Danke für die Hilfe!

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            #6
            Im Jahr 2019 hatte ich in zwei Monaten mehr Ausgaben als Einnahmen, also diesen Vorsteuerüberhang. Kann ich diese zusammen rechnen und gemeinsam eintragen, oder muss ich hierfür zwei Einträge machen?
            Maßgeblich ist der Saldo des gesamten Jahres ! In einer EÜR sind immer die Jahreswerte zu erklären. Du kannst zwar auf Einzelpositionen aufteilen, verlangt

            wird das aber nicht. Ich empfehle die Aufteilung auch nicht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Einzel_Unternehmer_In Beitrag anzeigen
              Im Jahr 2019 hatte ich in zwei Monaten mehr Ausgaben als Einnahmen, also diesen Vorsteuerüberhang. Kann ich diese zusammen rechnen und gemeinsam eintragen, oder muss ich hierfür zwei Einträge machen?
              Das bedingt sich doch nicht zwangsläufig. Wenn Du wegen Personalkosten mehr Ausgaben als Einnahmen hast, dann hat doch das mit der Umsatzsteuer nichts zu tun.

              Weist Du überhaupt Umsatzsteuer aus?

              Zitat von Einzel_Unternehmer_In Beitrag anzeigen
              Dasselbe gilt für die Ausgaben in Zeile 64 - kann ich hier die 10 Monate zusammen rechnen oder muss ich getrennte Einträge machen?
              Die EÜR geht normalerweise von Januar bis Dezember. Ob Du Zahlungen und Erstattungen getrennt einträgst, darüber gab's hier schon Meinungen. Am Ende ist das Ergebnis jedenfalls das Selbe.

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                #8
                Lieber Charlie 24, vielen herzlichen Dank für deine verständlichen und geduldigen Antworten!
                Du hast mir sehr geholfen!

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