Ich erstelle erstmalig für 2019 meine Einkommensteuererklärung als Rentner. Ich beziehe gesetzliche Rente aber auch betriebliche. Gleichzeitig habe ich eine "Kleinunternehmen" Tätigkeit als Ingenieur angemeldet. Mein Zusatzjahreseinkommen betrug im Jahr 2019 ca. 8000,00 EUR.
Frage 1: Als Kleinunternehmen muss ich die Anlage EÜR (selbständiges Formular) ausfüllen. Das habe ich gemacht und bereits abgeschickt. Muss ich auch zu dem Hauptvordruck noch eine ANLAGE S hinzufügen ?
Frage 2: Im Formular EÜR werden so gut wie alle Werbungskosten ausgeführt. Muss man trotzdem diese unter ANLAGE N des Hauptvordruckes nochmal angeben ? Eine Anlage N muss ich sowieso ausfüllen, schon wegen der betrieblichen Rente.
Frage 3: Ich finanziere noch meine Tochter, die 1994 geboren ist und sich immer noch in der Erstausbildung als Notfallassistentin befindet (bis August 2021). Finanzieren bedeutet: 800,00 monatlich, + Medikamente + Auto + Versicherungen. Kann ich das steuermindernd geltend machen ? Ich bin seit 2012 geschieden, und ich war immer der alleinige Unterhaltszahler. Wo setzt man diese Ausgaben an ? Als Unterhaltszahlung oder "Außergewöhnliche Belastung" ?
Die Fragen sind wohl einfach, aber, wie ich sagte, in diese Thematiken bin ich erstmalig im Jahr 2019 reingekommen, quasi mit Beginn der Rente. Ich würde mich über kompetente und belastbare Antworten sehr freuen.
Frage 1: Als Kleinunternehmen muss ich die Anlage EÜR (selbständiges Formular) ausfüllen. Das habe ich gemacht und bereits abgeschickt. Muss ich auch zu dem Hauptvordruck noch eine ANLAGE S hinzufügen ?
Frage 2: Im Formular EÜR werden so gut wie alle Werbungskosten ausgeführt. Muss man trotzdem diese unter ANLAGE N des Hauptvordruckes nochmal angeben ? Eine Anlage N muss ich sowieso ausfüllen, schon wegen der betrieblichen Rente.
Frage 3: Ich finanziere noch meine Tochter, die 1994 geboren ist und sich immer noch in der Erstausbildung als Notfallassistentin befindet (bis August 2021). Finanzieren bedeutet: 800,00 monatlich, + Medikamente + Auto + Versicherungen. Kann ich das steuermindernd geltend machen ? Ich bin seit 2012 geschieden, und ich war immer der alleinige Unterhaltszahler. Wo setzt man diese Ausgaben an ? Als Unterhaltszahlung oder "Außergewöhnliche Belastung" ?
Die Fragen sind wohl einfach, aber, wie ich sagte, in diese Thematiken bin ich erstmalig im Jahr 2019 reingekommen, quasi mit Beginn der Rente. Ich würde mich über kompetente und belastbare Antworten sehr freuen.
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