Hallo zusammen! Ich möchte demnächst eine App im App-Store bzw. Play-Store veröffentlichen. Da Einnahmen aus Werbeeinblendungen und kostenpflichtigen Premiumfunktionen, ist eine Gewerbeanmeldung Pflicht.
Seit 2015 führen Apple bzw. Google die Umsatzsteuer direkt ab, an mich würde nur der reine Nettobetrag ausgezahlt werden. Ich müsste also an die jeweilige irische Tochtergesellschaft von Google bzw. Apple nur Rechnungen ohne Umsatzsteuer aber mit dem Verweis aus das Reverse-Charge-Verfahren stellen.
Soweit ich weiß, ist aber eine Umsatzsteuervoranmeldung Pflicht, oder? Kann ich die mit 0 Euro angeben? Mit der Kleinunternehmerregelung ist das kein Thema, aber wenn die nicht mehr greift? Oder kann man sich von der Voranmeldung befreien lassen?
Besten Dank!
Seit 2015 führen Apple bzw. Google die Umsatzsteuer direkt ab, an mich würde nur der reine Nettobetrag ausgezahlt werden. Ich müsste also an die jeweilige irische Tochtergesellschaft von Google bzw. Apple nur Rechnungen ohne Umsatzsteuer aber mit dem Verweis aus das Reverse-Charge-Verfahren stellen.
Soweit ich weiß, ist aber eine Umsatzsteuervoranmeldung Pflicht, oder? Kann ich die mit 0 Euro angeben? Mit der Kleinunternehmerregelung ist das kein Thema, aber wenn die nicht mehr greift? Oder kann man sich von der Voranmeldung befreien lassen?
Besten Dank!
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