Formular Belegnachreichung in ELSTER - FEHLER

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Zitat von yourtech masterz Beitrag anzeigen
    Hallo Dan129, das Problem liegt in den Anhangnamen
    Zum Glück hat Dan129 sein Problem am 3. November 2020 schon lösen können

    Den Link in der verspäteten Antwort hab ich mal entfernt.

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  • Charlie24
    antwortet
    Die Bezeichnung des Anhangs muss innerhalb einer Datenlieferung eindeutig sein
    Heißt für mich: Die Dateinamen der PDF-Files müssen unterschiedlich sein und sich auch von der Bezeichnung der Datei / des Inhalts unterscheiden.

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  • yourtech masterz
    antwortet
    Zitat von Dan129 Beitrag anzeigen
    Bitte um Hilfe zu Fehler im Formular Belegnachreichung

    Bei Schritt 5 - Anhänge
    wird folgender Hinweis angezeigt

    Fehler innerhalb der Seite
    Was bedeutet das? Egal was man als Bezeichnung einträgt, die Meldung kommt immer wieder. Die eingetragenen Anhänge sind alle PDF-Dateien, die max. Dateigröße wird nicht überschritten.

    Bitte um Hilfe, es kann doch nicht sein, dass hierzu noch nix mitgeteilt wurde.

    Lieben Dank,
    Dan129


    Hallo Dan129, das Problem liegt in den Anhangnamen. Jeder hochgeladene Anhang braucht einen einzigartigen Namen. Versuchen Sie, verschiedene, eindeutige Namen zu verwenden. Bei Problemen hilft *** Werbelink entfernt *** gerne weiter. Mit freundlichen Grüßen.

    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 29.07.2023, 12:04.

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  • Charlie24
    antwortet
    Die Lösung steht doch bereits auf Seite 1 dieses Threads:
    Bitte um Hilfe zu Fehler im Formular Belegnachreichung Bei Schritt 5 - Anhänge wird folgender Hinweis angezeigt Fehler innerhalb der Seite Ihre Angaben sind leider nicht korrekt Die Bezeichnung des Anhangs muss innerhalb einer Datenlieferung eindeutig sein. Dateiname (https://www.elster.de/eportal/interpreter/eingabe/bele

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  • FIGUL
    antwortet
    Zitat von OGV-Rbg Beitrag anzeigen
    Bei der Übermittlung von Anhängen kommt ständig die Fehlermeldung

    Fehler innerhalb der Seitetrotz Einhaltung der Kapazitätsgrenzen, keine Sonderzeichen, etc.

    Was kann hier die Ursache sein?

    Vielen Dank für kurze Rückinformation.

    Viele Grüße

    Rudolf Ackermann
    Hallo,

    moniert werden
    Bezeichnung der Datei
    Dateiname

    das ist doch eindeutig

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  • OGV-Rbg
    antwortet
    Bei der Übermittlung von Anhängen kommt ständig die Fehlermeldung

    Fehler innerhalb der Seitetrotz Einhaltung der Kapazitätsgrenzen, keine Sonderzeichen, etc.

    Was kann hier die Ursache sein?

    Vielen Dank für kurze Rückinformation.

    Viele Grüße

    Rudolf Ackermann

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
    Ich kann mir schon vorstellen, dass aus Sicherheitsgründen die eine oder andere Verwaltung den Adobe Reader nicht installiert
    Das glaube ich nun gar nicht, aber selbst wenn das so wäre, dann dürften nur alle PDF gelesen oder alle PDF nicht gelesen werden.
    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
    die ich ohne den Adobe Reader nicht öffnen kann.
    Ich nutze seit mehr als 10 Jahren ein Linux-System, den Adobe Reader habe ich noch nie niemals nicht auf meinem System gehabt (weil er bis vor ein paar Jahren auch gar nicht auf einem Linux-System installiert werden konnte), ich habe also immer einen "alternativen" PDF Reader genutzt, immer ohne jegliches Problem.

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  • Picard777
    antwortet
    Ich weiß es nicht. Genauso wie ich nicht weiß, ob das vom Finanzamt dem Standard entspricht. Und weil es Niemand weiß, ist die Diskussion m.E. müßig und wir können das Thema abschließen.

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  • Charlie24
    antwortet
    aber wieso bist Du so sicher, dass die von HP dem Standard entsprechen ?
    Ich kann sie mit jedem meiner PDF-Programme und auch mit allen Browsern problemlos öffnen, Bei den PDF-Programmen

    wird mir ja auch die PDF-Version angezeigt, warum also sollten die nicht dem Standard entsprechen, der angezeigt wird ?

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  • Picard777
    antwortet
    Kannst ja Recht haben, aber wieso bist Du so sicher, dass die von HP dem Standard entsprechen ?

