Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Nachzahlung?? - Nicht im Ernst, oder?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Nachzahlung?? - Nicht im Ernst, oder?

    Ich habe mich heute todesmutig in das Projekt "Elster" gestürzt, aber als ich anschließend die Elster-Steuerberechnungen angesehen habe, dachte ich, mich trifft der Schlag:

    2017 belief sich mein Bruttoeinkommen auf 12400€; dazu 150€ Krankengeld. Insgesamt wurden 85€ Steuer einbehalten.
    In der Steuererklärung habe ich 450€ krankheitsbedingte Sonderausgaben geltend gemacht, dazu Fahrtkosten und ein bisschen Kleinkram … Kontoführungsgebühren und so.
    Diversen Lohnsteuertabellen zufolge müsste ich meine 85€ wieder bekommen. Aber laut Elster-Steuerberechnung hätte ich insgesamt 443€ zu zahlen, muss also 358€ nachzahlen.

    Es kommt noch dicker:
    2018 hatte ich 13400€ brutto, es wurden 320€ Lohnsteuer einbehalten. Allerdings habe ich auch 1190€ Krankengeld bezogen.
    In der Steuererklärung habe ich 900€ krankheitsbedingte Sonderausgaben angegeben, dazu Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand etc.
    Und wieder: Laut Lohnsteuertabelle müsste ich über 200€ zurückbekommen, aber laut Elster habe ich insgesamt 673€ zu zahlen, also 352€ nachzuzahlen.

    Sagt mir, dass das nicht wahr ist … Wo ist mein Fehler? Habe ich irgend etwas falsch eingetragen oder die Steuerberechnung falsch gelesen?

    #2
    AW: Nachzahlung?? - Nicht im Ernst, oder?

    Hier im Unterforum für das Elster Anwenderforum bist du mit deinen Fragen sicher im falschen Unterforum.

    Wenn du mit Elster die Webanwendung Mein ELSTER meinst, hast du deiner Erklärung vermutlich die Anlage Vorsorgeaufwand noch nicht hinzugefügt.

    https://forum.elster.de/anwenderforu...l=1#post271974
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Nachzahlung?? - Nicht im Ernst, oder?

      Was ist "Vorsorgeaufwand? Ich habe weder Riester noch VL oder irgend etwas anderes.

      Soll ich meine Tirade einfach in ein anderes Unterforum kopieren (und wenn, ja, dann welches?) oder warten, bis ein Mod. kommt?

      - - - Aktualisiert - - -

      Ähm ... Vorsorgeaufwendungen = stinknormale gesetzliche KV? Die muss man angeben?
      Zuletzt geändert von Centime; 15.08.2019, 22:01.

      Kommentar


        #4
        AW: Nachzahlung?? - Nicht im Ernst, oder?

        Ähm ... Vorsorgeaufwendungen = stinknormale gesetzliche KV? Die muss man angeben?
        Genau die musst du angeben. Auch die Beiträge zur zur Pflege- und zur Rentenversicherung!

        Um die Moderation musst du dich nicht kümmern, du musst uns nur verraten, ob du Mein ELSTER verwendest.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Nachzahlung?? - Nicht im Ernst, oder?

          Hier eine allgemeine Info zur elektronischen Steuererkläruzng:

          https://fa-karlsruhe-durlach.fv-bwl....ung%20kurz.pdf

          Kommentar


            #6
            AW: Nachzahlung?? - Nicht im Ernst, oder?

            Was sind eigentlich krankheitsbedingte Sonderausgaben?

            Kommentar


              #7
              AW: Nachzahlung?? - Nicht im Ernst, oder?

              @ Charlie: Ja, das ist "Mein Elster". Gibt es denn noch andere Versionen?

              Die Steuererklärung für 2018 habe ich schon abgeschickt; hoffentlich kann ich die Vorsorgeaufwendungen noch hinterherschicken.

              Das ist aber schon eine kleine Fehlkonstruktion, oder? Ein richtig schlaues Programm würde doch keine halb fertige Steuererklärung annehmen.

              @ Korsika: Danke, lese ich morgen.

              @ L.E. Fant: Ich habe da sämtliche Zuzahlungen zu Medikamenten, Physiotherapie etc. reingepackt, dazu Brille, Kontaktlinsen, Zahnreinigung usw - das rechnet sich natürlich nur, wenn man bei bescheidenem Einkommen gehobene Instandhaltungskosten hat. Ich weiß nicht, ob es durchgeht, aber Versuch macht kluch.

              Danke euch, Charlie vor allem.

