Nullmeldung bei 16% USt. (1.7.-31.12.2020) - wo 0 eintragen?

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  • Willom
    Neuer Benutzer
    • 06.11.2020
    • 3

    #1

    Nullmeldung bei 16% USt. (1.7.-31.12.2020) - wo 0 eintragen?

    Hallo zusammen,

    bei 19% USt. reicht es soweit ich weiß, in der USt.-Voranmeldung bei Kennzahl 81 "0" einzutragen.
    Wie ist das jetzt, solange die USt. gesenkt ist: Kennzahlen 35 und 36 ("zu anderen Steuersätzen" wo üblicherweise die 16% Umsätze eingetragen werden) oder weiterhin 81?

    Wenn ich 35 und 36 auf "0" setze, kommt bei der Prüfung der Hinweis "Die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer sowie die Steuer für steuerpflichtige Umsätze zu anderen Steuersätzen wurde jeweils mit dem Wert 0 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung von Nullwerten nicht erforderlich."
  • FIGUL
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2012
    • 8544

    #2
    Hallo,

    der Text der Meldung ist doch eindeutig.
    Für die gesenkte Umst sind die Kz 35,36 richtig
    Steht auch so im Hinweis allerdings mit Angabe der Zeile 28

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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    • L. E. Fant
      Erfahrener Benutzer
      • 20.09.2013
      • 15389

      #3
      Ich hab's ausprobiert: es sind keine Eingaben zu Umsätzen notwendig. Wenn auch keine anderen Beträge angegeben sind dann wird die Umsatzsteuerschuld automatisch auf Null gesetzt.

      Kommentar

      • Willom
        Neuer Benutzer
        • 06.11.2020
        • 3

        #4
        Danke FIGUL!
        Der erste Hinweis bezieht sich nur auf Umsätze und der zweite Hinweis bei Prüfung deutet an, dass man was falsch gemacht haben könnte, insofern nur fast eindeutig für mich.

        @L.E.Fant:
        Danke fürs Testen, aber darf man das denn oder gibt es dann Nachfragen vom FA warum 35/36 leer sind?

        Kommentar

        • L. E. Fant
          Erfahrener Benutzer
          • 20.09.2013
          • 15389

          #5
          Normalerweise wird das Finanzamt da nicht nachfragen, höchstens wenn man sehr hohe Vorsteuern hat. Und wenn, dann beantwortet man die Fragen halt zutreffend.

          Kommentar

          • Willom
            Neuer Benutzer
            • 06.11.2020
            • 3

            #6
            Alles klar, danke!

            Kommentar

            • mhanft
              Erfahrener Benutzer
              • 07.01.2006
              • 1702

              #7
              Man braucht doch eh nur die letzte Zeile (zu zahlende Umsatzsteuer) ggf. als 0 eintragen. Alles andere, wo man "nix zu melden" hat, bleibt einfach leer. Nicht einmal für Kz 81 besteht ein "Ausfüllzwang"!

              Kommentar

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