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Kann man Verlust von Gehalt aufgrund Insolvenz steuerlich absetzen?

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    Kann man Verlust von Gehalt aufgrund Insolvenz steuerlich absetzen?

    Hallo,
    das Insolvenzverfahren der Firma, bei der ich bis 2014 gearbeitet habe, wird wohl demnächst abgeschlossen. Quote ca. 36 %.
    Das Geld (etwa 1/3 meiner Forderung), was ich aus dem Verfahren erhalte, muss ich versteuern, das habe ich schon herausgefunden.

    Aber was ist mit dem Geld (etwa 2/3 meiner Forderung,Gehalt), das für mich "verloren" ist?
    Kann ich das irgendwie absetzen?
    Ich weiß, dass geht bei Verlust aus Kapitalanlagen, also denke ich mir, das könnte in diesem Fall auch irgendwie gehen?
    Danke schon mal für die Antworten!
    bijou1

    #2
    Hallo,

    wie stellst dir das konkret vor?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Das man den "verlorenen" Teil irgendwo eintragen kann als Verlust. So wie bei Verlust aus Kapitalanlagen auch.
      Ich habe ja einen Bescheid, dass meine Forderung in Höhe von XX berechtigt ist.
      Und nach Beendigung des Verfahrens gibt es sicher Belege, die aussagen, was gezahlt oder eben nicht gezahlt wurde.
      Und das, was nicht gezahlt wurde, möchte ich gerne steuerlich geltend machen.
      Oder ist die Annahme, dass dies möglich ist, absolut falsch?

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        #4
        Das Geld das Du noch bekommst musst Du versteuern. Was Du nicht bekommst musst Du auch nicht versteuern.

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          #5
          Mit anderen Worten: Dein Einkommen ist doch durch den Nichtansatz nicht erhaltener Einnahmen schon gemindert. Wieso willst Du dann quasi einen Doppelabzug ?
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Das verstehe ich jetzt nicht... sorry, bin da nicht so bewandert.

            Natürlich ist mir klar, wie E.L.Fant schreibt, dass ich das Geld, welches ich nicht erhalten habe, auch nicht versteuern muss.

            Zwei Beispiele, an denen ich mich orientiere:

            1. Ich habe mal in Aktienfonds Geld angelegt (lange her), die dann nichts mehr wert waren, weil der Betreiber des Fonds sich mit dem Geld auf und davon gemacht hat.
            Das gezahlte Geld konnte ich als "Verlust aus Kapitalanlagen" (oder so ähnlich) absetzen.

            2. Wenn ich eine Wohnung vermieten möchte und keinen Mieter finde, oder diese erst renovieren muss, dann kann ich die Monate, wo mir die Mieteinnahmen entgangen sind, ja auch als "Verlust" steuerlich geltend machen.

            Meine Frage ist eben jetzt, ob ich das nicht erhaltene Geld irgendwo in dieser Art auch als "verlust" angeben kann?
            Denn dieses Gehalt, für das ich gearbeitet habe, habe ich ja nie erhalten und werde es auch nicht mehr.

            VG
            Bijou

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              #7
              Hallo,

              zu 1. da bringst du was durcheinander.
              zu 2. Das wäre schön. Wo gibt es das?
              Du kannst Werbungskosten für den Zeitraum geltend machen.

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                Hallo Figul,

                das waren ja auch nur Beispiele, wo ich Verluste (und dazu zähle ich eben auch den Gehaltsverlust aus der Insolvenz) absetzen kann.
                Wobei Du zu 2. Recht hast, da war ich falsch informiert. (man kann nur die weiterlaufenden Grundsteuer etc. absetzen).

                Ich hatte eigentlich gedacht, dass ich diesen Gehaltsverlust auch irgendwo bei den Werbungskosten oder in dem Steuerbogen mit den Gehaltsangaben angeben kann?
                Gruß,
                Bijou

                Kommentar


                  #9
                  Ich hatte eigentlich gedacht, dass ich diesen Gehaltsverlust auch irgendwo bei den Werbungskosten oder in dem Steuerbogen mit den Gehaltsangaben angeben kann?
                  Genauso wenig wie einen Mietausfall bei Leerstand einer vermieteten Wohnung ! Und Verluste aus Aktien können auch nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Machen wir doch mal ein konkretes Beispiel mit konkreten Zahlen: X hat ein Arbeitsverhältnis und verdient in 2018 170.000 € Arbeitslohn p.a. Die hat er dann logischerweise auch in 2018 zu versteuern. Im Jahr 2019 ist der Arbeitgeber pleite und es fließt nur noch 50.000 € Arbeitslohn, die restlichen 120.000 € sind weg, aber es hätte Anspruch auf insgesamt 170.000 € bestanden. Was passiert steuerlich ? Wir sagen: Nur 50.000 € Arbeitslohn zugeflossen, daher Versteuerung eines Arbeitslohns in Höhe von 50.0000 €. Du sagst: Ich habe doch die 120.000 € nicht bekommen, das muss ich doch "absetzen" können", also Versteuerung von 50.000 € abzüglich 120.000 €, also steuerliches Einkommen -70.000 €.

                    Dass das nicht stimmen kann (= Du bekommst 50.000 € Arbeitslohn, darfst aber -70.000 € ansetzen), dürfte auf der Hand liegen.

                    Du kannst gerne die Worte "Arbeitslohn" durch Mieteinnahmen ersetzen, auch im dem Beispiel gäbe es kein anderes Ergebnis.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      Zitat von Bijou Beitrag anzeigen
                      1. Ich habe mal in Aktienfonds Geld angelegt (lange her), die dann nichts mehr wert waren, weil der Betreiber des Fonds sich mit dem Geld auf und davon gemacht hat.
                      Das gezahlte Geld konnte ich als "Verlust aus Kapitalanlagen" (oder so ähnlich) absetzen.

                      2. Wenn ich eine Wohnung vermieten möchte und keinen Mieter finde, oder diese erst renovieren muss, dann kann ich die Monate, wo mir die Mieteinnahmen entgangen sind, ja auch als "Verlust" steuerlich geltend machen.
                      1. Mal abgesehen von der Einschränkung, die Charlie später noch angeführt hat - vielleicht ist ja Dein Verlust zu Zeiten entstanden, in denen die Regelungen noch anders waren - ist es doch in dem Beispiel so, dass tatsächlich ein Verlust entstanden ist. Es handelt sich nicht einfach um entgangene Einnahmen, sondern die Ausgaben sind tatsächlich getätigt worden. Wenn man also Ausgaben hat und die erwarteten Einnahmen ausbleiben, dann entsteht natürlich ein echter Verlust.

                      2. Das hast Du ja inzwischen wohl verstanden. Du kannst auch hier nicht die entgangenen Einnahmen absetzen, sondern nur die tatsächlich entstandenen Ausgaben.

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