              Kommentar


                #8
                AW: Nachzahlung?? - Nicht im Ernst, oder?

                Zitat von Centime Beitrag anzeigen
                Ich habe da sämtliche Zuzahlungen zu Medikamenten, Physiotherapie etc. reingepackt, dazu Brille, Kontaktlinsen, Zahnreinigung usw
                Zu den Sonderausgaben gehört das aber nicht.

                Was die Anlage Vorsorgeaufwand betrifft: in aller Regel wird das Finanzamt diese berücksichtigen, auch wenn sie nicht abgegeben wurde. Natürlich mit den vom Arbeitgeber übermittelten Beiträgen.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Nachzahlung?? - Nicht im Ernst, oder?

                  'Außergewöhnliche Belastungen' meinte ich.

                  Wieso betonst du, dass das FA "natürlich mit den vom Arbeitgeber gemeldeten Beträgen" rechnet? Sollten diese Beträge nicht identisch mit denen in meinen Unterlagen sein?

                  Ich werde trotzdem morgen versuchen, das Formular "Vorsorgeaufwand" noch hinterherzuschicken; vor allem, weil mich brennend inspiriert, welche Zahlen das Programm dann ausspuckt - hoffentlich erfreulichere als heute.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Nachzahlung?? - Nicht im Ernst, oder?

                    Du kannst nicht irgendeine Anlage X hinterherschicken, sondern Du musst die komplette berichtigte Steuererklärung versenden.

                    Welche Steuer sich letztendlich ergibt, kannst Du NICHT der Lohnsteuertabelle entnehmen. Die Lohnsteuertabelle ist nur für die Berechnung des Lohnsteuerabzugs, also Deiner EinkommensteuerVORAUSZAHLUNG, maßgebend.

                    Krankengeld ist zwar steuerfrei, aber beeinflusst den Steuersatz (Progressionsvorbehalt). Das kann durchaus zu einer niedrigeren Steuererstattung oder sogar zu einer Nachzahlung führen unabhängig von den Punkten, die meine Vorredner schon angesprochen haben.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Nachzahlung?? - Nicht im Ernst, oder?

                      Hallo,

                      erstens, warum fragst du erst nachdem du die Erklärung abgeschickt hast?

                      Zweitens brauchst du die Anlage Vorsorgeaufwand nicht hinterherschicken (und auch keine neue geänderte Erklärung), denn wie gesagt werden die Sozialversicherungen automatisch berücksichtigt. Und falls wirklich nicht kannst du immer noch einen Antrag auf schlichte Änderung stellen.

                      Drittens würde ein Anruf beim Finanzamt reichen, dann bekäme der Sachbearbeiter eine entsprechende Notiz, fertig.


                      >>>Ja, das ist Mein Elster. Gibt es denn noch andere Versionen?

                      Natürlich. Vom Staat gibt es noch ElsterFormular (besser, man sagt gab es, die Software wird nämlich aller Voraussicht nach eingestellt), dazu kommen allerhand kommerzielle Anbieter (WISO, Taxman, u.s.w.), auch die arbeiten alle mit der Elster-Schnittstelle.


                      >>>Vorsorgeaufwendungen = stinknormale gesetzliche KV? Die muss man angeben?

                      Muss man nicht.
                      (ist aber sinnvoll, wenn man nicht zu viel Steuern zahlen will)


                      >>>Das ist aber schon eine kleine Fehlkonstruktion, oder? Ein richtig schlaues Programm würde doch keine halb fertige Steuererklärung annehmen.

                      Tja, das ist so eine der Baustellen von Mein ELSTER. Praktisch ist das schon seit Jahren eine Beta-Version.


                      >>>Sollten diese Beträge nicht identisch mit denen in meinen Unterlagen sein?

                      In der Regel ja. Trotzdem musst du deine Erklärung natürlich komplett ausfüllen, den Lohn etc. hast du ja auch eingetragen.

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Nachzahlung?? - Nicht im Ernst, oder?

                        ... vor allem, weil mich brennend inspiriert, welche Zahlen das Programm dann ausspuckt - hoffentlich erfreulichere als heute.
                        Es macht durchaus Sinn, die bisher übermittelten Daten in eine neue Erklärung zu übernehmen, diese um die Anlage Vorsorgeaufwand zu ergänzen und

                        die ergänzte Erklärung neu zu übermitteln. Was du gestern übermittelt hast, ist ohnehin noch nicht bei deinem Sachbearbeiter angekommen.

                        Bearbeitet wird die zuletzt übermittelte Erklärung.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar

                        Lädt...
                        X