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  • Charlie24
    antwortet
    Ich habe seit der Freischaltung die Belegnachreichung jetzt siebenmal genutzt. Dabei habe ich PDF-Files ganz unterschiedlicher Herkunft

    hochgeladen. Darunter waren auch eingescannte Dokumente. Zum Scannen benutze ich ebenfalls einen HP-Multifunktionsdrucker.

    Wie bereits weiter oben geschrieben, gab es keine Probleme. Die Belege wurden bei verschiedenen Finanzämtern in Bayern eingereicht.

    Wenn die Finanzverwaltung die Belegnachreichung in dieser Form anbietet und immer mehr Sachbearbeiter diese Form inzwischen sogar

    ausdrücklich wünschen, müssen PDf-Dokumente, die den PDF-Standards entsprechen, auch gelesen werden können.

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  • Picard777
    antwortet
    Ich kann mir schon vorstellen, dass aus Sicherheitsgründen die eine oder andere Verwaltung den Adobe Reader nicht installiert, da das teil ja immer wieder mit Sicherheitslücken auffällt und -"eigentlich"- dies angesichts der Browser-pdf-Funktionalitäten auch nicht erforderlich erscheint auf den ersten Blick. Ich habe den Adobe Reader auf meinem PC auch nur, weil ich von einer Stelle wichtige pdf-Dateien mit Passwort und Verschlüsselung erhalte, die ich ohne den Adobe Reader nicht öffnen kann.

    Wenn dem so wäre und das Amt X auf alternative Reader in welcher Form auch immer setzt, zeigt sich leider immer wieder, dass diverse Software da doch nur vielleicht zu 95 % den Standard trifft. Aber dass dann letztlich das Amt der "Böse" ist, da wäre ich jetzt vorsichtig. Das kann auch HP sein, ohne das das letztlich herauszufinden sein wird.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Zitat von Specht2 Beitrag anzeigen
    so dass m. E. jeder die PDF mit dem Acrobat Reader öffnen können müsste.
    Ich vermute mal, das wird das "Problem" sein, ich habe in den letzten Monaten des öfteren mit Finanzbehörden aller Art zu tun gehabt, und ab und zu brauchte ich auch mal ein PDF von denen. Die harmloseste Reaktion war noch, dass jemand ein Foto gemacht hat und mir dann ein JPG geschickt hat. Ja, ja, wir sind eben doch eine echte High Tech Nation...

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  • Specht2
    antwortet

    Hallo berend 47533,

    vielen Dank für die guten Antworten! Das hilft mir hervorragend. Damit komme ich nun gut zurecht.

    Ich habe entsprechend nachgesehen:

    Die lesbaren Dokumente waren von anderen erstellte PDF (z. B. elektronische Rechnungen, die ich per Mailanhang erhalten hatte).

    Die "nicht vollständig lesbaren" Dokumente, waren alles Dokumente die ich über einen HP-Multifunktionsdrucker selbst eingescannt hatte (z. B. papierhafte Rechnungen und eigene Aufstellungen). Diese kann ich mit dem Programm "Acrobat Reader" öffnen. Die PDF weisen keine Einschränkungen auf, so dass m. E. jeder die PDF mit dem Acrobat Reader öffnen können müsste.

    Dann teste ich noch entsprechend, ob andere die PDF auch öffnen können und ob diese dann vollständig angezeigt werden.


    Liebe Grüße und vielen Dank

    Specht2


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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Zitat von Specht2 Beitrag anzeigen
    Der Sachbearbeiter reklamiert nun einige Belege, diese seinen "nicht vollständig leserlich".
    Das halte ich für eine Schutzbehauptung, der weiß vielleicht nicht, wie er die Dateien öffnen soll, und deshalb meckert er, dass die Dateien nicht vollständig leserlich seien. Entweder sind sie leserlich, oder sie sind nicht leserlich. Im übrigen: welche Belege sollen das denn sein? Kannst Du uns mal (ohne jetzt Steuergeheimnisse zu verraten) eine Information dazu geben?
    Zitat von Specht2 Beitrag anzeigen
    Gibt es Qualitätsverluste bei der Übertragung?
    Natürlich nicht, die 394,9 kB, die Du abschickst, die kommen auch genauso an.
    Zitat von Specht2 Beitrag anzeigen
    Werden die Dateien vielleicht dort komprimiert
    Das kannst Du natürlich aus Deiner Sicht nicht beurteilen, möglich wäre das, aber auch dieses "Hindernis" sollte der Sachbearbeiter aus dem Weg räumen können.
    Zitat von Specht2 Beitrag anzeigen
    Gibt es eine technische Elster-Hotline, die da mal reinschauen könnte?
    Es gibt bei jedem Finanzamt einen Elster-Beauftragten, ruf den mal an und frage ihn, ob Du die Dateien mal schicken kannst. Was Du auch noch probieren könntest, schick mal einem Freund oder Bekannten eine der reklamierten Dateien und frage nach, ob und was derjenige lesen kann.

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