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Entfernungspauschale in der Berechnung doppelt aufgeführt

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    Entfernungspauschale in der Berechnung doppelt aufgeführt

    Hallo, wir sind Ende Juni 2019 umgezogen. Damit habe ich zwei unterschiedliche Entfernungen zum selben Arbeitsort. Damit ich das entsprechend angeben kann, habe ich zwei Einträge erstellt: 01.01.-30.06. mit 35km und für den 01.07.-31.12. mit 58km (jeweils einfache Entfernung).

    Zum Abschluss de Steuererklärung habe ich meine Eingaben prüfen lassen und wollte mir die Berechnung vorab einmal ansehen. Dabei ist mir aufgefallen, dass dort ein ungewöhnlich hoher Erstattungsbetrag aufgeführt ist. Beim genaueren Hinsehen, habe ich bemerkt, dass die Entfernungspauschale jeweils doppelt gerechnet wurde. Damit hätte ich in 2019 über 500 Tage gearbeitet.

    Wer kann mir sagen, ob oder wo ich eventuell eine falsche Eintragung gemacht habe? (siehe angehängte Bilder)
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    #2
    Hallo,

    das ist alles korrekt eingetragen.

    Ich würde zum Prüfen einmal eine der Kilometerangaben ändern und schauen, ob sie sich dann auch in beiden Zeilen der Berechnung ändert. Falls ja dürfte eine Softwarefehler vorliegen, den ich an die Hotline melden würde.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      Ich glaube, Sie haben alles richtig gemacht. Ein Übertragungsfehler oder Software-Fehler. Auf jeden Fall sich beim Finanzamt melden. Ich würde es schriftlich machen...mit genau diesen Bildern...

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        #4
        Ein Übertragungsfehler oder Software-Fehler. Auf jeden Fall sich beim Finanzamt melden
        Das ist bei einem Softwarefehler überflüssig, da wäre die Hotline der richtige Ansprechpartner.

        Ich glaube allerdings nicht an einen Fehler in der Anwendung, bei mir tritt nämlich kein Fehler auf. Weder in der Berechnung noch in der Erklärung.

        Wurden die Werte eventuell unter Sammelpunkt nochmals erfasst?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank für die Antworten.

          Ich hatte gestern schon Kontakt zur Hotline, dort wurde die Meldung aufgenommen. Habe die Erklärung jetzt so abgeschickt und meine Sachbearbeiterin informiert. Da über 500 Arbeitstage pro Jahr ohnehin als "unglaubwürdig" angesehen werden, wird das (falls es nicht nur ein Anzeigefehler bei mir ist) ohnehin entsprechend abgeändert. :-)

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            #6
            Hallo knetmaennchen2,

            hast du mal deine Eingaben überprüft (siehe Beitrag Nr. 4 von Charlie24 ), die dir angezeigte Steuerberechnung erfolgte aufgrund deiner ausgefüllten Anlagen.

            Tschüß

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              #7
              Hallo,

              hast du denn mal probiert wozu ich geraten hatte (eine Kilometerangabe ändern)?
              Damit wäre nämlich eine doppelte Erfassung - wie in #4 von Charlie24 vermutet - aufgefallen.

              Da über 500 Arbeitstage pro Jahr ohnehin als "unglaubwürdig" angesehen werden, wird das ... ohnehin entsprechend abgeändert.
              Das kann dann aber auch die komplette Streichung sein, der Sachbearbeiter wird das kaum korrigieren (können - er weiß ja nicht was richtig ist). Aber gut, wenn du die Sachbearbeiterin informiert hast klappt es vielleicht; du solltest später den Bescheid aber natürlich insbesondere bezüglich der Entfernungspauschale prüfen, versteht sich aber wohl von selbst.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                Hallo!
                ich melde mich wieder, weil ich mit euch was teilen möchte. Die meisten Mitglieder hier sind schon super erfahren, aber ich habe diesen Artikel gefunden, der einige interessante grundlegende Erklärungen und Tipps zur Buchhaltung liefert. Vielleicht kann es sich als hilfreich erweisen. https://www.digital-minds.agency/buchhaltung/

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                  #9
                  Vielleicht kann es sich als hilfreich erweisen.
                  Solche Artikel sind für angehende Selbstständige sicher hilfreich, die Frage ist nur, ob das hier in einem Thema zur Entfernungspauschale jemand findet oder liest.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Generell ist hier das Forum kein Buchführungsforum,
                    Kenntnisse in Bezug auf die Buchführung sind bei etlichen Personen durchaus vorhanden.

                    In der Regel erstellt bei Vorliegen einer Buchführungspflicht der Steuerberater die Steuererklärung,
                    von daher ist hier auch der Bedarf nicht so hoch.

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