Hallo zusammen,
bei 19% USt. reicht es soweit ich weiß, in der USt.-Voranmeldung bei Kennzahl 81 "0" einzutragen.
Wie ist das jetzt, solange die USt. gesenkt ist: Kennzahlen 35 und 36 ("zu anderen Steuersätzen" wo üblicherweise die 16% Umsätze eingetragen werden) oder weiterhin 81?
Wenn ich 35 und 36 auf "0" setze, kommt bei der Prüfung der Hinweis "Die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer sowie die Steuer für steuerpflichtige Umsätze zu anderen Steuersätzen wurde jeweils mit dem Wert 0 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung von Nullwerten nicht erforderlich."
bei 19% USt. reicht es soweit ich weiß, in der USt.-Voranmeldung bei Kennzahl 81 "0" einzutragen.
Wie ist das jetzt, solange die USt. gesenkt ist: Kennzahlen 35 und 36 ("zu anderen Steuersätzen" wo üblicherweise die 16% Umsätze eingetragen werden) oder weiterhin 81?
Wenn ich 35 und 36 auf "0" setze, kommt bei der Prüfung der Hinweis "Die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer sowie die Steuer für steuerpflichtige Umsätze zu anderen Steuersätzen wurde jeweils mit dem Wert 0 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung von Nullwerten nicht erforderlich."
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