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Onlineportal => USt. aus dem Ausland wiederholen

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    Onlineportal => USt. aus dem Ausland wiederholen

    Moin,

    ich habe folgende Frage oder Problem. Ich möchte zum ersten Mal online die ausländische USt. über das Onlineformular zurückholen. ( Für eine GmbH )

    Dort bin ich über die USt. ID ( VAT Nummer ) des Lieferanten gefallen.
    Bei Hotels und co. ist das ja auch kein Problem. Anders sieht das bei Kleinstbelegen aus
    ( Bus, Taxi ) . Bei einigen steht auch nur drauf "London Taxi", Betrag xxx, vielen Dank.

    Meiner Meinung nach war dort sowieso keine USt. drauf, oder?

    Das Problem ist jetzt natürlich zu ermitteln welchen Betrag man bei welcher Rechnung ansetzen kann wenn die USt. nicht ausgewiesen ist? ( Oder hat man dann sowieso keine Chance wenn der Betrag nicht ausgewiesen ist? )

    Auf deutschen Busfahrkarten steht auch nirgends 7% drauf obwohl dort 7% USt. enthalten sind.

    Oder ist es einfach so, dass ich solche Rechnungen ohne USt. ID ( VAT Nummer ) und ohne ausgewiesenen USt. Anteil einfach nicht erstattet bekommen kann?

    Vielen Dank
    Sven W.
    Zuletzt geändert von Suxxess; 29.06.2010, 11:40.

    #2
    AW: Onlineportal => USt. aus dem Ausland wiederholen

    Hallo Suxxess,

    als reiner Theoretiker kann ich nur auf die entsprechenden Paragraphen verweisen.
    Zunächst Paragraph 15 Absatz 1:
    Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen
    die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von
    einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Die
    Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer eine nach den
    Paragraphen 14 und 14a ausgestellte Rechnung besitzt. Soweit der gesondert ausgewiesene
    Steuerbetrag auf eine Zahlung vor Ausführung dieser Umsätze entfällt, ist er bereits
    abziehbar, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist

    Dieser verweist ja auf die Paragraphen 14 und 14a
    Der maßgebliche Punkt ist hiebei dann wohl Paragraph 14 Absatz 4 Nr 8:
    Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
    den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag
    oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder
    sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt, und

    Also rein nach der Theorie kein Vorsteuerabzug mit den vorliegenden Rechnungen. Je nach höhe der Steuer kann es sich ja aber lohnen, eine richtige Rechnung von den entsprechenden Unternehmen anzufordern.

    Kommentar


      #3
      AW: Onlineportal => USt. aus dem Ausland wiederholen

      Erstmal vielen Dank für deine Antwort und deine investierte Zeit.
      Die von dir zitierten Gesetze beziehen sich allerdings auf deutsche Rechnungen und deutschen Vorschriften.
      Aber man kann ja nicht die deutschen Gesetze in anderen Staaten anwenden. Das wäre dann zu einfach,
      und auch in Deutschland wird sich daran ja leider nicht immer gehalten. z.B. bei meinem Beispiel mit der Busfahrkarte.

      Ich habe inzwischen bereits meine ersten Anträge in das System eingegeben und abgeschickt, dort ist mir dann bei der USt. ID der (*) aufgefallen.
      ( Ein Stern in Klammern bedeutet, dass dies nicht in jedemfall ausgefüllt werden muss )
      Ebenfalls kann man zwischen Rechnung und Kleinstbelegrechnung unterscheiden.
      Aber vermutlich wird der ausgewiesene USt. Betrag immer benötigt. Ich habe jetzt beschlossen diese Belege ohne ausgewiesener USt. nicht einzureichen.

      Eine Taxirechnung aus dem Drittland Schweiz habe ich allerdings auch, dort steht dann nur drauf: | Enthält 6% Steuern |. Diese werde ich dann wohl einreichen können.
      Ich muss nur mal sehen ob sich die Prozedur unterscheidet da die Schweiz ja ein Drittland ist. Meistens handelt es sich um Kleckerbeträge und da länderübergreifende Flugreisen USt. frei sind, bleiben meistens nur die Hotelkosten und die Kleinstbelege. Also nochmal vielen Dank für deine Antwort.

      Hat hier jemand eigentlich schon Erfahrung mit der Importfunktion und der dort angebotenen Excelliste des Portals gemacht? Eine API ist für das System ja ebenfalls in der Entwicklung, gibt es dort schon kompatible Tools?

      Mit freundlichen Grüßen
      Sven W.

      P.S.
      Das Board könnte mal ein Upgrade vertragen. Wenn es noch nicht mal ein paar Anführungszeichen oder drei Punkte u.s.w. in den Beitrag übernehmen kann.

      Kommentar


        #4
        AW: Onlineportal => USt. aus dem Ausland wiederholen

        Zu dem Thema kann ich sonst nur noch auf diese Seite verweisen:

        http://www.bzst.bund.de/003_menue_li...ern/index.html

        Dort wird auch eine Kontaktmailadresse genannt, die evtl. weiter helfen kann.

        Kommentar

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