Gesonderte Feststellung

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Elster-Anfänger1
    Neuer Benutzer
    • 01.11.2020
    • 2

    #1

    Gesonderte Feststellung

    Hallo zusammen,

    ich lebe und Arbeite in Bundesland A.
    Hier gebe ich meine Einkommenssteuererklärung ab.

    In Bundesland B habe ich ein Stück Land, welches verpachtet ist.

    Vom Finanzamt aus Bundesland B bekomme ich die Aufforderung zur: "Gesonderte Feststellung der Einkünfte"

    Im Formular gibt es folgende Bereiche

    1 - Allgemeine Angaben
    Bezeichnung des Unternehmens
    (Straße, PLZ, Ort)

    und

    Private Wohnanschrift des Unternehmers
    (Straße, PLZ, Ort)

    Hier trage ich bei beiden meine Adresse aus Bundesland A ein. (Das Stück Land in Bundesland B hat keine richtige Adresse)

    Nun bekomme ich folgenden Hinweis:
    Die Angaben zur privaten Wohnanschrift des Unternehmers stimmen mit der Anschrift des Unternehmens überein. Wenn die Anschriften tatsächlich übereinstimmen, handelt es sich um keinen Fall der gesonderten Feststellung. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben. Für eine Bescheidzustellung an die Unternehmensanschrift füllen Sie bitte den Abschnitt "Zustellung des Feststellungsbescheides" aus.


    Ich kann diesen Hinweis ignorieren und das Formular abschicken. Aber irgendwas stimmt hier doch nicht.
    Kann mir jemand helfen?
  • FIGUL
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2012
    • 8544

    #2
    Hallo,

    Du kannst doch die Adresse der Gemeinde angeben, in der das Grundstück liegt.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar

    • mhanft
      Erfahrener Benutzer
      • 07.01.2006
      • 1703

      #3
      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      Du kannst doch die Adresse der Gemeinde angeben, in der das Grundstück liegt.
      Schickt dann das Finanzamt "B" da nicht den Feststellungsbescheid hin?!

      Kommentar

      • FIGUL
        Neuer Benutzer
        • 05.03.2012
        • 8544

        #4
        Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
        Schickt dann das Finanzamt "B" da nicht den Feststellungsbescheid hin?!
        Nein,

        nur bei
        Für eine Bescheidzustellung an die Unternehmensanschrift füllen Sie bitte den Abschnitt "Zustellung des Feststellungsbescheides" aus.

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar

        • Elster-Anfänger1
          Neuer Benutzer
          • 01.11.2020
          • 2

          #5
          Alles klar, danke. Dann werde ich das so machen.

          Kommentar

          Lädt...