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Steuerberechnung Günstigerprüfung Kinderfreibeträge/Kindergeld

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    Steuerberechnung Günstigerprüfung Kinderfreibeträge/Kindergeld

    Hallo Zusammen,

    ich habe folgende Frage zur Steuerberechnung in Elster.

    Ich habe die Steuererklärung 2019 für meine Eltern gemacht. Dort habe ich die Anlage Kind ausgefüllt. Meine Eltern hatten Anspruch auf Kindergeld/Kinderfreibetrag für mich bis einschließlich März 2019, da ich dann das 25 Lebensjahr erreicht habe. Die Angaben habe ich demnach auch in der Anlage Kind für den Zeitraum vom 01.01.-31.03.2019 gemacht.

    In der Steuerberechnung wurden die Freibeträge nicht angesetzt, deshalb dachte ich, dass das Kindergeld günstiger ist.

    Vor 5 Tagen haben wir den Steuerbescheid erhalten. Im Steuerbescheid wurde jetzt jedoch der Freibetrag anteilig berücksichtigt und das Kindergeld hinzugerechnet. Wahrscheinlich, weil der anteilige Kinderfreibetrag günstiger ist. Die Steuererstattung ist auch um einiges höher als vorher berechnet.

    Meine Frage: Wieso wurde die Günstigerprüfung nicht in der Steuerberechnung berücksichtigt? Muss ich noch zusätzlich irgendwo einen Haken setzen, dass die Günstigerprüfung in der Steuerberechnung durchgeführt wird? Oder habe ich falsche Eingaben in der Anlage Kind gemacht?

    LG

    #2
    Hallo Zusammen,

    ich habe folgende Frage zur Steuerberechnung in Elster.

    Ich habe die Steuererklärung 2019 für meine Eltern gemacht. Dort habe ich die Anlage Kind ausgefüllt. Meine Eltern hatten Anspruch auf Kindergeld/Kinderfreibetrag für mich bis einschließlich März 2019, da ich dann das 25 Lebensjahr erreicht habe. Die Angaben habe ich demnach auch in der Anlage Kind für den Zeitraum vom 01.01.-31.03.2019 gemacht.

    In der Steuerberechnung wurden die Freibeträge nicht angesetzt, deshalb dachte ich, dass das Kindergeld günstiger ist.

    Vor 5 Tagen haben wir den Steuerbescheid erhalten. Im Steuerbescheid wurde jetzt jedoch der Freibetrag anteilig berücksichtigt und das Kindergeld hinzugerechnet. Wahrscheinlich, weil der anteilige Kinderfreibetrag günstiger ist. Die Steuererstattung ist auch um einiges höher als vorher berechnet.

    Meine Frage: Wieso wurde die Günstigerprüfung nicht in der Steuerberechnung berücksichtigt? Muss ich noch zusätzlich irgendwo einen Haken setzen, dass die Günstigerprüfung in der Steuerberechnung durchgeführt wird? Oder habe ich falsche Eingaben in der Anlage Kind gemacht?

    LG

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      #3
      Im Forum könnt Ihr keine Steuerberechnung durchführen. Um welche Software geht es tatsächlich?

      Lies die Steuerberechnung (hinter dem Abrechnungsteil ganz oben) von oben nach unten und vergleiche ihn mit dem Bescheid. Wo taucht die erste Abweichung auf?

      Kommentar


        #4
        Bis zum Einkommen stimmt alles überein, danach weicht das zu versteuernde Einkommen ab. In meiner Berechnung wurde kein Kinderfreibetrag berücksichtigt. Im Steuerbescheid vom Finanzamt ist das zu versteuernde Einkommen genau um den anteiligen Kinderfreibetrag (7620,00€ x3/12) niedriger als in meiner Berechnung.

        Ich habe die Steuererklärung mit der kostenlosen Software vom Finanzamt gemacht (Elster Online).
        Danke für den Hinweis. Habe die Frage nochmal im Forum MeinElster gestellt
        Zuletzt geändert von Toni95; 20.10.2020, 22:51.

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          #5
          Die Frage erneut einzustellen, wäre nicht notwendig gewesen, wir können das Thema schon in das passende Unterforum verschieben

          Ich füge das jetzt mal zusammen
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Muss ich noch zusätzlich irgendwo einen Haken setzen,
            Nein ! Man muss für die Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag grundsätzlich keine speziellen Angaben in der Anlage Kind machen.

            Warum die Vorausberechnung vom Bescheid abweicht, kann ich deshalb auf Anhieb nicht sagen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Toni95 Beitrag anzeigen
              Bis zum Einkommen stimmt alles überein, danach weicht das zu versteuernde Einkommen ab
              Also, der Gesamtbetrag der Einkünfte ist wohl identisch. Und dann? Stimmen die Sonderausgaben überein?

              Zitat von Toni95 Beitrag anzeigen
              Ich habe die Steuererklärung mit der kostenlosen Software vom Finanzamt gemacht (Elster Online)
              Mein Elster ist eine Online-Anwendung. Die kostenlose Software heißt ElsterFormular.

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