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Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug und Werbungskosten

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    Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug und Werbungskosten

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem bei der Erstellung meiner Steuererklärung mit MeinElster und bitte um Hilfe:
    Ich bin Beamter im aktiven Dienst und übe eine genehmigte Nebentätigkeit aus, bei der relativ hohe Werbungskosten anfallen.
    Die eigentlichen Einnahmen aus dieser Nebentätigkeit muss ich ja in Zeile 21 eingeben, so weit, so gut.

    Wo und wie genau kann ich aber meine Werbungskosten für diese Nebentätigkeit eintragen?
    Trage ich diese einfach zusätzlich zu meinen "normalen" Werbungskosten in den Zeilen 31 bis 87 ein?
    Und ist es richtig, dass ich pauschale Werbungskosten in Höhe von 25% dieser Einnahmen (max. bis 612€) geltend machen kann?
    Falls ja, wo und wie trage diese Pauschale ein? Einfach als neuen Posten z.B. unter "Aufwendungen für Arbeitsmittel"?
    Und was hat es mit Zeile 95 im Abschnitt "Werbungskosten in Sonderfällen" auf sich? Muss ich dort die Summe meiner Werbungskosten für die Nebentätigkeit aus den Zeilen 31 bis 87 erneut eintragen oder kann ich das Feld leer lassen?
    Oder reicht es sogar aus, wenn ich die Werbungskosten für die Nebentätigkeit als Gesamtsumme nur in Zeile 95 eintrage?

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe und noch einen schönen Sonntag!




    #2
    Hallo,

    um welche Art von Nebentätigkeit handelt es sich
    Eine Nebentätigkeit als Arbeitnehmer?
    Auf Steuerkarte?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Nein, kein zweites Beschäftigungsverhältnis auf Steuerkarte.
      Ich bin nebenberuflich als freiberuflicher Autor tätig.

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        #4
        Nach deinen Angaben übst du die Nebentätigkeit in einem Anstellungsverhältnis aus. Das ist nämlich Voraussetzung für die Erfassung in der Anlage N.

        Ob du statt der tatsächlichen Werbungskosten eine Werbungskostenpauschale geltend machen darfst, hängt von der Art der Tätigkeit ab, mit der

        elektronischen Steuererklärung hat das nichts zu tun.

        Wo Werbungskosten einzutragen sind, steht in der Hilfe zu Zeile 21 der Anlage N. Die Zeile 95 ist eine Summenzeile, die m. E. der Kontrolle dient.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo,

          dann hast du keine Werbungskosten sondern Betriebsausgaben.
          Du musst eine EÜR ausfüllen.
          Der Gewinn kommt dann in die Anlage S
          25%-Regelung trifft auf dich zu
          Von welchen Zeilen in welcher Anlage/Formular sprichst du?
          Ich will jetzt nicht das komplette MeinElster durch suchen

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            Ich bin nebenberuflich als freiberuflicher Autor tätig.
            Dann musst du deinen Gewinn mittels einer EÜR ermitteln und das Ergebnis in der Anlage S ausweisen. Die erste Antwort hätte ich mir sparen können,

            wenn ich dein Beitrag #3 früher gesehen hätte.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Vielen Dank für eure schnellen Antworten und die Hilfe!

              Ich bin doch einigermaßen verwirrt, da ich mich vor Aufnahme der Nebentätigkeit erkundigt und die Information erhalten hatte, dass dies steuerlich kein großer Mehraufwand wäre und ich dies mit meiner "normalen" Steuererklärung mienes Hauptjobs miterledigen könne, ohne Betriebs- oder Gewerbeanmeldung und dem damit zusammenhängenden Aufwand.
              Nach einem ersten Blick in das Formular für die EÜR bin ich doch ziemlich irritiert über die Komplexität und den Arbeitsaufwand für diese EÜR.
              Eigentlich habe ich ja nur zwei Zahlen, die ich dem Finanzamt mitteilen muss: Mein Honorar und meine Werbungskosten für das Jahr 2019. Und ein Gewerbe habe ich bisher auch nicht angemeldet.
              So wie ich es jetzt sehe, muss ich mich doch in die steuerlichen Details einlesen oder besser doch einen Steurberater beauftragen.
              Könnt ihr mir sagen, ob es möglich ist, zuerst meine "normale" Steuerklärung für meinen Hauptjob über MeinElster einzureichen und dann später in 1-2 Wochen die EÜR für meine Nebentätigkeit über einen Steuerberater einzureichen?
              Zuletzt geändert von zeus.berlin; 25.10.2020, 14:44.

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                #8
                Ein Gewerbe ist das ja auch nicht, du bist freiberuflich tätig. Du hättest die Aufnahme deiner selbständigen Tätigkeit allerdings dem Finanzamt anzeigen müssen.

                Dafür gibt es einen eigenen Fragebogen, der auch in Mein ELSTER zur Verfügung steht.

                Die EÜR ist sehr schnell erstellt, wenn du dich mit der Betriebsausgabenpauschale (Zeile 23 der EÜR) zufrieden gibst.

                Die EÜR muss zeitnah zur Einkommensteuererklärung eingereicht werden, sonst kann der Steuerfall nicht bearbeitet werden.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  --. Und wenn die Anlage EÜR nicht gleichzeitig eingereicht wird, keinesfalls sollte die Anlage S in der Einkommensteuererklärung fehlen. Diese wäre ja dann unvollständig.

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                    #10
                    Und wenn die Anlage EÜR nicht gleichzeitig eingereicht wird, keinesfalls sollte die Anlage S in der Einkommensteuererklärung fehlen
                    Wirklich richtig ausfüllen kann man die Anlage S aber auch nur, wenn man gleichzeitig die EÜR erstellt.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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