Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Benörigte Anlagen und Angaben zu Werbungskosten und Kindesunterhalt

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Benörigte Anlagen und Angaben zu Werbungskosten und Kindesunterhalt

    Ich erstelle erstmalig für 2019 meine Einkommensteuererklärung als Rentner. Ich beziehe gesetzliche Rente aber auch betriebliche. Gleichzeitig habe ich eine "Kleinunternehmen" Tätigkeit als Ingenieur angemeldet. Mein Zusatzjahreseinkommen betrug im Jahr 2019 ca. 8000,00 EUR.
    Frage 1: Als Kleinunternehmen muss ich die Anlage EÜR (selbständiges Formular) ausfüllen. Das habe ich gemacht und bereits abgeschickt. Muss ich auch zu dem Hauptvordruck noch eine ANLAGE S hinzufügen ?
    Frage 2: Im Formular EÜR werden so gut wie alle Werbungskosten ausgeführt. Muss man trotzdem diese unter ANLAGE N des Hauptvordruckes nochmal angeben ? Eine Anlage N muss ich sowieso ausfüllen, schon wegen der betrieblichen Rente.
    Frage 3: Ich finanziere noch meine Tochter, die 1994 geboren ist und sich immer noch in der Erstausbildung als Notfallassistentin befindet (bis August 2021). Finanzieren bedeutet: 800,00 monatlich, + Medikamente + Auto + Versicherungen. Kann ich das steuermindernd geltend machen ? Ich bin seit 2012 geschieden, und ich war immer der alleinige Unterhaltszahler. Wo setzt man diese Ausgaben an ? Als Unterhaltszahlung oder "Außergewöhnliche Belastung" ?
    Die Fragen sind wohl einfach, aber, wie ich sagte, in diese Thematiken bin ich erstmalig im Jahr 2019 reingekommen, quasi mit Beginn der Rente. Ich würde mich über kompetente und belastbare Antworten sehr freuen.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 16.10.2020, 12:56.

    #2
    1. Ja
    2. In die EÜR kommen die Betriebsausgaben aus der selbständigen Tätigkeit, in die Anlage N Werbungskosten aus nichtselbständiger Tätigkeit. Entweder oder.
    3. Soweit für 2019 noch der Kinderfreibetrag zustand, ist damit alles abgegolten. Danach Anlage Unterhalt.

    Kommentar


      #3
      Zu 1: Ja, in der Anlage S trägst du deinen Gewinn aus der EÜR ein.

      Zu 2: Deine Betriebsausgaben dürfen nur in der Anlage EÜR erklärt werden, nicht bei deiner Betriebsrente, die in die Anlage N einzutragen ist.

      Zu 3: Der Unterhalt für über 25-jährige Kinder, für die kein Kindergeldanspruch mehr besteht, ist in der Anlage Unterhalt zu erklären.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Guten Abend, ich muss leider wieder stören. Erstmal vielen Dank für die aufschlussreichen Beiträge, insbesondere von Charlie24. Klar, es macht Sinn, wenn man schon die EÜR ausfüllt und den Gewinn / Verlust in S (selbständig) überträgt, dann darf man nicht die Anlage N (Werbungskosten) bemühen. Ist sogar für mich plausibel .. Danke !!!!
        Noch zwei Fragen hätte ich, bevor nun mein MY ELSTER Entwurf zur offiziellen Eingabe wird.
        Wie ich erwähnte, ich lebe seit einer Scheidung alleine, mit meiner Tochter soweit, die ihre Erstausbildung noch nicht fertig hat (aber bald hoffentlich !!). Für meine Tochter habe ich Kindergeld bis April 2019 bekommen, die üblichen 194 EUR, ich bin ja die berühmte männliche Ausnahme "Alleinerziehend". Mein Sohn ist schon 2018 in die Schweiz, nach dem Studium, ausgewandert, hat inzwischen eine feste Stelle und verdient auch (endlich !!). Jetzt die Fragen:
        1) Beide sind volljährig, die Tochter bezog für vier Monate 2019 Kindergeld. Sie war 2019 ganz in der Ausbildung, also verdiente ca. 700,00 EUR Netto. Ich habe das ganze Jahr Monat für Monat 800,00 EUR zusätzlich überwiesen. Und sie wohnte bei mir.
        2) Der Sohn ist inzwischen in der Schweiz gemeldet, und verdient dort sein Geld. In D ist er als "Scheinselbständiger" ausgestiegen, da war er Student und hatte so bisschen Geld dazu verdient. Irgendwann will er nach D zurück. Ich habe deswegen übernommen, dass ich sein bestehendes "Konto" bei der Rentenversicherung Nord weiter bediene. Dafür habe ich in 2019 2400,00 EUR investiert, ganz legal, mit Rechnung, Beschluss von der Rentenversicherung etc.
        Meine Fragen sind jetzt schon durchsichtig:
        1) Wo in MY ELSTER kann ich die Unterhaltskosten (d.h. 12*800,00 EUR) für meine Tochter ansetzen ? und
        2) Wo in MY ELSTER die 12*200,00 EUR für die Rentenbeiträge meines Sohnes ?
        Jeder guter Vorschlag ist willkommen. Bitte bezieht Euch direkt auf die Aufstellung nach "My ELSTER". Ist es Anlage "Unterhalt" indem man beide Kinder separat definiert, oder Anlage VOR (insbesondere für den Sohn, denn ich zahle ja direkt in das deutsche Sozialsicherungssystem direkt ein). Vielen Dank für Eure Geduld und ich freu mich auf Eure Antworten . Dimitris

        Kommentar


          #5
          Falls die Tochter in der Ausbildung monatlich 700,00 € netto verdient hast, kannst du dir das Ausfüllen der Anlage Unterhalt vermutlich ersparen.

          Da wird steuerlich nichts oder nur sehr wenig übrig bleiben. Wenn die Tochter das ganze Jahr 2019 in Ausbildung war, dann müsste sie ja im April 2019

          25 Jahre alt geworden sein, sonst hätte der Kindergeldanspruch ja nicht im April enden können?

          Die Übernahme der Beiträge für die Rentenversicherung des Sohnes kannst du unter private Ausgaben abhaken.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          Lädt...
          X