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Anlage EÜR - 7 - Entnahmen und Einlagen im Sinne des § 4 Absatz 4a EStG

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    Anlage EÜR - 7 - Entnahmen und Einlagen im Sinne des § 4 Absatz 4a EStG

    Hallo,

    da ich bin Student und arbeite seit 2019 als Nachhilfelehrer für ein Institut, daher habe ich letztes Jahr auch eine Gewerbeanmeldung gemacht und mache gerade zum ersten mal die Steuererklärung. Jetzt fülle ich die Anlage EÜR aus und bei Zeile 125 bis 126 muss irgendwelche Entnahmen und Einlagen angeben...Keine Ahnung was das ist.

    Bei Rechtsform des Betriebes habe ich: "sonstige selsbtständige Person" angegeben, aber auch wenn ich EInzelgewerbetreibende angebe, bleibt die Fehlermeldung dass ich dort etwas eintragen muss.

    Kann mir vll. jemand sagen wie ich das Problem löse?


    #2
    Die Zeilen geben sich zwar auch mit Nullwerten zufrieden, du darfst aber bei den Entnahmen auch deinen Gewinn eintragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ok, verstehe. Mit 0 habe ich es probiert. Aber man muss auch eine Bezeichnung angeben. Und da wusste ich halt nicht wie ich das bezeichnen soll. Also würde ich einfach bei Entnahmen und Einlagen 0 eingeben und als Bezeichnung "Keine" angeben. Das würde gehen?

      Kommentar


        #4
        Hallo,

        probier es doch einfach
        Was willst du bei -0- sonst schreiben

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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