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Dienstleistung f. Schweiz zum Reverse-Charge-Verfahren – wo in Umsatzsteuererklärung?

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    Dienstleistung f. Schweiz zum Reverse-Charge-Verfahren – wo in Umsatzsteuererklärung?

    Hallo,

    Ich bin freiberufliche Grafikdesignerin und habe eine Dienstleistung für einen Schweizer Unternehmer erbracht. Der Ort der Leistungserbringung ist mein Büro in Deutschland, das Unternehmen meines Kunden ist in der Schweiz ansässig. Es gilt das Reverse-Charge Verfahren für diesen Umsatz. Wo ich diesen Umsatz in der Umsatzsteuer-Voranmeldung und in der EÜR eintragen muss, habe ich herausfinden können. Aber folgendes versuche ich bereits seit 3h herauszufinden:

    Wo trage ich diesen Umsatz in der Umsatzsteuererklärung ein?

    Kann mir da jemand weiterhelfen?
    Danke euch!

    #2
    Welche Software verwendest Du denn? Denn mit Allgemein und Projekt hat ja Deine Frage nicht zu tun!

    Bei Mein Elster ist Seite 5 der Umsatzsteuererklärung z. B. überschrieben mit Steuerfreie Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben.

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      #3
      Hallo, Ich möchte den Umsatz manuell in meinem Elster-Portal eintragen. Ich frage mich, in welche Zeile/Feld ich diesen auf Seite 5 in der Umsatzsteuererklärung eintrage, da Schweiz ja eine Art "Sonderfall" ist. Kennt sich jemand damit aus?

      Wohin in diesem Forum gehört meine Frage denn? Kann sie gerne dorthin schieben, bin neu hier und mir kam der Ort passend vor.

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        #4
        Zitat von Kerschi Beitrag anzeigen
        Wohin in diesem Forum gehört meine Frage denn? Kann sie gerne dorthin schieben, bin neu hier und mir kam der Ort passend vor.
        Was hältst Du von "Mein Elster" ? Ich verschiebe mal.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Ich hab grad kein "Mein Elster" zur Hand, aber in der Papier-Umsatzsteuererklärung müssten solche Umsätze in das Feld Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland) (im Abschnitt Eränzende Angaben zu Umsätzen):

          elster32.png

          Vielleicht gibts diese Feldbezeichnung (und/oider Kz 205) ja auch im Portal...

          Kommentar


            #6
            Hallo,
            in Mein Elster Seite 10 sind die Zeilen und Kennziffern identisch -> siehe Bild
            USt_Erklärung.png

            Tschüß

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              #7
              Hallo,

              nur nochmals zur Klarstellung:
              Zitat TEin:
              Der Ort der Leistungserbringung ist mein Büro in Deutschland, das Unternehmen meines Kunden ist in der Schweiz ansässig.

              Zitat: mhanft:
              (Leistungsort nicht im Inland)

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                Der Ort der Leistungserbringung ist nicht da, wo gearbeitet wird, sondern da, wo er gemäß § 3 a UStG definiert ist. Und da steht in Abs. 2:
                Eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird, wird [...] an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt.
                Also wenn der Leistungsempfänger seinen Sitz in der Schweiz hat, ist der Ort der Leistung per gesetzlicher Definition die Schweiz (und deswegen fällt dort auch per Reverse Charge die Umsatzsteuer an, die der Leistungsempfänger selbst abführen muss).

                Ob die tatsächliche Arbeit in Niederkaltenkirchen oder auf den Malediven durchgeführt wird, spielt dabei keine Rolle.

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                  #9
                  Der Ort der Leistungserbringung ist mein Büro in Deutschland,
                  Ja und? Wo bei B2B-Geschäften der Ort der Leistungserbringung liegt, ist im UStG geregelt.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo,

                    ich wollte nur darauf hinweisen, dass die TEin falsch liegt

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      Hallo, Vielen Dank an holzgoe, mhanft und FIGUL für die Info, wo der Umsatz eingetragen werden sollte!
                      Habe dann wohl aufgrund meines Verständnisproblems (Leistungsort nicht im Inland) nicht das richtige Feld gefunden und recherchieren können. Aber faktisch gesehen sollte ich alles richtig gemacht haben, also auf der Netto-Betrag-Rechnung Reverse-Charge Verfahren vermerkt, keine ZM gemacht (weil Schweiz) und den Umsatz in USt-VA, EÜR und nun auch USt-Erklärung eingetragen.

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                        #12
                        Kerschi Hallo,
                        wir haben sehr ähnliche Situationen. Kannst Dir mir kurz sagen wie Du die Leistung eingetragen hast? Als Innergemeinsachftliche Leistung / Steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug Zeile 20/Feld 41? Da habe ich es eingetragen auf Anweisung meines Steuerberaters hin, aber jetzt soll ich eine Zusammenfassende Meldung machen, und das geht ja garnicht mit der Schweiz... DANKE! - Ergänzend: Umsatzsteuererklärung. Gestaltungsleistung für Unternehmen in der Schweiz von meinem Unternehmen mit Sitz in DE.
                        Zuletzt geändert von JJohansson; 14.10.2020, 15:11. Grund: Ergänzung

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                          #13
                          Zitat von JJohansson Beitrag anzeigen
                          Innergemeinsachftliche Leistung ... Feld 41?
                          Kennzahl 41 der Voranmeldung betrifft nicht sonstige Leistungen sondern nur Lieferungen. Und zwar innergemeinschaftliche, also keinesfalls in die Schweiz.

                          Hier im Thread geht es um die Umsatzsteuererklärung, nicht um die Umsatzsteuer-Voranmeldung. Die Kennzahl 41 gibt es in der Erklärung nicht. Nicht steuerbare Umsätze sind auf Seite 6 der Voranmeldung einzutragen.

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                            #14
                            Gestaltungsleistung für Unternehmen in der Schweiz ...
                            Also keine Lieferung, sondern eine sonstige Leistung und auch nicht im Gemeinschaftsgebiet erbracht. Voranmeldung: Kennzahl 45, Zeile 41
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Hallo JJohansson, In der USt-Voranmeldung habe ich es in Feld 45 eingetragen, genau wie Charlie24 sagt. Innergemeinschaftliche Leistung ist auf jeden Fall falsch, weil das glaube ich nur EU-Länder betrifft.
                              In der EÜR habe ich den Umsatz in Feld 15 eingetragen.

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